Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 1517-04.02
GRDrs 958/2023
Stuttgart,
10/02/2023



Empfehlungen des Bürgerrats Klima - Stellungnahmen der Verwaltung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.10.2023
30.11.2023



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die an den Sitzungen des Bürgerrats Klima teilgenommen und die Empfehlungen an den Gemeinderat erarbeitet haben.

2. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Empfehlungen des Bürgerrats Klima gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.


Begründung:


Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart in der Drucksache 1246/2021 beschlossen, dass ein Bürgerrat Klima eingerichtet werden soll. Dieses Beteiligungsformat mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern sollte sich mit dem Thema beschäftigen: „Welche Rolle spielt die Stadt Stuttgart beim Klimaschutz und mit welchen Maßnahmen sollte Stuttgart dazu beitragen, das 1,5-Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen?“

In der Beschlussvorlage 708/2022 hat der Gemeinderat weitere Details beschlossen und die Fragestellung des Bürgerrats auf die Handlungsfelder Wärme und Mobilität fokussiert. Nach diesem Beschluss wurden im Dezember 2022 über 6.000 zufällig ausgewählte Stuttgarterinnen und Stuttgarter zur Teilnahme am Bürgerrat Klima eingeladen, von denen über 800 auch bereit waren mitzuwirken.

Der Bürgerrat selbst trat mit planmäßig 61 Teilnehmenden mit den unterschiedlichsten Hintergründen und Perspektiven an sechs Samstagen zwischen März und Juni 2023 zusammen. Bei seiner letzten Sitzung am 17. Juni hat der Bürgerrat Klima 26 Maßnahmenvorschläge zur Abstimmung gebracht und davon 24 mit einer ausreichenden Zustimmung als Empfehlungen an den Gemeinderat beschlossen.

Diese Empfehlungen des Bürgerrats haben eine besondere Qualität, denn die Teilnehmenden des Bürgerrats haben sich im Laufe des Prozesses in vielfältiger Hinsicht mit den unterschiedlichsten Aspekten der Themen auseinandergesetzt:
So haben die Mitglieder des Bürgerrats Klima Maßnahmenvorschläge erarbeitet, von denen sie glauben, dass sie für die meisten Menschen zumutbar und akzeptabel sind und dass sie die Stadt beim wichtigen Ziel der Klimaneutralität voranbringen.

Die Teilnehmenden selbst schreiben zu ihren Empfehlungen im Vorwort zum Abschlussbericht des Bürgerrats Klima: „Um das ambitionierte, jedoch richtige und wichtige Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, muss die Stadt ihre Anstrengungen für den Klimaschutz deutlich ausbauen und das Tempo erhöhen. Sonst sehen wir das Ziel der Klimaneutralität als nicht erreichbar an.“

Mehr Informationen zum Bürgerrat Klima Stuttgart finden sich auf der Webseite www.stuttgart.de/buergerrat-klima und im Abschlussbericht des Bürgerrats in Anlage 1. Verschiedene Aspekte der Qualität des Bürgerrats Klima sind im Evaluationsbericht des Bürgerrats Klima in Anlage 2 dargestellt, den das Fraunhofer Informationszentrum für Raum und Bau erstellte.


Prüfung der Empfehlungen durch die Verwaltung

Wie in der GRDrs 656/2023 beschrieben, hat die Verwaltung in der Zeit zwischen Juni und August 2023 die 24 beschlossenen Empfehlungen des Bürgerrats in Form von Stellungnahmen der Verwaltung geprüft, die in Anlage 3 zu finden sind. Mit den Stellungnahmen und den angehängten Datenblättern werden dem Gemeinderat Einschätzungen der Verwaltung zur Umsetzbarkeit und zu rechtlichen Restriktionen mitgegeben. Zum Teil wurden auch Alternativvorschläge erarbeitet, mit denen die Ziele der Teilnehmenden aus Sicht der Verwaltung besser erreicht werden könnten.

Außerdem wurde aufgeführt, wie viele personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung von Empfehlungen bereits in Mitteilungsvorlagen zu den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 angemeldet wurden und wie viele Ressourcen aus Sicht der Verwaltung noch zusätzlich benötigt würden, um die Empfehlungen umzusetzen. In den meisten Fällen wurde zu diesem Zweck auf haushaltsrelevante Mitteilungsvorlagen verwiesen, die die Verwaltung bereits angemeldet hatte. Nur in wenigen Fällen wird auf neue zusätzliche Bedarfe verwiesen.


Bezug zu bestehenden Planwerken

Die Empfehlungen des Bürgerrats Klima betreffen die Themenfelder der verschiedensten Planwerke. Beispielhaft seien hier das Energiekonzept, die kommunale Wärmeplanung und der Nahverkehrsplan Stuttgart genannt oder der Klimamobilitätsplan, mit dessen Beschluss noch auf die Ergebnisse des Bürgerrats Klima gewartet wurde. Diese befinden sich in den unterschiedlichsten Stadien der Erstellung. Die Verwaltung ist bestrebt, Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in derartige Planwerke einfließen zu lassen. Betrifft ein Beschluss des Gemeinderats eines dieser Planwerke, wird der Beschluss von der Verwaltung in den jeweils betroffenen Plan aufgenommen. So kann sichergestellt werden, dass die Beschlüsse auch in weiter entfernter Zukunft noch Beachtung finden und von der Verwaltung auch in zukünftigen Haushaltsaufstellungen berücksichtigt werden.

Weiteres Vorgehen:

Die Stabsstelle Klimaschutz wird die Haushaltsplanberatungen, Mitteilungsvorlagen der Verwaltung und Haushaltsanträge der Fraktionen verfolgen und die Beschlüsse mit Bezug auf die Empfehlungen des Bürgerrats Klima auswerten und im Januar 2024 einen ersten Bericht erstellen,

Finanzielle Auswirkungen

Die vorliegenden Beschlüsse haben keine direkten finanziellen Auswirkungen.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Frank Nopper

Anlagen

Anlage 1: Abschlussbericht des Bürgerrats Klima
Anlage 2: Evaluationsbericht des Bürgerrats Klima
Anlage 3: Stellungnahmen der Verwaltung zu den Empfehlungen des Bürgerrats Klima


<Anlagen>



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