Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 5200-03
GRDrs 855/2013
Stuttgart,
09/03/2013



Klinikum Stuttgart
Änderung der Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
27.09.2013
17.10.2013



Beschlußantrag:

Die Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart vom 24.05.2012 (Amtsblatt Nr. 24 vom 14.06.2012) wird gemäß Anlage 1 geändert.


Begründung:


Die Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart regelt die Nutzung der vom Klinikum Stuttgart verwalteten Betreuungsplätze in Betreuten Wohngemeinschaften oder im Betreuten Einzelwohnen. Zielgruppen sind seelisch behinderte Menschen, die nicht oder nicht mehr einer stationären Betreuung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Fachklinik oder einem Wohnheim bedürfen, aber nicht in der Lage sind, ohne ambulante sozialpädagogische Betreuung alleine oder im Haushalt mit Angehörigen zu wohnen.

Die Nutzungsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2012 an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst (GRDrs 313/2012), sind jedoch aus folgenden Gründen nicht mehr kostendeckend:

· Weiter erheblich gestiegene Betriebs- und Energiekosten
· Hohe Mieten auf dem Wohnungsmarkt für neu hinzugekommene Wohneinheiten
· Mietpreisanpassung der bestehenden Wohnungen an den Mietspiegel 2013/2014
· Wegfall von Wohnungen in Ausstattung und Lage „einfach“ auf Grund von Sanierungsmaßnahmen und Ersatz durch Neuanmietung von Wohnungen in Ausstattung und Lage „mittel“ zu erheblich höheren Mietpreisen

Es ist daher beabsichtigt, die Nutzungsgebühren wie folgt anzupassen:

· Wohnungen mit einfacher Ausstattung und Lage > Von bisher 12,29 € auf 12,73 €

· Wohnungen mit mittlerer Ausstattung und Lage > Von bisher 12,89 € auf 14,22 €

· Wohnungen mit guter Ausstattung und Lage > Von bisher 15,39 € auf 16,08 €

Des Weiteren wurde die Anlage an die zwischenzeitlich nachfragebedingte Erhöhung der Zahl der zur Verfügung gestellten Wohneinheiten angepasst.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die Anpassung der Nutzungsgebühren ist eine kostendeckende Verwaltung der Wohneinheiten möglich.


Beteiligte Stellen

Das Referat R hat die Vorlage mitgezeichnet.




Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Satzungsänderung mit geänderter Anlage der Nutzungsgebühren
Anlage 2: Kalkulation der Nutzungsgebühren


Satzung zur Änderung der Satzung
über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg am …………… folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Anlage zur Satzung über die Verwaltung der Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart vom 24.05.2012 (Amtsblatt Nr. 24 vom 14.06.2012) erhält folgende Fassung:
"Anlage

Zur Satzung über die Verwaltung der
Betreuungsplätze des Klinikums Stuttgart

Nutzungsgebühren

- Stand August 2013 –

1. Als Nutzungsgebühren (inklusive Betriebskosten, ggfls. zzgl. anteiliger Grundgebühr für Breitbandanschluss) nach § 3 der Satzung werden pro Wohnung und Monat erhoben für Wohnungen

2. Bei betreuten Wohngemeinschaften werden die gemeinsam genutzten Flächen entsprechend der Zahl der Wohnplätze aufgeteilt.

3. Die einzelnen Wohnungen werden folgenden Kategorien zugeordnet:

Wohnung-Nr.
Ausstattung und Lage
2a
einfach
2b
einfach
2c Gem.Raum
einfach
109 -1.OG li
einfach
110 -EG li
einfach
111-1.OG re
einfach
112- 2.OG li
einfach
114
einfach
Wohnung-Nr.
Ausstattung und Lage
Wohnung-Nr.
Ausstattung und Lage
115
mittel
107
mittel
121
mittel
6a
mittel
10a
mittel
6b
mittel
10b
mittel
7a
mittel
10c
mittel
7b
mittel
122
mittel
106
mittel
3a
mittel
9a
mittel
3b
mittel
9b
mittel
3c
mittel
9c
mittel
117-EG
mittel
32a
mittel
118-1.OG
mittel
32b
mittel
119-2.OG
mittel
33a
mittel
120-DG
mittel
33b
mittel
allgemein
mittel
124, DG li
mittel
116 EG li.
mittel
127,2.OG re
mittel
116/2. OG
mittel
129, 2. OG, 2.v.re
mittel
116/3 EG re.
mittel
125, EG li
mittel
5a
mittel
5b
mittel
5c
mittel
108,1.OG,re
mittel
8a
mittel
8b
mittel
12a
mittel
12b
mittel
123
mittel
126
mittel
Wohnung-Nr.
Ausstattung und Lage
16/ 2
gut
16/ 3
gut
16/ 1
gut
15 a
gut
15 b
gut
130
gut
14 a
gut
14 b
gut
14 c
gut
13 a
gut
13 b
gut
13 c
gut
11a
gut
11b
gut
11c
gut
11d
gut
130
gut

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft."



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Anlage 2 - Kalkulation zu GRDrs  855_2013 - Kalkulation Nutzungsentgelte.pdfAnlage 2 - Kalkulation zu GRDrs 855_2013 - Kalkulation Nutzungsentgelte.pdf