Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
112
1
Verhandlung
Drucksache:
335/2019
GZ:
OB 7853-02.00
Sitzungstermin:
09.05.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.05.2019, öffentlich, Nr. 232
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.04.2019, GRDrs 335/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:
1. Verwendung des Bilanzgewinns 2018 der LBBW (Bank)
Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2018 den folgenden Bilanzgewinn aus:
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 250.295.665,79
EUR
Aus dem Jahresüberschuss werden 250 Mio. EUR
an die zum 31. Dezember 2018 beteiligten Träger der LBBW ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.
Der verbleibende Bilanzgewinn nach Ausschüttung in Höhe von 295.665,79 EUR wird in die Gewinnrücklage der LBBW eingestellt.
2. Entlastung
2.1
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2018 entlastet.
2.2
Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2018 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.
3. Abschlussprüfer 2019
Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2019, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
4. Änderung der Satzung der LBBW und des Statuts der BW-Bank
Der Änderung der Satzung der LBBW und des Statuts der BW-Bank entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.
5.
Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Dem Wahlvorschlag des Präsidialausschusses der LBBW an die Hauptversammlung für die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds wird zugestimmt.
OB
Kuhn
stellt, nachdem eine Aussprache nicht gewünscht wird, fest:
Zu den Beschlussantragsziffern 1, 3, 4 und 5:
Der Gemeinderat
beschließt
mit 7 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
wie beantragt.
Zu Beschlussantragsziffer 2.1 (an dieser Abstimmung nimmt der Oberbürgermeister als Mitglied des Aufsichtsrats nicht teil):
Der Gemeinderat
beschließt
mit 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
wie beantragt.
Zu Beschlussantragsziffer 2.2:
Der Gemeinderat
beschließt
mit 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
wie beantragt.
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