Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
335/2019
GZ:
OB 7853-02.00
Sitzungstermin: 09.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.05.2019, öffentlich, Nr. 232
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.04.2019, GRDrs 335/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Verwendung des Bilanzgewinns 2018 der LBBW (Bank)
2. Entlastung

2.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2018 entlastet.

2.2 Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2018 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.

3. Abschlussprüfer 2019

Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2019, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.

4. Änderung der Satzung der LBBW und des Statuts der BW-Bank
5. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds


OB Kuhn stellt, nachdem eine Aussprache nicht gewünscht wird, fest:

Zu den Beschlussantragsziffern 1, 3, 4 und 5:

Der Gemeinderat beschließt mit 7 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich wie beantragt.

Zu Beschlussantragsziffer 2.1 (an dieser Abstimmung nimmt der Oberbürgermeister als Mitglied des Aufsichtsrats nicht teil):

Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich wie beantragt.

Zu Beschlussantragsziffer 2.2:

Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich wie beantragt.
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