Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1413/2011
Stuttgart,
12/14/2011


Finanzstatus und 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2012/2013



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich16.12.2011

Bericht:


Nachfolgend wird dem Gemeinderat zur 3. Lesung der aktualisierte Finanzstatus unter Berücksichtigung der Auswirkungen der 1. und 2. Lesung und weiterer Veränderungen vorgelegt:

Ergebnishaushalt
2012
2013
2014
2015
2016
Ergebnis Stand Entwurf
+13,3
+6,3
+72,6
+83,7
+62,1
Änderungen Haushalt
Veränderungen 1. ÄLI (GRDrs 1413/2011)
-15,6
-103,2
-19,1
-43,9
-40,1
darin enthalten
Schulsanierungen 2. und 3. SP
-32,0
-43,0
-43,0
-43,0
-43,0
Ganztagesbetreuung
-6,6
-14,4
-15,3
-16,3
-16,3
Ausbau Kindertagesbetreuung
-15,6
-23,8
-33,9
-45,1
-45,1
Erhöhung Landeszuschuss Kleinkindbetreuung nach § 29c FAG
+28,6
+27,8
+25,4
+25,4
+25,4
Ausw. Steuerschätzung, November 2011
+43,5
+1,9
+50,3
+35,5
+35,7
Ertragsminderung aus LBBW-Beteiligung
-20,0
-40,0
Ergebnis Zwischenstand
-2,3
-96,9
+53,5
+39,8
+22,0
Zinsaufwendungen für neue Kredite
-1,5
-7,6
-16,5
-21,3
-22,6

Neuer Stand Ergebnishaushalt
-3,7
-104,6
+37,0
+18,5
-0,6
Verschlechterung gegenüber Ausgangsbasis
Haushaltseinbringung
-17,0
-110,9
-35,6
-65,2
-62,7
Offene Punkte (Vormerkung zur
3. Lesung)
-3,3
-2,8
-2,8
-2,8
-2,7


Finanzhaushalt
2012
2013
2014
2015
2016
Finanzmittelüberschuss/-bedarf
Stand Entwurf
+29,8
+17,0
+102,3
+106,3
+79,9
Änderungen Haushalt
Veränderungen 1. ÄLI (GRDrs 1413/2011)
Zahlungswirksame Veränderungen des Ergebnishaushalts
-15,6
-103,2
-19,1
-43,9
-40,1
Investitionen
-77,9
-113,1
-239,9
-74,2
-36,1
darin enthalten
Klinikum
-15,0
-37,0
-144,0
-12,0
-12,0
Schulsanierungen 2. und 3. SP
-8,0
-10,7
-10,7
-10,7
-10,7
Ganztagesbetreuung
-12,9
-9,5
-10,4
-7,5
+0,8
Ausbau Kindertagesbetreuung
-16,5
-13,8
-38,9
-22,6
-2,5
Finanzmittelüberschuss/-bedarf
Zwischenstand
-63,6
-199,3
-156,7
-11,8
+3,7
Zusätzliche Zinsauszahlungen
-1,5
-7,6
-16,5
-21,3
-22,6
Zusätzliche Tilgungszahlungen
-1,6
-8,7
-18,8
-25,1
-27,8
Finanzmittelüberschuss/-bedarf
-66,7
-215,6
-192,0
-58,2
-46,7
Finanzierung durch Entnahme aus Parkierungsrücklage
+1,2
+1,0
Hochrechnung
Finanzmittelüberschuss/-bedarf
-65,5
-214,6
-192,0
-58,2
-46,7
Verschlechterung gegenüber Stand
Haushaltseinbringung
-95,3
-231,6
-294,3
-164,5
-126,6
Offene Punkte (Vormerkung zur
3. Lesung) – Investitionen
-3,7
-3,8
-0,3

In der 1. Änderungsliste (Anlage 1) sind die zum Entwurf des Haushaltsplans 2012/2013 und zur mehrjährigen Finanzplanung bis 2016 vom Verwaltungsausschuss in der 1. Lesung vom 07. bis 22.11.2011 sowie in der 2. Lesung vom 05. bis 07.12.2011 beschlossenen Änderungen dargestellt. Außerdem sind die weiteren von der Verwaltung ermittelten Änderungen (insb. Auswirkungen Novembersteuerschätzung 2011, Umsetzung Option Jobcenter, Ausschüttung LBBW etc.) berücksichtigt.

Als besondere Schwerpunkte sind im Finanzplanungszeitraum das Sonderprogramm Schulsanierungen (203,8 Mio. EUR Erg.HH, 51 Mio. EUR Fin.HH), die Ausweitung der Grundschulbetreuung und damit verbunden die Einrichtung von Ganztagesschulen (68,9 Mio. EUR Erg.HH, 43,5 Mio. EUR Fin.HH) sowie der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung (163,5 Mio. EUR Erg.HH, 101,6 Mio. EUR Fin.HH) zu nennen. Auch die notwendigen Investitionen im Bereich des Klinikums (220,8 Mio. EUR) wurden in die Planung aufgenommen.

In der Anlage 2 werden die beschlossenen Maßnahmen dargestellt, die aus der Infrastrukturpauschale finanziert werden können. Die noch offenen Punkte sind in der Anlage 3 aufgeführt und nicht im Status des Ergebnis- und Finanzhaushalts enthalten.

Ebenfalls nicht im Haushalt berücksichtigt sind die erforderlichen Finanzmittel für den Erwerb der Wasserversorgung vor Ablauf der Konzession zum 31.12.2013.

Die Fortschreibung führt im Ergebnishaushalt 2012/2013 zu einer Verschlechterung von 127,9 Mio. EUR gegenüber der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs. Gegenüber dem Finanzstatus nach der 1. Lesung (GRDrs 1394/2011) konnte die Belastung im Doppelhaushalt um 64,6 Mio. EUR reduziert werden.

Kreditbedarf

Zum Ausgleich der Finanzhaushalte ergibt sich im Doppelhaushalt 2012/2013 ein Kreditbedarf von 280,1 Mio. EUR.


2012
2013
2014
2015
2016
Kreditbedarf
65,5
214,6
192,0
58,2
46,7
Aufgrund § 87 I GemO zulässige Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2013:
222,9

Der Schuldenstand zum Ende des Finanzplanungszeitraums erhöht sich unter Berücksichtigung der jährlichen Tilgungsbeträge von voraussichtlich 147,1 Mio. EUR (Ende 2011) auf voraussichtlich 596 Mio. EUR (Ende 2016).

Kreditobergrenze

Nach § 87 Abs. 1 GemO bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Von der Summe für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind die nach der Deckungsreihenfolge des § 78 Abs. 2 GemO vorrangig die zur Investitionsfinanzierung einzusetzenden, objektbezogenen Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse abzusetzen. Die Kreditobergrenze beläuft sich im Jahr 2013 auf 222,9 Mio EUR und wird damit nur knapp unterschritten.


Im Rahmen der Genehmigungsfähigkeit wird vom Regierungspräsidium auch die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt geprüft. Die geplanten Kreditaufnahmen von 577 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum führen zu zusätzlichen finanziellen Belastungen aus Zins- und Tilgungsleistungen von jährlich rd. 50 Mio. €. Hierdurch wird der Finanzrahmen bis an die äußerste Grenze der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschöpft.

Haushaltsausgleich

Nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts (GRG) finden für den Haushaltsausgleich bis einschließlich 2015 die bisherigen Bestimmungen (§ 22 GemHVO-Kameral) sinngemäß Anwendung. Danach muss der Überschuss im Ergebnishaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine sog. Ersatzeinnahmen (wie Grundstückserlöse, Investitionszuweisungen und -zuschüsse, Beiträge und ähnliche Entgelte) zur Verfügung stehen.

Die Mindestzuführungsrate (Kredittilgung) beläuft sich in 2013 einschließlich der 1. Änderungsliste auf 22 Mio EUR, so dass unter Berücksichtigung der Unterdeckung in Höhe von 19,7 Mio. EUR zum Haushaltsausgleich gemäß Artikel 13 Abs. 6 GRG sog. Ersatzeinnahmen in Höhe von 41,7 Mio. EUR zur Verfügung stehen müssen. Die Unterschreitung der Mindestzuführung kann durch die zur Verfügung stehenden Ersatzeinnahmen (66 Mio. EUR) ausgeglichen werden.

Gesamtbetrachtung

Durch die Beratungen in der 2. Lesung und die damit verbundenen Veränderungen konnte sowohl in Bezug auf die Mindestzuführungsrate als auch hinsichtlich der Kreditaufnahmen ein Zustand erzielt werden, der nach Einschätzung der Verwaltung die Genehmigungsfähigkeit gerade noch erreicht. Dennoch ergeben sich aus dem Doppelhaushalt 2012/2013 und der Finanzplanung erhebliche Vorbelastungen für die kommenden Jahre (z.B. Kreditaufnahme 2014 von 192 Mio. €).

Auch die Finanzierung des Erwerbs der Wasserversorgung ist derzeit nicht gesichert. Dennoch hält die Verwaltung an dieser Zielsetzung uneingeschränkt fest. Die hierfür benötigten Finanzmittel müssen durch äußerste Zurückhaltung bei finanzwirksamen Beschlüssen in der 3. Lesung sowie durch eine sparsame Haushaltsführung 2012/2013 erwirtschaftet werden.

Die von der Aufsichtsbehörde zu beurteilende finanzielle Leistungsfähigkeit ist bis an die Grenzen ausgereizt. Durch die zu leistenden Zins- und Tilgungszahlungen wird der finanzielle Spielraum in den Folgejahren deutlich eingeengt. Der im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung seit Anfang der 1990er Jahre erreichte Schuldenabbau wird in kurzer Zeit zum großen Teil rückgängig gemacht. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lassen darüber hinaus keine Verbesserungen erkennen. Verwaltung und Gemeinderat sind daher aufgefordert in kommenden Jahren die Grundsätze einer soliden Finanzpolitik konsequent zu verwirklichen.


Beteiligte Stellen








Michael Föll
Erster Bürgermeister




1 - 1. Änderungsliste 2012 2013
2 - Übersicht Infrastrukturpauschale
3 - Offene Punkte


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1413_2011 Anlage 2 - Übersicht Infrastrukturpauschale.pdf
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