Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
137/2013
Stuttgart,
07/08/2013
Nachrüstung von Tunnel (Wagenburgtunnel) und
Tunnelnachrüstung (B14 Tunnel Heslach, Stufe 1 bis Stufe 3a)
- Abrechnungsbeschluss -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.07.2013
24.07.2013
24.07.2013
Beschlußantrag:
Die Abrechnung der Kosten für Nachrüstungsmaßnahmen in Stuttgarter Straßentunnel, insbesondere im Wagenburgtunnel und im B14 Tunnel Heslach wird aufgrund der nachstehend aufgeführten Beschlüsse mit Gesamtausgaben von 23.155.084,45 EUR (davon Wagenburgtunnel mit 10.356.608,35 EUR und B14 Tunnel Heslach mit 12.798.476,10 EUR) anerkannt.
Begründung:
Der Gemeinderat hat mit den nachstehend aufgeführten Baubeschlüssen stufenweise den Nachrüstungs-und Instandsetzungsmaßnahmen im
Wagenburgtunnel
einschließlich Fluchtstollen West mit Gesamtausgaben von 10.560.502 EUR zugestimmt.
GRDrs.
Gremium / Datum
Bezeichnung der Maßnahme
beschlossen EUR
454/2001
UTA 15.Mai 2001
2. BA / Umbau Notgehweg und Instandsetzungsarbeiten
766.937
558/2001
GR 28.Juni 2001
2. BA / Fluchtstollen,
Nachrüstung Betriebstechnik (Lüftung, Brandschutz, Verkehrsbeeinflussung usw.)
6.233.565
371/2002
UTA 30.April 2002
3. BA / Nachrüstung (Umbau der Entwässerung) und Instandsetzungsarbeiten
800.000
349/2003
UTA 13.Mai 2003
4. BA / Nachrüstung (Umbau der Entwässerung) und Instandsetzungsarbeiten
760.000
299/2005
UTA 3.Mai 2005
5. BA / Nachrüstung (Umbau der Entwässerung) und Instandsetzungsarbeiten
760.000
409/2008
UTA 15.Juli 2008
Fluchtstollen West
1.240.000
Summe
10.560.502
Bei Gesamtausgaben von 10.356.608,35 EUR wurden die bewilligten Gesamtkosten um 203.893,65 EUR unterschritten. Das entspricht 1,93%.
Dies ist darauf zurück zu führen, dass der Ansatz für Unvorhergesehenes nicht vollständig in Anspruch genommen werden musste.
Im Verlauf des Projekts wurden diese Restmittel wieder neu beschlossen und für weitere notwendige Nachrüstungsmaßnahmen verwendet.
Der Gemeinderat hat mit den nachstehend aufgeführten Baubeschlüssen den Nachrüstungsmaßnahmen der Stufen 1 bis 3a im
B14 Tunnel Heslach
mit Gesamtausgaben von 13.265.000 EUR zugestimmt.
GRDrs.
Gremium / Datum
Bezeichnung der Maßnahme
beschlossen EUR
1058/2003
940/2004
GR 27.Nov. 2003
GR 02.Dez. 2004
Fluchtstollen
10.180.000
174/2007
GR 10.Mai 2007
Baustufe 3a
Sicherheitstechnische Einrichtung
2.935.000
Verwaltung
Sofortmaßnahmen div. Strassentunnel u.a. Wagenburgtunnel, B295 Tunnel Feuerbach, Schwanenplatztunnel etc.
150.000
Summe
13.265.000
Bei Gesamtausgaben von 12.798.476,10 EUR (incl. Nachrüstungen für Sofortmaßnahmen u.a. im B295 Tunnel Feuerbach und Schwanenplatztunnel) wurden die bewilligten Gesamtkosten somit um 466.523,90 EUR unterschritten. Dies entspricht 3,51%.
Die Wenigerausgaben sind darauf zurück zu führen, dass die Maßnahmen kostengünstiger abgewickelt werden konnten. Bei der Auffahrung der bergmännischen Fluchtstollen wurden bessere geologische Verhältnisse angetroffen als aufgrund der geologischen Erkundung prognostiziert wurden. Bei den sicherheitstechnischen Einrichtungen der Stufe 3a ergaben sich bei der Nachrüstung unter laufendem Tunnelbetrieb geringere Umbaukosten als bei der Entwurfsplanung abgeschätzt.
Die ausgewiesenen Restmittel von 466.523,90 EUR werden innerhalb des Projekts für noch laufende Maßnahmen der Baustufe 3b (7.665006) verwendet.
Förderung der Nachrüstungsmaßnahmen im Wagenburgtunnel und im Heslacher Tunnel
Maßnahmen der Tunnelnachrüstung werden vom Bund und Land nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) mit einer Förderrate von 70% der zuwendungsfähigen Auszahlungen bezuschusst.
Der im Jahr 2000 von der Stadt gestellte Antrag auf Förderung der Nachrüstungen für den Wagenburgtunnel wurde vom Zuschussgeber abgelehnt, da zu diesem Zeitpunkt Nachrüstungsmaßnahmen generell nicht in der mit dem Land geschlossenen Vereinbarung bezüglich Zuschussmaßnahmen enthalten waren. Aufgrund der Dringlichkeit musste jedoch mit ersten Nachrüstungsmaßnahmen z.B. Einbau einer Löschwasserleitung, Absenkung Notgehweg etc. wegen der Erkenntnisse aus den schweren Tunnelunglücken im Montblanc- und Tauerntunnel sofort begonnen werden.
Für die Nachrüstungsmaßnahmen im Fluchtstollen West (2008/2009) des
Wagenburgtunnels
wurde später ein separater Antrag auf Förderung gestellt. Vom Zuschussgeber wurden hierfür zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.186.871,71 EUR gefördert und Zuwendungen an die Stadt in Höhe von 616.810,20 EUR ausbezahlt.
Für die Nachrüstung der Fluchtstollen im
Heslacher Tunnel
wurden mit einem Teilschlussverwendungsnachweis zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rd. 8,2 Mio. EUR von Bund und Land gefördert. Davon beträgt der Zuschuss für die Stadt rd. 5,7 Mio. EUR, der an die Stadt Stuttgart bereits ausbezahlt wurde.
Der Schlussverwendungsnachweis kann allerdings erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme im Heslacher Tunnel (Baustufe 3b) erstellt werden. In den Jahren 2004 bis 2012 wurden bisher 14,9 Mio. EUR (incl. der v. g. 5,7 Mio. EUR) vom Zuschussgeber ausbezahlt.
Finanzielle Auswirkungen
Die beiden v. g. Nachrüstungsmaßnahmen wurden über die AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0433 (ab 2010 PS-Element 7.665013), 2.6600.9530.000 VKZ 0437 (ab 2010 PS-Element 7.665002), 2.6600.9530.000 VKZ 0444 (ab 2010 PS-Element 7.665006), 2.6650.9530.000 VKZ 0658, 2.6650.9530.000 VKZ 0999 und 1.6650.5140.000 abgewickelt. Hierzu wird auf Anlage 1 und 2 verwiesen.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Übersicht beschlossene/abgeflossene Mittel
Anlage 2: Übersicht Zahlungen in den einzelnen Haushaltsjahren
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Anlage 2 zu GRDrs. 137_2013.pdf
Anlage 1 zu GRDRs. 137_2013.pdf