Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1544/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/14/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 15.12.2023



Doppelhaushalt 2024/2025
Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs (2. Änderungsliste)


Beantwortung / Stellungnahme

In der 2. Änderungsliste (Anlage 1) sind die zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 und zur mehrjährigen Finanzplanung bis 2028 vom Verwaltungsausschuss in der 2. Lesung einschließlich der Stellenplanberatung vom 04. bis 07.12.2023 beschlossenen Punkte dargestellt.

Darüber hinaus sind weitere haushaltsrelevante Beschlüsse des Gemeinderates sowie erforderliche Anpassungen gegenüber den bisherigen Planwerten enthalten.

Die wesentlichen Veränderungen werden im Folgenden dargestellt.

Die fortgeschriebene Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer legt aus Sicht der Verwaltung eine Erhöhung der Planwerte 2024/2025 um jeweils 100,0 Mio. EUR nahe (Mehrerträge). Die Ertragserwartung für das Haushaltsjahr 2025 wurde in der 2. Lesung unter dem Gesichtspunkt der Angleichung an das Vorjahr nochmals um 100,0 Mio. EUR angehoben. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage ergeben sich netto Verbesserungen von 91,7 Mio. EUR bzw. 183,3 Mio. EUR im Doppelhaushalt. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs stellt sich aufgrund der entsprechend erhöhten Steuerkraft als gegenläufiger Effekt nachfolgend eine Verschlechterung im Finanzplanungszeitraum in Höhe von insgesamt 149,3 Mio. EUR (aus Schlüsselzuweisungen und FAG-Umlage) ein.

Größere Veränderungen ergeben sich weiterhin aus den im Rahmen der Stellenplanberatungen gefassten Beschlüsse: in 2024 erhöhen sich die Personalaufwendungen um 10,1 Mio. EUR, in 2025 um 21,8 Mio. EUR. Im Finanzplanungszeitraum beläuft sich die Summe auf 95,0 Mio. EUR. Diese beinhaltet die einzelnen Stellenschaffungen (ab 2025: 16,5 Mio. EUR p. a.) sowie weitere themenbezogene Beschlusspunkte, darunter die Einrichtung von Stellen für die dezentrale Datenschutzbearbeitung, die Evaluation der Unterhaltsvorschusskasse und die Anwendung des Vorgehensmodells im Leistungsbereich beim Jobcenter.

Aus dem Beschluss zur Einführung einer Stuttgart-Zulage für alle Beschäftigten der LHS ab dem 01.07.2024 resultieren alleine im Kernhaushalt Personalaufwendungen von jährlich 23,7 Mio. EUR ab 2025. Für die Freien Träger im Bereich der Kitas und Schulkindbetreuung kommen jährliche Aufwendungen in Höhe von 14,8 Mio. EUR (Förderung) hinzu.

Die wesentlichen Eckwerte zum Finanzstatus im Finanzplanungszeitraum stellen sich unter Berücksichtigung der 1. und 2. Änderungslisten wie folgt dar:

2024
2025
2026
2027
2028
- in 1.000 EUR -
Geplantes ordentliches Ergebnis
Stand Einbringung
33.488
-305.723
-226.754
-223.308
-248.357
Veränderungen 1. Änderungsliste
-68.745
-269.892
-90.137
-16.708
-20.269
Veränderungen 2. Änderungsliste
52.537
64.292
-173.357
-229.263
-113.098
Stand vor 3. Lesung
17.280
-511.323
-490.248
-469.279
-381.724
Zahlungsmittelüberschuss /
-bedarf aus laufender. Verwaltungstätigkeit
Stand Einbringung
28.397
-91.213
-5.030
1.028
-22.782
Veränderungen 1. Änderungsliste
-71.204
-266.203
-88.721
-15.818
-17.260
Veränderungen 2. Änderungsliste
52.537
62.952
-168.205
-223.234
-109.208
Stand vor 3. Lesung
9.730
-294.464
-261.956
-238.024
-149.250
Finanzierungsmittelfehlbetrag
Stand Einbringung
-824.026
-694.947
-574.454
-473.917
-295.310
Veränderungen 1. Änderungsliste
-70.702
-284.346
-108.746
-41.381
-153.324
Veränderungen 2. Änderungsliste
54.978
-69.746
-281.657
-315.225
-183.806
Stand vor 3. Lesung
-839.750
-1.049.039
-964.857
-830.523
-632.440
Finanzierungstätigkeit
Stand Einbringung
Kreditaufnahmen
132.900
625.900
577.700
511.200
367.400
Tilgung
0
-6.645
-38.000
-66.900
-92.400
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
132.900
619.255
539.700
444.300
275.000
Kreditaufnahmen
Veränderungen 1. Änderungsliste
-132.900
199.400
76.500
48.100
162.600
Veränderungen 2. Änderungsliste
0
-72.400
278.500
325.900
210.300
Tilgung
Veränderungen 1. Änderungsliste
0
-6.645
3.400
7.200
9.600
Veränderungen 2. Änderungsliste
0
0
-3.700
10300
26.600
Stand vor 3. Lesung
Kreditaufnahmen
0
752.900
932.700
885.200
740.300
Tilgung
0
0
-37.700
-84.400
-128.600
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
0
752.900
895.000
800.800
611.700
2024
2025
2026
2027
2028
- in 1.000 EUR -
Unterschreitung des Mindest-zahlungsmittelüberschusses
Stand vor 3. Lesung
Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel
-294.463
-299.656
-322.425
-277.850
Verwendung Vorjahres-Liquidität und "Ersatzdeckungsmittel"
321.282
95.859
54.009
45.185
Finanzierungssaldo
(negativ = unzulässig)
26.818
-203.797
-268.415
-232.665


Die in der Anlage enthaltenen Fortschreibungen der Haushaltszahlen führen im Ergebnishaushalt zwar zu Ergebnisverbesserungen von 52,5 Mio. EUR in 2024 bzw. 64,3 Mio. EUR in 2025 gegenüber der 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf (s. GRDrs 1544/2023). Es wird allerdings ein negatives geplantes ordentliches Ergebnis in Höhe von - 511,3 Mio. EUR in 2025 ausgewiesen (noch 17,3 Mio. EUR in 2024).

Im Finanzplanungszeitraum werden gegenüber der 1. Änderungsliste deutlich höhere negative Ergebnisse verzeichnet:

2026: -490,2 Mio. EUR
2027: -469,3 Mio. EUR
2028: -381,7 Mio. EUR


Das Investitionsvolumen (Auszahlungen) im Doppelhaushalt 2024/2025 hat sich durch die 2. Änderungsliste um 129,6 Mio. EUR erhöht. Damit werden Investitionen von rd. 3,7 Mrd. EUR im Finanzplanungszeitraum bis 2028 eingeplant.

Insgesamt ergibt sich im Finanzplanungszeitraum nun ein Kreditbedarf von rund 3,3 Mrd. EUR. Die Nettoneuverschuldung (unter Berücksichtigung der im selben Zeitraum geplanten ordentlichen Tilgungen von rund 250 Mio. EUR) beträgt 3,05 Mrd. EUR.

Nur durch den Einsatz außerordentlich hoher Vorjahresliquidität, die sich aus dem Jahresabschluss 2022 (GRDrs 712 und 1075/2023) sowie der Hochrechnungen zum Finanzstatus 2023 unter Berücksichtigung der Herbststeuerschätzung (vgl. GRDrs 1544/2023) ergeben, kann das für die Genehmigung zwingende Kriterium in den beiden Doppelhaushaltsjahren 2024/2025 erfüllt werden, wonach der Mindestzahlungsmittelüberschuss (nach Verwendung vorhandener freier Vorjahres-Liquidität und Anrechnung von „Ersatzdeckungsmitteln“) erreicht wird.

Wie in 2. Lesung von der Verwaltung ausgeführt, ist es angesichts der Zahlen in der Finanzplanung unerlässlich, Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzsituation zu erarbeiten, die weit über die bereits laufenden Arbeiten zum finanzwirtschaftlichen Gesamtsteuerungssystem hinausgehen. In einem ersten Schritt wird es für erforderlich erachtet, mögliche Instrumente zu analysieren und darauf basierend Konzepte zu erarbeiten, die dem Gemeinderat baldmöglichst präsentiert werden sollen, um einen zwischen Rat und Verwaltung abgestimmten Weg in eine nachhaltige Finanzierung künftiger Haushalte gehen zu können. Daneben wird es erforderlich sein, stadtweit abgestimmte Vorschläge für eine Priorisierung von Projekten zu erarbeiten.

Die Verwaltung geht auch davon aus, dass eine solche Maßnahme in der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 vom Regierungspräsidium als Anstrengung zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft gewürdigt wird.




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage:
2. Änderungsliste












<Anlagen>


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2. Änderungsliste (Anlage zu 1544_2023 1. Ergänzung).pdf