Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
876/2021
Stuttgart,
10/20/2021
Nachrücken von Herrn Fred-Jürgen Stradinger (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.10.2021
28.10.2021
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Fred-Jürgen Stradinger in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Herr Fred-Jürgen
Stradinger die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU). Er rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den mit Ablauf des 27. Oktobers 2021 ausgeschiedenen Stadtrat Philipp Hill (vgl. GRDrs 875/2021) mit Wirkung zum 28. Oktober 2021 in den Gemeinderat nach.
Herr Fred-Jürgen Stradinger hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Fred-Jürgen Stradinger keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Frank Nopper
Anlagen
-
<Anlagen>
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