Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1411/2011
Stuttgart,
12/14/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlich Behandlung am 16.12.2011



Investitionskostenzuschuss Kolpinghaus Cannstatt

Beantwortung / Stellungnahme

Belegung und Finanzierung

Nach Auskunft des Kolpinghauses Cannstatt hat das Jugendwohnheim 120 Betten für Blockschüler, davon sind 12 % Selbstzahler, in 45 % der Fälle bezahlen die Eltern, in 43 % die Betriebe.
Außerdem hat das Haus 60 Betten für Praktikanten, Auszubildende, Meisterschüler, BA-Studenten u.ä.. Laut Kolpinghaus werden in rund 2 % dieser Fälle die Kosten über Schüler BAFÖG bzw. Mittel aus der Arbeitsagentur finanziert. Der Tagessatz für Blockschüler beträgt lt. Kolpinghaus Cannstatt 32,60 €. Die Jugendhilfe ist nicht Kostenträger (Stadt/Jugendamt).

In einem den Fraktionen vorliegenden Mail vom 12.12.2011 vergleicht der Geschäftsführer des Kolpinghauses Cannstatt seinen Tagessatz mit den Tagessätzen in stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (130 € - 200 €). Ein Vergleich dieser Tagessätze mit dem Tagessatz in einem Jugendwohnheim ist nicht möglich, da sich das Angebot einerseits „normale junge Menschen in Berufsausbildung“ gegenüber „erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen mit einem hohen Bedarf an Elternarbeit“ vor allem in seiner notwendigen Ausstattung mit päd. Fachkräften erheblich unterscheiden. So benötigt eine stationäre Gruppe mit 6-7 Kindern und/oder Jugendlichen für eine Betriebserlaubnis rund 4,5 Fachkraftstellen, die den weit überwiegenden Anteil der Kosten ausmachen (Tagessatz in Stuttgart durchschnittlich 145 € pro Tag). Der Investitionskostenanteil, der in den Tagessätzen enthalten ist, wird im Übrigen in allen Einrichtungen – auch den Jugendwohnheimen – grundsätzlich nach denselben Kriterien berechnet.

In o.g. Mail wird auch auf eine Anfrage des Caritas eingegangen, der beim Kolpinghaus wegen der möglichen Einrichtung einer stationären Wohngruppe der Hilfen zur Erziehung angefragt hatte. Der Caritasverband hat auf die Ausführungen in dem genannten Mail wie folgt geantwortet:



„Der Caritasverband ist im Kolpinghaus als Mieter und unterhält dort eine Erziehungsberatungsstelle und einen ambulanten Dienst "Hilfen zur Erziehung": In diesem Zusammenhang haben wir unabhängig von den Planungen des Kolpinghauses angefragt, ob dort zusätzlich Flächen für eine stationäre Wohngruppe zur Verfügung stünden. Das vom Kolpinghaus unterbreitete Angebot ging weit über unsere finanziellen Möglichkeiten hinaus. Das haben wir Herrn Trautwein und Frau Graf-Bauer so auch entsprechend kommuniziert. Eine Begründung für die genannte Investitionsförderung mit Bedarfen des Caritasverband für Stuttgart ist weder mit uns abgesprochen noch sachgerecht.“

Höhe des Investitionskostenzuschusses

Auf Nachfrage, inwieweit auch ein niedrigerer Zuschuss der Stadt Stuttgart zu den Sanierungsmaßnahmen für das Kolpinghaus in Stuttgart Bad-Cannstatt vorstellbar wäre, hat die Verwaltung per Mail am 12.12.2011 folgende Antwort erhalten:

„wie heute Morgen telefonisch gesprochen möchte ich nochmals betonen das wir auf den Investitionskostenzuschuss der Stadt Stuttgart angewiesen sind.
Eine Splittung des Zuschusses in zwei Zahlungen zu je 50 % 2013 und 2014 ist von unserer Seite schwer vorstellbar, aber wenn nicht anders möglich machbar.
Über die Zwischenfinanzierung durch die KfW könnten wir dies gerade so ausgleichen. Jedoch ist es für die Finanzierung sehr wichtig das die Zusage der Stadt auch die Zahlung im nächsten Doppelhaushalt beinhaltet.“

Diese Angaben wurden auch in einem Telefonat des Jugendamtsleiters am 13.12.2011 vom Geschäftsführer des Kolpinghauses Cannstatt nochmals bestätigt.

Investitionskostenzuschüsse für Jugendwohnheime in den Jahren 2002 bis 2011

Bei den Investitionskostenzuschüssen für Jugendwohnheime seit dem Jahr 2002 handelt es sich weit überwiegend um zwar zahlreiche aber kleinere Sanierungsmaßnahmen/ Ersatzausstattungen, mehrheitlich mit Förderbeträgen unter 10.000 € pro Maßnahme. Nur in wenigen Fällen betrug der Investitionskostenzuschuss mehr als 100.000 €. Der höchste Investitionskostenzuschuss der für ein Wohnheim in diesen Jahren geleistet wurde belief sich auf 380.000 €.

Im Bereich der originären Jugendhilfeeinrichtungen (Hilfe zur Erziehung) erhalten die Träger keinerlei Investitionskostenzuschüsse bzw. werden entsprechende Anträge an die Stadt Stuttgart/das Jugendamt regelmäßig abgelehnt. Investitionen müssen von diesen Trägern über den Investitionskostenanteil in ihren Tagessätzen (Entgeltsätzen) finanziert werden. Dieses Verfahren ist mit Blick auf die investive Bezuschussung von Jugendwohnheime (wenn auch bislang im Einzelfall mit eher geringen städtischen Mitteln) aus Gründen der Gleichbehandlung schon derzeit problematisch.

Sowohl die kath. als auch die ev. Jugendwohnheime in Stuttgart (und in Baden-Württemberg) haben im Jahr 2011 erstmals Entgeltsätze/Entgeltverhandlungen nach § 78 ff SGB VIII beantragt. Verhandlungen nach § 78 ff führt das jeweilige Standortjugendamt auf der Grundlage des "Rahmenvertrags nach § 78f SGB VIII" (Wohlfahrtverbände, Landkreistag, Gemeindetag, Städtetag) gemeinsam mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS). Derzeit wird in Stuttgart ein Entgeltsatz mit einem ev. Jugendwohnheim verhandelt. Angedacht ist aber von den Beteiligten, dass der dort verhandelte Entgeltsatz auch für andere – auch katholische - Jugendwohnheime übernommen werden könnte.

Spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem für die Jugendwohnheime ein mit der Jugendhilfe verhandelter Entgeltsatz mit ausgewiesenem Investitionskostenanteil vorliegt, (voraussichtlich rückwirkend zum Herbst 2011) sollten – aus Gleichbehandlungsgründen und analog zu den originären Jugendhilfeeinrichtungen - Jugendwohnheime von der Stadt Stuttgart nicht mehr investiv bezuschusst werden. Andernfalls könnten Anträge auf Investitionskostenzuschuss von originären Stuttgarter Jugendhilfeeinrichtungen nicht mehr bereits von der Verwaltung abgelehnt werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

Anträge der Fraktionen aus der 2. Lesung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




<Anlagen>