Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0351-01
GRDrs 688/2019
Stuttgart,
07/01/2019



Neubestellung der ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher in den inneren Stadtbezirken (Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Nord und Stuttgart-West)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Ost
Bezirksbeirat West
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.07.2019
22.07.2019
25.07.2019



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat bestellt für die Zeit bis zur Neubildung der Bezirksbeiräte nach der nächsten regelmäßigen Gemeinderatswahl nachstehend Genannte zu ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen, zu ehrenamtlichen Bezirksvorstehern in den inneren Stadtbezirken:

Stuttgart-Mitte: Frau Veronika Kienzle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stuttgart-Nord: Frau Sabine Mezger (CDU)

Stuttgart-Ost: Frau Charlotta Eskilsson (FDP)

Stuttgart-Süd: Herrn Raiko Grieb (SPD)

Stuttgart-West: Herrn Bernhard Mellert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)





Begründung:


Die Amtszeit der ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher in den fünf inneren Stadtbezirken endet mit der Neubildung der Bezirksbeiräte (konstituierende Sitzungen im September 2019). Gemäß § 21 Abs. 4 der Hauptsatzung (HS) hat der Gemeinderat die ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher für die Zeit bis zur Neubildung der Bezirksbeiräte nach der nächsten Wahl des Gemeinderats neu zu bestellen.

Das Vorschlagsrecht steht den Vertretungen der im künftigen Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften zu, basierend auf der Gesamtstimmenzahl in den inneren Stadtbezirken und unter Anwendung des für die Gemeinderatswahl geltenden Auszählverfahrens. Danach können von den von den Mitgliedern der entsprechenden Parteien und Wählervereinigungen gebildeten Gemeinderatsfraktionen je folgende Anzahl an Personen als Vorschläge benannt werden:

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zwei Vorschläge, Fraktionen der CDU, SPD und FDP: je ein Vorschlag.

Vorgeschlagen werden

· von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für
· von der CDU-Fraktion für
· von der SPD-Fraktion für
· von der FDP-Fraktion für
Die ehrenamtlichen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher müssen gem. § 21 Abs. 4 Hauptsatzung wählbar sein, im Bereich der Landeshauptstadt wohnen, mit den Verhältnissen im Stadtbezirk vertraut sein und allgemeines Ansehen genießen.

Die Beschlussfassung über diese Vorschläge erfolgt in Form von einzelnen Wahlen gemäß § 37 Abs. 7 GemO. Wahlen erfolgen geheim mit Stimmzetteln; es kann offengewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.

Es ist geübte Praxis, dass sich erstmals neu vorgeschlagene Kandidaten im Bezirksbeirat vorstellen. Es liegt im Ermessen des Gremiums, ob und in welcher Form ein Votum abgegeben wird. Soll ein Votum des Bezirksbeirats abgegeben werden, ist dieses durch geheime Stimmabgabe zu ermitteln.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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Leitvermerk für GRDrs 688-2019.docx