Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 589/2019
Stuttgart,
07/09/2019



Aufstellung Jahresabschluss 2018



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.07.2019
24.07.2019
25.07.2019



Beschlußantrag:


Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 7, wird zugestimmt:


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2018 (Anlage 1)


1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 525,7 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.719.648.505,17
EUR
Ordentliche Aufwendungen
3.213.824.406,92
EUR
Ordentliches Ergebnis
505.824.098,25
EUR
Außerordentliche Erträge
36.349.528,77
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
16.474.114,50
EUR
Sonderergebnis
19.875.414,27
EUR
Jahresüberschuss
525.699.512,52
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2018
133.885.796,44
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-138.004,70
EUR
Entnahme Stiftungskapital
59.184,21
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-78.820,49
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-505.243.815,39
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-19.684.920,50
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-524.928.735,89
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.065.231,39
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
373.275,25
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-691.956,14
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-525.699.512,52
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen: 2. Bilanz zum 31.12.2018 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
8.907.193,84
EUR
Sachvermögen
4.701.775.182,06
EUR
Finanzvermögen
5.116.898.988,79
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
551.087.175,46
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.378.668.540,15
EUR
Basiskapital
6.019.675.129,83
EUR
Rücklagen
2.719.482.492,56
EUR
Sonderposten
961.699.807,58
EUR
Rückstellungen
417.904.282,16
EUR
Verbindlichkeiten
167.903.103,03
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
92.003.724,99
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.378.668.540,15
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2018 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 389.383.276,82 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.618.342.426,78
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.012.930.423,35
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
605.412.003,43
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
53.270.558,46
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-248.015.019,99
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-194.744.461,53
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
410.667.541,90
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-21.284.265,08
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-21.284.265,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
389.383.276,82
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2018
792.027.653,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-444.209.727,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
119.955.535,01
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-54.826.450,36
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
65.129.084,65
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2018)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2018 in die Ämterbudgets 2019 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 133.885.796,44 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2018 in die
Ämterbudgets 2019 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 658.141.857,47 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.


5. Im Haushaltsplan 2018 wird folgende über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zugelassen:
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in der Begründung angegeben (vgl. Seite 12).
6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2018/2019 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 23.568.788,61 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 25.265.190,29 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.


7. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.



Begründung:


Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2018 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2018

Bei der Haushaltsplanung 2018 ging man von einem Jahresüberschuss in Höhe von
64,3 Mio. EUR aus. Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 525,7 Mio. EUR (VJ 382,7 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 505,8 Mio. EUR (VJ 359,3 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 19,9 Mio. EUR (VJ 23,4 Mio. EUR) aus. Damit liegt das Gesamtergebnis um 461,4 Mio. EUR über den Erwartungen der Haushaltsplanung. Im Finanzzwischenbericht 2018 (vgl. GRDrs 573/2018) wurde bereits über Verbesserungen in Höhe von 76,3 Mio. EUR (voraussichtliches Gesamtergebnis in Höhe von 140,6 Mio. EUR) und die anstehende Abrechnung des Garantieüberschusskontos bei der GPBW (LBBW) -einmalige zusätzliche Verbesserung in Höhe von 168,9 Mio. EUR- berichtet.

Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 523,8 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden u.a. bei folgenden Ertragsarten erzielt:

Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von 103,2 Mio. EUR
(darunter Grundsteuer B +4,2 Mio. EUR, Gewerbesteuer +90,6 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -1,8 Mio. EUR, Vergnügungssteuer +3,1 Mio. EUR, Wohngeldentlastung Land +6,3 Mio. EUR)

Laufende Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen in Höhe von 120,7 Mio. EUR
(darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +41,2 Mio. EUR, Zuweisungen vom Land für untere Verwaltungsbehörden +2,3 Mio. EUR, Zuweisungen, Zuschüsse für laufende Zwecke +49,6 Mio. EUR, Zuweisung Grunderwerbsteuer +39,3 Mio. EUR, Leistungsbeteiligung Grundsicherung Arbeitssuchende -14,0 Mio. EUR, aufgelöste Investitionszuwendungen und –beiträge +1,0 Mio. EUR).

Sonstige Transfererträge in Höhe von 8,6 Mio. EUR
(darunter Ersätze von sozialen Leistungen +5,9 Mio. EUR)

Öffentlich-rechtliche-Entgelte in Höhe von 16,0 Mio. EUR
(darunter Verwaltungsgebühren +7,2 Mio. EUR und Benutzungsgebühren
+8,3 Mio. EUR)

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 4,0 Mio. EUR
(darunter Ersätze Sachkosten +1,3 Mio. EUR, Mieten und Pachten in Höhe von +2,3 Mio. EUR)

Kostenerstattungen und -umlagen in Höhe von 26,3 Mio. EUR
(darunter Erstattungen vom Bund +1,7 Mio. EUR, vom Land +17,2 Mio. EUR, von Gemeinden/ZV +2,4 Mio. EUR, von der gesetzlichen Sozialversicherung +2,8 Mio. EUR, von Eigenbetrieben/-gesellschaften +1,9 Mio. EUR, vom privaten und übrigen Bereich +0,3 Mio. EUR)

Sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 79,2 Mio. EUR
(darunter Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von +40,9 Mio. EUR, aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen +9,4 Mio. EUR, aus Nachaktivierungen +2,8 Mio. EUR, Konzessionsabgaben +1,4 Mio. EUR, Bußgelder +2,5 Mio. EUR, Säumniszuschläge +8,2 Mio. EUR, Nachforderungszinsen Gewerbesteuer +12,3 Mio. EUR)

Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von +168,5 Mio. EUR
(darunter Zinserträge -0,5 Mio. EUR, Gewinnausschüttungen, Dividenden in Höhe von
+168,9 Mio. EUR durch Abrechnung Garantieüberschusskonto GPBW (LBBW))


Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 72,7 Mio. EUR Mehraufwendungen. Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden u.a. bei folgenden Aufwandsarten erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von -63 TEUR
(darunter Personalaufwendungen +1,1 Mio. EUR, Versorgungsaufwendungen -1,1 Mio. EUR)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 17,2 Mio. EUR
(darunter Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen +8,7 Mio. EUR, Unterhaltung sonst. unbewegliches Vermögen -6,0 Mio. EUR, Unterhaltung bewegliches Vermögen –2,9 Mio. EUR, Mieten und Pachten +1,3 Mio. EUR, Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen -1,7 Mio. EUR, sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen +17,8 Mio. EUR (u.a. Kita-Betriebskostenpauschale, Betrieb Flüchtlingsunterkünfte))

Transferaufwendungen in Höhe von -114,6 Mio. EUR
(darunter Zuweisungen/Zuschüsse -74,4 Mio. EUR – u.a. Risikobeteiligung Stuttgart 21 -46,7 Mio. EUR, an SSB -17,3 Mio. EUR, an Verband Region Stuttgart +3,8 Mio. EUR–, soziale Leistungen +15,0 Mio. EUR, Gewerbesteuerumlage -21,5 Mio. EUR, FAG-Umlage +1,0 Mio. EUR, Veränderung FAG-Rückstellung -35,3 Mio. EUR)

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 11,2 Mio. EUR
(darunter Deckungsreserve für Personal- und Sachaufwand +22,1 Mio. EUR, Personalwerbung -1,0 Mio. EUR, Erstattungszinsen Gewerbesteuer -5,1 Mio. EUR, Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -7,2 Mio. EUR, Geschäftsaufwendungen +3,0 Mio. EUR)


Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von -0,1 Mio. EUR
(darunter Aufwand des Geldverkehrs +0,1 Mio. EUR, Zinsaufwendungen -0,2 Mio. EUR)

Planmäßige Abschreibungen in Höhe von 13,7 Mio. EUR
Abschreibungen Sachvermögen +12,6 Mio. EUR, Abschreibungen auf Forderungen
-3,3 Mio. EUR, Auflösung Sonderposten geleistete Investitionszuschüsse +4,4 Mio. EUR

Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 505,8 Mio. EUR (VJ 359,3 Mio. EUR) und liegt damit 451,0 Mio. EUR über den Erwartungen der Haushaltsplanung 2018.

Der Überschuss beim Sonderergebnis beträgt 19,9 Mio. EUR. Dieser ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 36,3 Mio. EUR (darunter 28,4 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 16,5 Mio. EUR (darunter 7,2 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlustbeteiligungen“, davon Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 1,2 Mio. EUR, Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart 0,4 Mio. EUR, Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart 5,6 Mio. EUR).


Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 34,2% (VJ 38,2%).

Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 15,8%
(VJ 18,9%).

Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 24,0% (VJ 27,7%).

Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 15,7% (VJ 16,8%).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 3.719,6 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.213,8 Mio. EUR gedeckt werden.

Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) beträgt 115,7 % (VJ 111,6%).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt unverändert 20,9% (VJ 20,9%).

Die Netto-Sozialaufwandsquote (Soziale Aufwendungen abzgl. Erträge soziale Leistungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 14,3% (VJ 14,2%).


Der Jahresabschluss 2018 kann als gut bewertet werden.


Im Haushaltsjahr 2018 haben dazu insbesondere die einmaligen Mehrerträge in Höhe von 169 Mio. EUR durch die Abrechnung des Garantieüberschusskontos bei der GPBW (LBBW) beigetragen. Weitere wesentliche Verbesserungen wurden bei den Steuererträgen (insbes. Gewerbesteuer) und den laufenden Zuweisungen (insbes. Schlüsselzuweisungen, Kleinkindförderung, Verkehrslastenausgleich und Grunderwerbsteuer) erzielt, die neben dem verzögerten Mittelabfluss (konsumtive Ermächtigungsübertragungen), zu diesem guten Ergebnis geführt haben. Bereinigt um den Sondereffekt (169 Mio. EUR GPBW (LBBW)) liegt das Ergebnis auf Vorjahresniveau.


Verwendung Jahresüberschuss 2018 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss in Höhe von 525.699.512,52 EUR ist unter Berücksichtigung der Veränderungen bei den zweckgebundenen Rücklagen, der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses, wie folgt zuzuführen bzw. zu entnehmen:

Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-138.004,70
EUR
Entnahme Stiftungskapital
59.184,21
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-78.820,49
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-505.243.815,39
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-19.684.920,50
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-524.928.735,89
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.065.231,39
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
373.275,25
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-691.956,14
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-525.699.512,52
EUR

Anmerkung zur vorstehenden Tabelle
Die Summe der Zuführung zur Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses weicht vom ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (vgl. Anlage 1) ab. Die Abweichung resultiert durch die bei der Ergebnisverwendung vorrangig zu berücksichtigenden Zuführungen / Entnahmen der Stiftungen zum Stiftungskapital und der Veränderung bei den zweckgebundenen Rücklagen durch den Abschluss der Stiftungen/Fonds (vgl. Darstellung oben).

Wie in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ auf Seite 19 dargestellt, werden somit zum JA 2018 innerhalb der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses davon-Positionen in Höhe von 1.062,7 Mio. EUR gebildet. Für neue Sachverhalte werden insgesamt 395,0
Mio. EUR zugeführt („Kulturelle Infrastruktur –Opernsanierung“ 175,0 Mio. EUR, „Radinfrastruktur“ 20,0 Mio. EUR, „Klimaschutzfonds“ 200,0 Mio. EUR).

Durch den Ausweis der davon-Positionen wird Liquidität in Höhe von 1.052,5 Mio. EUR gebunden (vgl. Anlage 6 „Liquiditätsübersicht“).


2. Bilanz 2018

Die Schlussbilanz 2018 weist eine Bilanzsumme von 10,38 Mrd. EUR (VJ 9,92 Mrd. EUR) aus. Die wesentlichen städtischen Vermögenswerte sind im Sachvermögen und im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Insgesamt hat sich das Sachvermögen im Haushaltsjahr 2018 um 30,1 Mio. EUR auf 4,70 Mrd. EUR erhöht. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 45,3%.

Das Finanzvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 5,12 Mrd. EUR. Es hat sich im Haushaltsjahr insoweit um insgesamt 406,5 Mio. EUR erhöht und weist damit einen Anteil von 49,3% an der Bilanzsumme aus.

Das Kapital der LHS beträgt zum Bilanzstichtag 8,74 Mrd. EUR (VJ 8,21 Mrd. EUR). Hieraus ergibt sich bei der Bilanzsumme von 10,34 Mrd. EUR eine Kapitalquote von
84,2 % (VJ 82,8 %). Erweitert um die Summe der Sonderposten (1,0 Mrd. EUR) ergibt sich eine Kapitalquote von 93,5 % (VJ 92,8%).

Die Rücklagen betragen 2,72 Mrd. EUR (VJ 2,19 Mrd. EUR). Davon sind innerhalb der Ergebnisrücklage Mittel in Höhe von 1.062,7 Mio. EUR (VJ 783,3 Mio. EUR) für sonstige bestimmte Zwecke gebunden. Als zweckgebundene Rücklagen in Höhe von
29,0 Mio. EUR sind unselbständige Stiftungen und Fonds bilanziert (VJ 23,8 Mio. EUR).

Die Rückstellungen wurden neu bewertet und in der Folge um insgesamt um
21,4 Mio. EUR auf 417,9 Mio. EUR (VJ 396,5 Mio. EUR) erhöht.

Die LHS hat im Jahr 2018 ihre restlichen Kreditverbindlichkeiten zurückgezahlt und ist damit im Stadthaushalt schuldenfrei. Der Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beläuft sich im Stadthaushalt auf null Euro (VJ 21,4 Mio. EUR), die Fremdkapitalquote beträgt null Prozent (VJ 0,2 %). Die Schulden (Stadthaushalt) betragen somit je Einwohner null Euro (VJ 34 EUR). Lediglich im Stiftungsbereich bestehen Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 117 TEUR.

Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) in Höhe von 365,8 Mio. EUR (VJ 394,7 Mio. EUR) ergibt sich je Einwohner ein Gesamtschuldenstand von 577 EUR (VJ 659 EUR).

Die Veränderungen der Bilanz sind in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.


3. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2018)

Bei der Restebildung zeigen sich im Ergebnishaushalt folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2018
810
Bürgermeisteramt
4.377.458,28 EUR
100
Haupt- und Personalamt
5.389.182,00 EUR
140
Rechnungsprüfungsamt
5.500,00 EUR
150
Bezirksämter
896.370,88 EUR
200
Stadtkämmerei
4.222.377,00 EUR
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
15.629.746,40 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
79.028,49 EUR
360
Amt für Umweltschutz
1.954.391,88 EUR
400
Schulverwaltungsamt
71.602.562,00 EUR
410
Kulturamt
4.150.000,00 EUR
500
Sozialamt
270.117,96 EUR
510
Jugendamt
7.562.626,22 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
1.239.275,46 EUR
530
Gesundheitsamt
35.700,00 EUR
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
9.774.107,42 EUR
630
Baurechtsamt
852.333,00 EUR
650
Hochbauamt
30.000,00 EUR
660
Tiefbauamt
2.902.326,84 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1.640.600,00 EUR
740
Hallenbad Untertürkheim
172.092,61 EUR
Summe Ergebnishaushalt
133.885.796,44 EUR

Wie sich die konsumtiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen, ist in Anlage 4, Seite 1-5, ersichtlich.

Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen betrugen im Vorjahr 84,3 Mio. EUR.


Bei der investiven Restebildung im Finanzhaushalt zeigen sich folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2018
800
Gemeinderat
5.000,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
1.213.895,22 EUR
100
Haupt- und Personalamt
9.594.346,00 EUR
120
Statistisches Amt
1.600,00 EUR
150
Bezirksämter
96.800,00 EUR
200
Stadtkämmerei
56.726.953,38 EUR
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
105.157.053,72 EUR
290
Jobcenter
131.000,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
334.000,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
16.040.557,72 EUR
370
Branddirektion
3.536.800,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
208.888.531,39 EUR
410
Kulturamt
6.500.460,00 EUR
500
Sozialamt
497.000,00 EUR
510
Jugendamt
97.188.282,78 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
9.303.290,92 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
44.992.213,57 EUR
620
Stadtmessungsamt
8.000,00 EUR
650
Hochbauamt
1.080,00 EUR
660
Tiefbauamt
87.388.183,79 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
10.536.808,98 EUR
Summe Finanzhaushalt
658.141.857,47 EUR

Wie sich die investiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 4,
Seite 6 - 11, ersichtlich.

Die investiven Reste betrugen im Vorjahr 545,8 Mio. EUR.


4. Überblick getroffener Verfügungen zur Anbringung und Änderung von Deckungsvermerken im Haushaltsjahr 2018

Aufgrund Ziffer I.6 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2018/19 wurde folgende Deckungsbeziehung im Haushaltsjahr 2018 ergänzt:

Einseitig deckungsberechtigt sind die im THH 810 Bürgermeisteramt, Projekt 7.109831 Förderung behindertengerechtes Wohnen, Kontengruppe 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte, zu Lasten der im THH 500 Sozialamt, Projekt 7.500522 Förderung behindertengerechtes Wohnen, Kontengruppe 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte, bereitgestellten Mittel.

Einseitig deckungsberechtigt sind die in allen Teilhaushalten bereitgestellten Mittel für ausgegebene Essensgutscheine zu Lasten der im THH 100 Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007540 Sonstige soziale Leistungen für Beschäftigte, Kontengruppe 440, für diesen Zweck bereitgestellten Mittel.

Einseitig deckungsberechtigt sind die im THH 200 Stadtkämmerei bereitgestellten Mittel (Gesellschaftsbeiträge) an die IBA 2027 GmbH zu Lasten der im THH 610 Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Amtsbereich Stadtplanung, Kontengruppe 43100, bereitgestellten Mittel.


5. Im Haushaltsplan 2018 wird folgende über- und außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zugelassen:
Im Teilergebnishaushalt 370 Branddirektion, Amtsbereich 3709020 Sonstige, Kontengruppe 400 Personalaufwendungen wurden durch den Satzungsbeschluss zur Gewährung eines Zuschusses zu den Beiträgen an eine Krankheitskostenversicherung für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr Stuttgart, Mehraufwendungen in Höhe von 1.120.000,00 EUR notwendig (vgl. GRDrs 368/2018). Die Mehraufwendungen werden jeweils hälftig (560.000,00 EUR) aus der Personaldeckungsreserve THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen und aus dem THH 100 Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007320 Personalentwicklung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, gedeckt.


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Im Rahmen der Ausführung des Doppelhaushaltsplans ist es erforderlich, veranschlagte Haushaltsmittel für Investitionen im Einzelfall zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Ergebnishaushalt zu verwenden. Durch Haushaltsvermerk wurde deshalb geregelt, dass in den Haushaltsjahren 2017/2018 die entsprechenden Mittel, die vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden, mit Beschluss zum Jahresabschluss als pauschal genehmigt gelten, wenn die Mehraufwendungen in direktem Zusammenhang mit dem veranschlagten Investitionsprojekt bzw. den investiven Pauschalmitteln stehen und/oder bilanzielle Vorschriften dies erforderlich machen. Es wurden 2018 auf Grund dieses Haushaltsvermerks insgesamt 23.568.788,61 EUR vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt.

Ebenfalls durch Haushaltsvermerk wurde bestimmt, dass über-/außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die aus im Finanzhaushalt veranschlagten Pauschalen (z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung) zu finanzieren sind, im Rahmen des Jahresabschlusses nachträglich pauschal genehmigt werden. In 2018 waren dies insgesamt 25.265.190,29 EUR.


7. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. Der Bericht zum Jahresabschluss der Stadtkämmerei stellt die wesentlichen Ergebnisse nach den gesetzlichen Vorgaben dar. Die Gliederungstiefe ist zur besseren Übersichtlichkeit auf die Teilhaushalte beschränkt. Die Kontengruppenstruktur (Zeilenstruktur) ist zur besseren Transparenz weiter untergliedert als die gesetzlich vorgegebene Mindestuntergliederung. Der Planvergleich findet seit der Umstellung auf die Doppik beim Jahresabschluss auf der Gliederungsebene der Teilhaushalte statt.
Im Haushaltsplan werden die Teilhaushalte weiter untergliedert (Amtsbereiche und ggfs. Schlüsselpositionen). Hierbei werden auf allen Gliederungsebenen (Teilhaushalt, Amtsbereich, Schlüsselposition) die Jahresergebnisse den Planansätzen gegenübergestellt. Somit stehen dem Gemeinderat im Rahmen der Planberatungen weitergehende Informationen zu Ergebnissen und Planansätzen bei den Teilhaushalten zur Verfügung. Die Verwaltung möchte diese unterschiedlichen Gliederungstiefen zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss beibehalten und die weitergehenden Informationen bzgl. Gliederungstiefe beim Haushaltsplan belassen und den Schwerpunkt beim Jahresabschluss weiterhin auf Bilanz, Gesamtergebnis und Liquidität legen. Eine wie im Leitfaden Jahresabschluss (2. Auflage, Dezember 2018) geforderte identische Gliederungstiefe zwischen Haushaltsplan und Jahresabschluss würde den Jahresabschluss aus Sicht der Verwaltung überfrachten.


8. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand

Kreditermächtigung

Im Haushaltsjahr 2018 musste keine Kreditermächtigung veranschlagt werden.

Liquidität

Die freie Liquidität zum 31.12.2018 beträgt 23,2 Mio. EUR (vgl. Anlage 6).

Die wesentlichen Liquiditätsbindungen ergeben sich aus den davon-Positionen innerhalb der Ergebnisrücklage (vgl. Anlage 2, Seite 19), aus Rückstellungen (vgl. Anlage 2, Seite 27) und aus Ermächtigungsübertragungen (vgl. Anlage 4).

Ferner müssen die im DHH 2018/19 zur Finanzierung eingeplanten liquiden Mittel in Höhe von 130,1 Mio. EUR, die Mittelbewilligungen aus vorhandener Liquidität (GRDrs 1040/2018: 2,0 Mio. EUR, GRDrs 1045/2018: 6,0 Mio. EUR, GRDrs 7/2019: 2,95 Mio. EUR) und die für die Grundsteuersenkung im Jahr 2020 notwendigen Mittel (GRDrs folgt) in Höhe von 30,0 Mio. EUR, reserviert werden.


Schuldenstand

In 2018 mussten keine Darlehen neu aufgenommen werden. Die ordentliche Kredittilgung belief sich in 2018 auf 3,0 Mio. EUR. Außerdem wurden zum 30.11.2018 die restlichen Schulden des Kernhaushalts mit 18,3 Mio. EUR vorzeitig getilgt. Dadurch war der Kernhaushalt zum 30.11.2018 schuldenfrei. Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften) beträgt zum 31.12.2018:
Eigenbetriebe 365.775.161,14 EUR (VJ 394.667.589,86 EUR) Das sind – bezogen auf die Einwohnerzahl zum 30.09.2018 – 577 EUR (Vorjahr 659 EUR) je Einwohner.


9. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt und des Stiftungsvermögens sowie des Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart

Auf Anlage 7 wird verwiesen.

Bei dem Spezialfonds (und in analoger Anwendung auch bei den Vermögensverwaltungsmandaten) sind die Vorgaben von § 22 Absatz 3 Satz 2 GemHVO eingehalten:

1. Die Anlagen werden nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet. 2. Sofern die Mandate Investmentanteile enthalten, lauten diese nur auf Euro und sind von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben worden. 3. Es wurde nur in Standardwerte (Aktien aus Stoxx-Europe-600-Index, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen entsprechend der städtischen Anlagerichtlinien) in angemessener Streuung und Mischung investiert. 4. Es wurde nicht in Wandel- und Optionsanleihen investiert. 5. Die Aktienquote liegt jeweils unter 30 Prozent. Die seit dem 01.09.2016 geltenden Nachhaltigkeitskriterien werden bei sämtlichen Mandaten angewandt und sind vollständig implementiert.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

1. Gesamtergebnisrechnung 2018
2. Bilanz zum 31.12.2018 mit Erläuterungen
3. Gesamtfinanzrechnung 2018
4. Ermächtigungsübertragungen
5. Entwicklung des Schuldenstands 1993-2018
6. Liquiditätsübersicht 2018
7. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt und des Stiftungsvermögens sowie des Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen




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