Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
159
5b
VerhandlungDrucksache:
199/2011
GZ:
KBS/SJG
Sitzungstermin: 27.07.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Neukonzeption Betreuung für Grundschulkinder

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.07.2011, öffentlich, Nr. 62

Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag mit Ergänzung in Ziffer 4 Verwaltungsausschuss vom 20.07.2011, öffentlich, Nr. 264

Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag in der Fassung des Jugendhilfeausschusses; Vertagung der abschließenden Beschlussfassung auf die Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2011

Gemeinderat vom 21.07.2011, öffentlich, Nr. 125

Ergebnis: Vertagung auf die Sitzung am 27.07.2011

Verwaltungsausschuss am 27.07.2011, öffentlich, Nr. 304

Ergebnis: einmütige Zustimmung, die Ziffer 2e des Beschlussantrags zu streichen


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport und des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 13.07.2011, GRDrs 199/2011, mit folgendem um die Ziffer 2e gekürzten und in Ziffer 4 ergänzten (Ergänzung fett)

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über die neue konzeptionelle Ausrichtung der Betreuung von Schulkindern mit dem Ziel, den ständig wachsenden Bedarf zeitnah zu befriedigen und seinen finanziellen Auswirkungen wird Kenntnis genommen.

2. Danach stehen folgende Zielbeschlüsse zum weiteren Vorgehen an:

a. Der weitere Ausbau von Ganztagsbetreuungsplätzen erfolgt durch Einrichtung von (teil-) gebundenen Ganztagesgrundschulen. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Stufenplan bis 2018 jährlich 10 weitere Ganztagesgrundschulen einzurichten. Zur Verbesserung der Qualität an bestehenden und künftigen Ganztagesschulen erfolgt eine Standardverbesserung auf Hortniveau.

b. Als Zwischenlösung werden "Schülerhäuser" als Vorstufe zur Umwandlung in Ganztagesgrundschulen auf Hortstandard eingerichtet. Dieses Angebot soll - in einer pluralen Trägerlandschaft - bedarfsorientiert ausgebaut werden. Dabei sollen neben den Angeboten der Stuttgarter Trägerlandschaft auch Angebote des Schulverwaltungsamtes und des Jugendamtes berücksichtigt werden.

c. Um dem Antragsstau schnell begegnen zu können, schlägt die Verwaltung vor, im Vorgriff auf die für den Doppelhaushalt 2012/13 aufgezeigten Investitions- und Betriebskosten für die Einrichtung von bis zu 50 neuen Gruppen in Schülerhäusern, außerplanmäßig 1,05 Mio. € Betriebskosten sowie 100.000 € Planungsmittel für die Einrichtung von Küchenzeilen und zusätzlich eine Stelle EG 10 befristet bis Ende 2014 für die Umsetzung sofort ohne Blockierung einer Planstelle zur Verfügung zu stellen. Über die endgültige Stellenschaffung wird im Rahmen des Doppelhaushaltes 2012/2013 entschieden.

d. Entsprechend der Veränderung der Nachfrage, die durch den Fortschritt des Ausbaus der Ganztagesschulen entsteht, wird das Angebot an (außerschulischen) Hortplätzen abgebaut.

e. gestrichen

3. Die neue Landesregierung beabsichtigt, die Ganztagesschulen im Schulgesetz zu verankern. Die Kostenverteilung muss daher mit den Kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung und im Städtetag Baden-Württemberg dafür einzusetzen, dass bei den Verhandlungen dem Konnexitätsprinzip vollumfänglich Rechnung getragen wird, das heißt zumindest die durch den Ganztagesschulbetrieb entstehenden Personalkosten werden vom Land getragen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der bisher vorliegenden Konzeptionen eine Weiterentwicklung der Rahmenkonzeption für die Stuttgarter Ganztageschulen bis 2012 in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt, dem Jugendamt und dem Staatlichen Schulamt zu erarbeiten.

5. Zur konzeptionellen Vorbereitung und späteren Gestaltung und Begleitung des Umsetzungsprozesses werden beim Schulverwaltungsamt drei Stellen EG 11 sofort ohne Blockierung einer Planstelle davon 1 zunächst befristet auf 4 Jahre eingerichtet.

Ebenso wird beim Jugendamt eine Stelle EG 11 befristet zunächst auf 4 Jahre sofort ohne Blockierung einer Planstelle eingerichtet.

Es wird zustimmend anerkannt, dass zum Stellenplan 2012/13 eine Stelle EG 11 für den weiteren Ausbau der Ganztagesgrundschulen (2013) geschaffen wird. Über die endgültige Stellenschaffung wird im Rahmen des Doppelhaushaltes 2012/2013 entschieden.


StRin Küstler (SÖS und LINKE) betont, ihre Fraktionsgemeinschaft werde der Vorlage vor allem deshalb zustimmen, weil die Ziffer 2 e des Beschlussantrags gestrichen ist. Im weiteren Fortgang der Diskussion sei zudem dafür zu sorgen, dass Schule als staatliche Veranstaltung weltanschaulich neutral ist und dass keine Türen geöffnet werden für eine Schule, für die man ganz oder teilweise bezahlen muss.


OB Dr. Schuster stellt den Beschlussantrag der GRDrs 199/2011 mit der Ergänzung durch den Jugendhilfeausschuss in Ziffer 4 und ohne die Ziffer 2e zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung einstimmig wie beantragt.

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