Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 875/2021
Stuttgart,
10/11/2021



Ausscheiden von Herrn Stadtrat Philipp Hill (CDU) aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.10.2021
28.10.2021



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Herrn
Philipp Hill vorliegt und dass er aufgrund seines Antrags mit Ablauf des 27. Oktobers 2021 aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschieden ist.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Herr Stadtrat Philipp Hill (CDU) bat mit Schreiben vom 30. September 2021 (Anlage 1) um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit Ablauf des 27. Oktobers 2021. Er begründet diesen Antrag aufgrund anhaltender gesundheitlicher Einschränkungen und mit seiner länger als 10 Jahre bestehenden Mitgliedschaft im Gemeinderat.

Herr Philipp Hill ist dementsprechend gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 5 GemO zum Ausscheiden aus dem Gemeinderat berechtigt.

Der Gemeinderat hat gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GemO in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 GemO das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und das Vorliegen der Voraussetzungen dafür, hier in Form eines wichtigen Grundes, festzustellen.

Im Falle der Anerkennung des wichtigen Grundes rückt gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1
GemO der dann als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU), Herr Fred-Jürgen Stradinger, in den Gemeinderat nach, sofern dieser keinen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend macht und keine Hinderungsgründe vorliegen.



Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Schreiben des Herrn StR Hill vom 30. September 2021

<Anlagen>



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