Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 86/2021
Stuttgart,
02/12/2021



Nachtrag zum ÖPNV-Vertrag
- Vollintegration des Landkreises Göppingen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.02.2021
25.02.2021



Beschlußantrag:

Dem dritten Nachtrag zum Vertrag über die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und den Verbundlandkreisen (ÖPNV-Vertrag) wird zugestimmt.



Begründung:


Die LHS und die Verbundlandkreise im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) – die Landkreise Böblingen, Esslingen und Ludwigsburg sowie der Rems-Murr-Kreis – haben Ende 2014 den Vertrag über die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und den Verbundlandkreisen (ÖPNV-Vertrag) in Nachfolge der früheren Regelungen zum Verkehrs- und Verbundlastenausgleich abgeschlossen (GRDrs 627/2014 und Nachtrag GRDrs 1361/2015 sowie GRDrs 490/2016). Mit dem Vertrag werden beispielsweise neben der Finanzierung der ausbrechenden Verkehre (das sind solche Verkehre, die aus dem Gebiet der LHS hinaus auf die Gemarkung der Verbundlandkreise führen, wie die Stadtbahnlinien nach Fellbach, Gerlingen und Leinfelden Bahnhof sowie aller ausbrechenden Buslinien) auch die verbundbedingten Belastungen, die der LHS aus der Beteiligung am VVS entstehen, ausgeglichen (Verbundlastenausgleich).

Die Verbundlandkreise zahlen zum Ausgleich der verbundbedingten Belastungen an die LHS pauschale jährliche Ausgleichsleistungen. Darin waren bisher bereits die Anteile des Landkreises Göppingen enthalten, die von den Verbundlandkreisen (Böblingen, Esslingen und Ludwigsburg sowie dem Rems-Murr-Kreis) gemeinsam getragen wurden.

Zum 01.01.2021 ist nun der Landkreis Göppingen dem VVS beigetreten (vgl. GRDrs 743/2020). Damit ist auch der ÖPNV-Vertrag und der Ausgleich verbundbedingter Lasten anzupassen. Der Landkreis Göppingen ist als Vertragspartei aufzunehmen und die finanzielle Beteiligung am Verbundlastenausgleich ist festzuschreiben.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Beitritts (GRDrs 743/2020) war der ÖPNV-Vertrag noch nicht final mit den Vertragspartnern abgestimmt, daher erfolgt die Beschlussfassung zur Anpassung des ÖPNV-Vertrages nun gesondert.

Für die LHS hat der Nachtrag keine finanziellen Auswirkungen. Die Höhe der Ausgleichsleistungen wurde im Vertrag vom 13.12.2014 festgeschrieben und wird jährlich dynamisiert. Lediglich für die einzelnen Verbundlandkreise (nun mit dem Landkreis Göppingen) ändern sich die Anteile an der Finanzierung.

Finanzielle Auswirkungen

Keine





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlagen:
Anlage 1: Nachtrag zum ÖPNV-Vertrag
Anlage 2: Konsolidierte Fassung des ÖPNV-Vertrages





Finanzielle Auswirkungen

Keine



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Nachtrag zum ÖPNV-Vertrag
Anlage 2: Konsolidierte Fassung des ÖPNV-Vertrages


<Anlagen>



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