Begründung: Zu 1. Mit der Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (Fraktionsfinanzierungssatzung, FFS) werden die von den Fraktionen in den Einigungsgesprächen vereinbarten Erhöhungen des Budgets umgesetzt. Darüber hinaus wird das bisher in § 2 Absätze 2 und 4 Fraktionsfinanzierungssatzung aufgespaltene Budget jeweils nach Sockel- und Kopfbeträgen (Assistenzpersonal / Sachkosten) zusammengeführt, was die Berechnung des Budgets erheblich vereinfacht. Sich daraus ergebende Folgeänderungen werden in § 8 Abs. 7 dementsprechend nachgezogen. Des Weiteren geht das bisher separate Budget für Fortbildungen im neuen einheitlichen Kopfbetrag auf; dementsprechend wird lit. k) des § 5 Abs. 1 FFS aufgehoben. Der neue einheitliche Sockelbetrag setzt sich wie folgt zusammen: - Sockelbetrag Assistenz alt 11.112,00 EUR - Sockelbetrag Sachkosten alt 45.360,00 EUR Gesamt 56.472,00 EUR Erhöhung um 10 % 5.647,20 EUR gesamt Sockelbetrag neu 62.119,20 EUR Der neue einheitliche Kopfbetrag setzt sich wie folgt zusammen: - Kopfbetrag Assistenz alt 13.103,00 EUR - Kopfbetrag Sachkosten alt 3.170,00 EUR Gesamt 16.273,00 EUR - Erhöhung um 10 % 1.627,30 EUR Zwischensumme 17.900,30 EUR - zusätzliche Erhöhung um 5.875,00 EUR - zusätzliche Einbeziehung des von 385,00 EUR um 17 % erhöhten Fortbildungsbetrags 450,00 EUR gesamt Kopfbetrag neu 24.225,30 EUR Ferner werden gemäß den Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes Vergütungen für Werk- und Dienstleistungen aus dem Katalog der Finanzierungszwecke gestrichen; lit. c) des § 3 Abs. 1 FFS wird aufgehoben. Dies dient der Klarstellung und hat den Hintergrund, dass Werk- und Dienstverträge nur zu einem konkret bezeichneten Zweck geschlossen werden dürfen und nicht selbst den Zweck darstellen können. Das rückwirkende Inkrafttreten der Änderungssatzung ist zulässig, da eine reine Besserstellung erfolgt. Finanzielle Auswirkungen Zu 2. Die Mehraufwendungen durch die Änderung der Fraktionsfinanzierungssatzung betragen bei Zugrundelegen von acht Fraktionen für den Zeitraum vom 25. Juli bis zum 31. Dezember 2019 insgesamt 217.400 EUR. Sie werden im Teilhaushalt 800 (Gemeinderat) soweit möglich aus veranschlagten Haushaltsmitteln gedeckt. Wenn dies nicht ausreichen sollte, werden die noch erforderlichen Mittel von der Verwaltung bereitgestellt. Die Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 499.000 EUR pro Jahr ab 2020 werden über die Änderungsliste im Doppelhaushalt 2020/2021 noch berücksichtigt und setzen sich wie folgt zusammen: · Sockelbetrag neu: Erhöhung jährlich 45.000 EUR (2019: 19.700 EUR)
· Kopfbetrag neu: Erhöhung jährlich 454.000 EUR (2019: 197.700 EUR) Zu 3. In der Amtsperiode 2014 - 2019 gab es im Gemeinderat maximal sechs Fraktionen. Im Haushaltsansatz für 2020/2021 wurde mit sieben Fraktionen gerechnet. Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl 2019 hat sich die Anzahl der Fraktionen auf acht erhöht. Allein dadurch entstehen - unabhängig von der nunmehr erfolgenden Änderung der Fraktionsfinanzierungssatzung - Mehrkosten in Höhe von 56.000 EUR pro Jahr. Diese setzen sich aus den für die zusätzliche Fraktion anfallenden alten Sockelbeträgen (Assistenzpersonal / Sachkosten) zusammen. Diese Mehrkosten ab 2020 werden über die Änderungsliste im Doppelhaushalt 2020/2021 noch berücksichtigt. Die für den Zeitraum vom 25. Juli bis zum 31. Dezember 2019 durch die Erhöhung der Anzahl der Fraktionen ergebenden Mehrkosten in Höhe von 25.000 EUR werden aus veranschlagten Haushaltsmitteln des Teilhaushalts 800 (Gemeinderat) gedeckt. Beteiligte Stellen Das Referat WFB hat diese Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister Anlagen - Änderungssatzung (Anlage 1)