Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 283/2021
Stuttgart,
05/14/2021



Interimsweiser Ausbau der Internetversorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.05.2021
20.05.2021



Beschlußantrag:


Begründung:



In den vergangenen Jahren hat sich die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart immer wieder intensiv mit dem Thema „WLAN in allen Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften“ befasst. Aufgrund der sogenannten Störerhaftung wurde eine flächendeckende Bereitstellung von WLAN in den Unterkünften durch die Landeshauptstadt Stuttgart nicht umgesetzt. Diese Störerhaftung ist aufgrund einer Gesetzesänderung jedoch inzwischen entfallen.

In 25 Gemeinschaftsunterkünften wurde durch den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten sowie den Heimleitungen auf unterschiedlichste Weise in den vergangenen Jahren örtlich begrenzt WLAN für die Bewohner*innen zur Verfügung gestellt. Hierdurch tragen aktuell die jeweils initiierenden Privatpersonen ein mögliches Haftungsrisiko sowie die finanziellen Aufwendungen.


Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown hat nochmals besonders verdeutlicht, dass die Zugangsmöglichkeit zum Internet inzwischen als unverzichtbare Grundversorgung anzusehen ist. Nicht zuletzt die fortschreitende Digitalisierung, die durch die Corona-Pandemie eine deutliche Verstärkung erfährt, führt dazu, dass die Bewohner*innen der Gemeinschaftseinrichtungen durch diesen fehlenden Internetzugang in erheblichem Maße benachteiligt werden. Aufgrund des fehlenden Internetzugangs ließ sich z. B. vielerorts nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen sicherstellen, dass die Kinder im Rahmen des Homeschooling beschult werden können. Der Zugang zum Internet stellt eine wesentliche Ausgangsvoraussetzung für die digitale und soziale Teilhabe dar. Die Sozialverwaltung hält eine perspektivische flächendeckende Internetversorgung in allen Gemeinschaftseinrichtungen für geflüchtete Menschen nach einem einheitlichen Standard für zwingend erforderlich.

Mit den Anträgen
haben verschiedene Gemeinderatsfraktionen gegenüber der Stadtverwaltung die Zurverfügungstellung eines Internetzugangs in den Gemeinschaftseinrichtungen als eine Notwendigkeit dargelegt sowie eine entsprechende Umsetzung seitens der Stadtverwaltung gefordert. Das Sozialamt, das Haupt- und Personalamt und das Liegenschaftsamt erarbeiten aktuell ein Konzept zum Betrieb eines öffentlichen Internetzugangs in allen Flüchtlingsunterkünften inklusive einer Kostenschätzung in Bezug auf die technische Installation sowie den laufenden Betrieb. Dieses Konzept soll die Grundlage für eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat darstellen.

Vor dem Hintergrund, dass die flächendeckende Versorgung mit einem Internetzugang in den Flüchtlingsunterkünften keine kurzfristig umzusetzende Lösung darstellt, schlägt die Sozialverwaltung eine standortbezogene Entwicklung von Interimslösungen in Kooperation mit dem Liegenschaftsamt, den ehrenamtlich Engagierten und den Trägern der Flüchtlingshilfe vor, um den Kindern und Jugendlichen eine Teilnahme am Homeschooling zu ermöglichen. Insbesondere die Erweiterung eines lokal vorhandenen Internetzugangs durch das ehrenamtliche Engagement in Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen bedarf immer einer engen Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt. Aktuell werden dort bestehende Prozesse und Abläufe amtsintern überarbeitet, um den zeitlichen Prüfungsbedarf in Zukunft deutlich reduzieren zu können. Gleichzeitig stellt das Sozialamt für den interimsweisen Ausbau der Internetversorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Landeshauptstadt Stuttgart einen Betrag in Höhe von 50.000 EUR zur Verfügung. Hierdurch soll das ehrenamtliche Engagement gefördert und die Anschaffungskosten von notwendiger technischer Ausstattung mitfinanziert werden können. Des Weiteren sollen die laufenden Internet-Anschlusskosten in Ausnahmefällen für eine Laufzeit von maximal 2 Jahren erstattet werden können.



Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 500 – Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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