Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
329/2014
GZ:
T, StU
Sitzungstermin: 17.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Sanierung Stuttgart 26 - Hospitalviertel
- Umgestaltung Hospitalplatz
- Bau- und Vergabebeschluss
- Mittelerhöhung
- Mittelbewilligung für das Amt für Stadtplanung und
Stadterneuerung
- Beauftragung von Ingenieurleistungen

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.07.2014, nicht öffentlich, Nr. 305
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.07.2014, öffentlich, Nr. 316
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe

Verwaltungsausschuss vom 16.07.2014, öffentlich, Nr. 212
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe UTA und Änderung Ziff. 5


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Technischen Referats und des Referats Städtebau und Umwelt vom 26.06.2014, GRDrs 329/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umgestaltung des Hospitalplatzes gemäß dem überarbeiteten Plan (Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts (Anlage 2) wird zugestimmt. Der Gesamtaufwand erhöht sich von 2.060.000 EUR um 1.401.000 EUR auf 3.461.000 EUR brutto zuzüglich 208.000 EUR aktivierungsfähige Eigenleistungen.

2. Die Gesamtauszahlung in Höhe von 3.461.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) wird im Teilfinanzhaushalt 610 Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung - Projekt 7.613024 - Sanierung Stuttgart 26 - Hospitalviertel -, Umgestaltung von Straßen und Plätzen AuszGr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt:

Bis 2013:
100.000 EUR
2014:
1.960.000 EUR
2015:
1.401.000 EUR

3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 208.000 EUR werden über die im Teilfinanzhaushalt 660 bei der KontenGr. 481 (Aufwendungen für interne Leistungen) veranschlagte Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt.

4. Die gegenüber dem Baubeschluss (GRDrs. 213/2013) um 1.401.000 EUR erhöhten Gesamtauszahlungen werden wie folgt gedeckt:

4.1 Ein Betrag von 1.094.000 EUR wird im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung (THH 610) im Haushaltsjahr 2015 umgesetzt.

4.2 Zur Finanzierung des Restbetrags von 307.000 EUR wird beim Projekt 7.613024 - Sanierung Stuttgart 26 - Hospitalviertel -, Umgestaltung von Straßen und Plätzen im Haushaltsjahr 2015 einer überplanmäßigen Mittelbewilligung zugestimmt. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus dem Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts (THH 660) bei den Projekten 7.662941 Ausz.Gr. 7872 Erschließung Straßenbau und 7.662951 AuszGr. 7873 Erschließung Straßenbeleuchtung.

5. Der Vergabe der Straßenbauarbeiten für die Umgestaltung des Hospitalplatzes an die Firma EUROVIA Teerbau GmbH, Benzstraße 4, 71272 Renningen mit einer Vergabesumme von 2.720.853,08 EUR inkl. 19 % MwSt. wird zugestimmt. Die Vergabesumme wird über die in Ziffer 2 aufgeführte Finanzierung gedeckt.

6. Das Ingenieurbüro ISTW Planungsgesellschaft, Franckstraße 4, 71636 Ludwigsburg wird mit der Objektplanung (Leistungsphase 5 bis 9 HOAI) und der örtlichen Bauüberwachung mittels eines Stufenvertrags beauftragt. Für die Planungsleistungen und die örtliche Bauüberwachung wird ein Honorar von 200.000 EUR (inkl. MwSt. und Unvorhergesehenes) angesetzt. Für die Leistungsphase 3 inklusive Zusatzleistungen wurden bereits 69.000 EUR bereitgestellt. Das Gesamthonorar für das Ingenieurbüro ISTW beträgt somit 269.000 EUR und wird über die in Ziffer 2 aufgeführte Finanzierung gedeckt.

7. Für die im Haushaltsjahr 2015 benötigten Mittel in Höhe von 930.000 EUR wird die im Doppelhaushaltsplan 2014/2015 im Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung veranschlagte Verpflichtungsermächtigung beim Projekt 7.6130.11 - S21, Teilgebiet C1 und Randgebiete - im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen.


Wie bereits im Ausschuss für Umwelt und Technik am 15.07.2014 und im Verwaltungsausschuss am 16.07.2014 ist die Änderung der Beschlussantragsziffer 5 vor Beginn der Sitzung als Tischvorlage ausgeteilt worden.

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig den Beschlussantrag in der Fassung des Verwaltungsausschusses.

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