Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
165/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin: 13.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas
Vergabeentscheidung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 12.03.2014, nicht öffentlich, Nr. 43

Ergebnis: Vorberatung

Verwaltungsausschuss vom 12.03.2014, öffentlich, Nr. 48

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 15 Ja- und 1 Nein-Stimme


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.02.2014, GRDrs 165/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

I. Beschlüsse zum Elektrizitätsversorgungsnetz

1. Die Ergebnisse der Angebotsauswertung anhand der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Gemeinderat bewertet das Kooperationsangebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Netzbetreibermodell) auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien am besten und stellt fest, dass dieses Angebot den Zuschlag erhalten soll. Das Angebot sieht eine mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an der zu gründenden Netzeigen- tumsgesellschaft im Umfang von 74,9 % vor. An der zu gründenden Netzbe- treibergesellschaft wird die Landeshauptstadt Stuttgart zunächst mittelbar im Umfang von 25,1 % beteiligt sein. Nach der Verschmelzung der Netzbetreiber- gesellschaft auf die Netzeigentumsgesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2019 wird die Landeshauptstadt Stuttgart mittelbar 74,9 % an der entstehenden "Großen Netzgesellschaft" halten.

3. Einer wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Stuttgart im Bereich des Elektrizitätsversorgungsnetzes auf der Grundlage des Angebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot-Netzbetreibermodell) vom 19.12.2013 wird zugestimmt.

4. Der Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, der Bestandteil des Angebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot-Betreibermodell) vom 19.12.2013 war, soll nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der zu gründenden Netzeigentumsgesellschaft geschlossen werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die zum Abschluss der Konzessionsvergabe und zur Umsetzung der Kooperation notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.


II. Beschlüsse zum Gasversorgungsnetz

1. Die Ergebnisse der Angebotsauswertung anhand der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Gemeinderat bewertet das Kooperationsangebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Netzbetreibermodell) auf der Grundlage der vom Gemeinderat am 19.07.2012 beschlossenen Auswahlkriterien am besten und stellt fest, dass dieses Angebot den Zuschlag erhalten soll. Das Angebot sieht eine mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an der zu gründenden Netzeigen- tumsgesellschaft im Umfang von 74,9 % vor. An der zu gründenden Netzbe- treibergesellschaft wird die Landeshauptstadt Stuttgart zunächst mittelbar im Umfang von 25,1 % beteiligt sein. Nach der Verschmelzung der Netzbetreiber- gesellschaft auf die Netzeigentumsgesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2019 wird die Landeshauptstadt Stuttgart mittelbar 74,9 % an der entstehenden "Großen Netzgesellschaft" halten.

3. Einer wirtschaftlichen Betätigung der Landeshauptstadt Stuttgart im Bereich des Gasversorgungsnetzes auf der Grundlage des Angebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot-Netzbetreibermodell) vom 19.12.2013 wird zugestimmt.

4. Der Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, der Bestandteil des Angebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot-Betreibermodell) vom 19.12.2013 war, soll nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der zu gründenden Netzeigentumsgesell- schaft geschlossen werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die zum Abschluss der Konzessionsvergabe und zur Umsetzung der Kooperation notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.


Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt verlassen EBM Föll, BM Hahn, BM Thürnau sowie die StRinnen und StRe Bulle-Schmid, Fischer, Dr. Kienzle, Dr. Kübler, Küstler, Mayer, Munk, Dr. Oechsner, Pfeifer, Wüst und Zaiß als Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Stuttgart wegen Befangenheit den Sitzungssaal bzw. nehmen im hinteren Bereich des Sitzungssaals Platz. StR Stocker nimmt als stellvertretendes Mitglied, das an einer Sitzung des Aufsichtsrats teilgenommen hat, ebenfalls im hinteren Bereich des Sitzungssaals Platz.


Die Ausführungen des Vorsitzenden und der Sprecher der Fraktionen werden nachstehend in überarbeitetem, teilweise gekürztem Wortlaut wiedergegeben.

OB Kuhn:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen heute zu der für die Stadt, und im Vordergrund für die Energiepolitik unserer Stadt, wichtigen Entscheidung, nämlich über die Frage, wer die Konzessionen für die Stuttgarter Strom- und Gasnetze erhalten soll. Sie haben mitbekommen aus Diskussionen und Verlautbarungen der letzten Monate, dass die Entscheidung über das Wärmenetz heute aus verschiedenen Gründen, die erläutert worden sind, noch nicht fällt, noch nicht fallen kann. Wir sprechen also über die Vergabe Strom und Gas.

Die Verfahren sind hinlänglich und auskömmlich in der Öffentlichkeit dargestellt worden. Es begann jeweils mit dem Ersten Verfahrensbrief, am 19.07.2012 hier im Gemeinderat verabschiedet, und er hat auf der Basis des Energiewirtschaftsge- setzes ein Verfahren festgelegt, das inzwischen durch Rechtsprechung des BGH auch bestätigt worden ist: Nach einem Punkteverfahren werden die Bewerbungen analysiert, erörtert und von unseren Beratern der Kanzlei Becker, Büttner, Held, unterstützt von Frau Dr. Stuible-Treder, analysiert und begutachtet. Und danach trifft der Unterausschuss eine Vorentscheidung, empfiehlt diese dem Verwaltungsrat und heute wird im Plenum abschließend entschieden.

Der wesentliche Punkt, nachdem die Begutachtung vom Rat bestimmt worden ist in dem Punkt, folgt dem Wirtschaftsgesetz. Und wenn eine Stadt erfolgreich die Konzession vergeben will, dann hat sie sich selbstverständlich an die Gesetzeslage, die sie ansonsten nicht beeinflusst, sondern die im Bund entschieden wird, zu halten. Das war der Rechtsrahmen, der dem Ersten und auch dem Zweiten Verfahrensbrief vom 18.07.2013 zugrunde liegt. Der Gemeinderat Stuttgart hat sich an die bestehenden Gesetze zu halten und nicht an Meinungen über die bestehenden Gesetze, weil wir sonst außerhalb des Rechts treten und auch ein empfindliches ökonomisches Risiko eingehen, wenn wir dies tun würden. Also für den Gemeinderat der Stadt Stuttgart gilt das bestehende Recht und kein anderes. Und wenn er glaubt, dass das Recht nicht in Ordnung ist, kann er da, wo er betroffen ist, auch entsprechende Schritte einleiten. So haben wir dieses Verfahren gewählt und sind nach 70 Stunden Beratungen im Unterausschuss zu dem Ergebnis gekommen, das Ihnen heute in der Beschlussvorlage vorliegt.

Die Angebote der verschiedenen Firmen, die ein Angebot abgegeben haben, unterliegen der Vertraulichkeit, weil die verschiedenen Anbieter in anderen Verfahren in Deutschland auch unterwegs sind und anbieten, und ihnen aus der Veröffentlichung des Stuttgarter Angebots kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen darf. Dies ist am Anfang des Verfahrens so kommuniziert worden. Und wir haben beschlossen, dass wir dieses auch durchhalten. Dennoch ist in der Beschluss- vorlage, die heute Entscheidungsgrundlage ist, dargestellt, nach welchen Kriterien die Punkte vergeben worden sind und was die grundsätzlichen Erwägungen und Argumente dabei waren. Die Vertraulichkeit kann also auch aus wirtschaftlichen Gründen und aus rechtlichen Gründen nicht aufgehoben werden.

Ich möchte ganz deutlich machen, dass eigentlich alle Anbieter sehr attraktive und gute Angebote abgegeben haben. Und ich möchte mich im Namen der Stadt Stuttgart bei allen, die angeboten haben, bedanken. Wir haben durch die Angebote auch eine echte Auswahl gehabt und konnten alle Angebote in die Bepunktung mit einbeziehen. Das Ergebnis ist schon veröffentlicht worden, nämlich das beste Angebot nach der Punktzahl und dem bestimmten Verfahren hat eine Kooperation aus der EnBW, nun Netze BW, mit der Stadt Stuttgart, via Stadtwerke, abgegeben. Das zweitbeste Angebot als Alleinkonzessionär die Stuttgarter Stadtwerke. Und auf Platz drei liegen zwei Angebote, punktgleich, nämlich das Angebot Netze BW nach dem Pachtmodell, das ist das Angebot, das üblicherweise von der EnBW anderen Gemeinden vorgeschlagen worden ist, und genauso gut abgeschnitten hat die Netze BW als reiner Alleinkonzessionär. Nach dem, was ich da vorlese und was der Unterausschuss und auch der Verwaltungsausschuss bei 1 Gegenstimme und sonstigen Ja-Stimmen entschieden hat, wird also die Kooperationslösung aus der Landeshauptstadt und den Stadtwerken und Netze BW in Zukunft die Konzessionen erhalten und die Stuttgarter Netze Strom und Gas betreiben.

Ich will nochmals dazu sagen, weil da mit vielen Missverständnissen, zum Teil auch mit intendierten Missverständnissen, auf der politischen Bühne agiert worden ist: Dies war keine Entscheidung politischer Willkür. Das Verfahren ist so, dass der Gemeinderat, und nur das ist seine Aufgabe gewesen, die Angebote sachgerecht prüft, begutachten lässt, und dann am Schluss die Frage stellt: Was ist nach dem im Ersten Verfahrensbrief Beschlossenen das beste Angebot im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes? Und deswegen sage ich: Nicht die politische Willkür, weil die reine Wünschbarkeit nicht zu einer rechtlich nicht anfechtbaren Entscheidung geführt hätte. Wer übrigens will, dass das Energiewirtschaftsrecht kommunalfreundlicher wird, der muss schauen, dass auf bundesgesetzlicher Ebene das Energiewirtschaftsrecht geändert wird. Aber Gemeinden können nicht ohne gravierenden Schaden im Verfahren das bestehende Recht ändern.

Zweiter Punkt: Es war auch keine Frage der politischen Kompromissbildung. Auch das ist wichtig. Also der Unterausschuss hatte nicht die Möglichkeit zu sagen: Jetzt machen wir einen Kompromiss zwischen Schwarz und Grün oder Rot oder Gelb, sondern er hatte dieses jetzt von mir deutlich beschriebene Verfahren abzuarbeiten. Und ich finde, dass er das in einer guten und fairen Diskussion und Erörterung auch gemacht hat.

Die Inhalte der energiepolitischen Diskussion, auch das ist ein Missverständnis, das erzeugt wurde, waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Viele Anbieter haben ihre energiepolitische Konzeption im Verfahren dargelegt. Das haben wir uns freundlich und mit Interesse natürlich angehört, haben aber allen klar gemacht, dass die Frage, welches Konzept hat welcher Anbieter vorgestellt für die Energiewende in der Stadt Stuttgart, nicht Gegenstand des Verfahrens ist, sondern allein im Hinblick auf die Netze die Tauglichkeit, die Funktionsfähigkeit, die Preisgünstigkeit und die sicheren Startbedingungen der Netze Strom und Gas. Es ging also auch nicht um Energieerzeugung.

Die Kooperation, die nun in der Beschlussvorlage steht, bedeutet, dass beim Netzeigentum die Stadt Stuttgart sofort mit 74,9 % die entscheidende Mehrheit hat und beim Netzbetrieb nach fünf Jahren dieses geschieht. Ich glaube, dass dies für die Energiewende der Stadt Stuttgart gute Voraussetzungen sind. Und ich will klar sagen, ein solches Angebot hat die EnBW noch in keiner der Kooperationen und Konzessionsverfahren, die sie schon gemacht hat, abgegeben. Das müssen alle wissen. Wir haben also in diesem Sinn ein gutes, noch nie dagewesenes Angebot gehabt. Und deswegen hat die Stadt Stuttgart mit ihren Stadtwerken nun bei der Ausgestaltung der Netze von Anfang an ein entscheidendes Wort mitzureden. Dies gilt auch über das Eigentum, weil die Netzeigentumsgesellschaft den Investitions- plan genehmigt und verabschiedet; also von Anfang an, dass Neuinvestitionen von den Stadtwerken zu entscheiden und damit von der Stadt Stuttgart zu beeinflussen sind und beeinflusst werden können. Im Jahr 2012, als Sie den Ersten Verfahrens- brief beschlossen haben, haben Sie dies intendiert. Und deswegen ist es eine Stärkung und ein Einstieg in eine Kommunalisierung mit erheblichem kommunalem Einfluss.

Ich will nun zum Ausdruck bringen, was ich - unterstellt, der Rat trifft nachher den Beschluss so - von den Kooperationspartnern erwarte. Zunächst einmal erwarte ich, ganz einfach formuliert, eine faire Kooperation auf Augenhöhe. In beiden Gesellschaften, also beim Eigentum wie beim Netzbetrieb, kommt es darauf an, dass unabhängig der Mehrheitsverhältnisse beide gut zusammenarbeiten. Das müssen alle wissen. Kooperationen funktionieren nicht nach einem kompetitiven Modell, sondern nur wenn es wirklich im Wortsinn gelebte Kooperationen sind.

Und ich erwarte, dass die Investitionen in den Netzausbau so geschehen, dass die Energiewende in Stuttgart mit neuen Investitionen erleichtert wird. Ich sage das mal ganz einfach und simpel: Bisher hatten in Deutschland, und das ist auch in Stuttgart so, Energienetze die Aufgabenstellung, möglichst einfach Strom aus großen Kraftwerken, Atomkraftwerken oder Kohlekraftwerken, an die Verbraucher zu transportieren. Das war die Aufgabenstellung, in dem Sinn könnte man sagen, es waren simple oder dumme Netze. Sie hatten keine eigene Intelligenz notwendig. Energiewende wird nur funktionieren, wenn wir zu smarten, also intelligenten Netzen kommen, wenn wir Energy Shared-Netze aufbauen, wie jetzt das Schlagwort und Stichwort ist. Zum Beispiel bei neuen Baugebieten erwarte ich und wünsche ich mir, dass die zukünftigen Kooperationspartner die Netze dort intelligent aufbauen. Zum Beispiel mit intelligenten Zählern, die es den Kundinnen und Kunden möglich machen, dann, wenn genug Strom über erneuerbare Energien im Netz ist, dieses auch zu erfahren und dann z. B. - ich mache eine Kombination zum Verkehrssektor - auch die Batterien von Elektroautos aufgeladen werden können. Die müssten am besten dann aufgeladen werden, wenn viel erneuerbarer Strom da ist und nicht wenn zu wenig da ist. So etwas nennt man intelligentes Netz, das die Spitzenlasten des Netzes entsprechend berücksichtigt und auch in der Lage ist, den Energiesektor und den Verkehrssektor der Zukunft miteinander zu verbinden. Das heißt intelligen- tes Netz. Und ich wünsche mir, dass die neuen Kooperationspartner und dann in fünf Jahren mit der Mehrheit in der großen Vertriebsgesellschaft unsere Stadtwerke alleine mit 74,9 %, diesen Aufbau eines intelligenten Netzes systematisch voran- treiben. Weil, ich möchte die These aufstellen: Ohne Intelligenz im Netz wirst du in einer Großstadt wie Stuttgart die Energiewende nicht erreichen. Wir brauchen also, qualitativ gesehen, neue Netze. Und ich finde, dass wir auch dafür jetzt gute Voraussetzungen haben.

Zur Energiewende in Stuttgart noch eine Bemerkung, weil immer gefragt wird, wie geht es da weiter? Wir machen natürlich das, was die Stadt Stuttgart schon hat, energisch weiter, z. B. das überall beachtete und positive Energie-Contracting- Programm. Ein Punkt ist wichtig: Der Bund, und da appelliere ich vor allem an die CDU und die SPD, denn die stellen die Bundesregierung, muss jetzt bald klar sagen, welche energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Zukunft gelten sollen, damit die Gemeinden in unserem Land - nicht nur in Baden-Württemberg, überall in Deutschland - die Energiewende jetzt kommunal richtig anpacken können. Ich will erinnern, dass die Zahlen, die wir haben aus vergangenen Beschlüssen,
20 % erneuerbare Energien und 20 % Einsparen, wichtige Zielsetzungen sind bis zum Jahr 2020, aber natürlich Zahlen von vor der Energiewende. Das hat ausgereicht, wenn man sozusagen gute Energiepolitik machen wollte. Aber wenn man ohne Atomkraftwerke und ohne Neueinstieg in die klimaschädliche Kohle Energiewende machen will, dann müssen wir effizienter sein, mehr einsparen und mehr Erneuerbare ans Netz bringen.

Dazu brauchen wir, ich nenne drei Bereiche, klare Rahmenbedingungen des Bundes. Der erste Punkt ist, dass die Regelungen für die erneuerbaren Energie- quellen klar definiert sein müssen. Gegenwärtig kommt es ja zu einem Investitions- stau, weil niemand mehr weiß, wie es gehen wird, und deswegen auch nicht langfristig investiert wird.

Zweiter Punkt: Wir brauchen klare Regeln, damit die Energiewende im privaten Wohnungsbau vorankommt. Gegenwärtig haben wir eine bundesweite energetische Sanierungsquote im Hausbestand von 1 %. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da brauchen wir also 100 Jahre, bis wir einmal durch sind. Die Zeit haben wir nicht, was Klimakatastrophe angeht. Also brauchen wir 4, 5 %, und damit muss klar sein, mit welchen Förderinstrumentarien im privaten Wohnungsbau dieses beschleunigt werden kann und umgesetzt werden kann.

Und der dritte Punkt: Eine Energieversorgung, gerade in den Städten, die aus Ein- sparung, Effizienz und Erneuerbaren besteht, die muss ganz klar Kapazitätsmärkte vorhalten können. Das heißt, dass Gaskraftwerke, die man schnell auf- und abfahren kann, das kann man bei Kohle und Atom nämlich nicht, dann zugeschaltet werden können, wenn der Strom eng wird, weil Sonne und Wind nicht scheinen bzw. wehen. Und diese Gaskraftwerke, die wir ja auch kommunal in Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen bauen müssen, die brauchen eine entscheidende Förderung, denn sonst funktioniert das nicht. Die können nicht mit Grundlastkraftwerken, wie man sie in der Vergangenheit noch hatte, konkurrieren.

Mindestens diese drei Punkte müssen klar sein, und dann können wir ein Energiekonzept für die Stadt Stuttgart aufstellen, das werden wir in diesem Jahr noch tun, das die Voraussetzungen hat, so effizient und sparsam wie möglich den Rest systematisch mit Erneuerbaren aufbauen und die Sicherheitsreserven, die man immer braucht bei Erneuerbaren, entweder durch Speichertechnologien oder durch Gaskraftwerke im gerade beschriebenen Sinne dann zu erfüllen. Das sind die Eckpfeiler.

Und ich will noch mal sagen, die Energiewende bisher in Deutschland, wenn man von Energie-Plus-Gemeinden spricht, die also mehr Energie erzeugen, als sie brauchen, ist bislang eine Energiewende im ländlichen Raum. Weil in den Dörfern Brandenburgs oder vom Unterallgäu, wo so etwas gemacht worden ist, da geht es darum, dass die eben klein sind, überschaubar sind und mehr Energie produzieren können, als sie verbrauchen. Eine Energiewende der Gemeinden mit dem Ziel, Energie-Plus-Gemeinden zu machen, ist bislang in Großstädten nicht erreichbar. Das müssen wir aber schaffen. Deswegen betone ich, dass wir diese Rahmenbedingungen brauchen.

Eine Energiewende in einer Stadt wie Stuttgart ist die Zielbeschreibung. Und ich sage noch mal klar, es geht heute um die Konzessionen bei Strom- und Gasnetzen, nicht um die Erzeugung, das wissen auch viele nicht, wir entscheiden heute nicht, wo und wie der Strom erzeugt wird, dies machen die Stadtwerke je für sich und auch die EnBW für sich und viele andere Stromerzeuger auch, sondern wir entscheiden heute über die Netze, nicht über mehr, aber auch nicht über weniger als die Netze.

Ich will noch zwei Punkte zum Abschluss nennen: Ich habe, und das will ich noch mal erläutern, warum, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses in dieser Woche zum Herrn Kollegen Rockenbauch als Vorsitzender des Gemeinderats gesagt, er möge sich für eine Äußerung entschuldigen. Und ich will dem Gemeinderat erklären, warum. Es steht ja einem Oberbürgermeister nicht zu, wie ein Wilder zu Entschuldi- gungen aufzufordern; die Gemeinderäte haben die Aufgabe und das machen sie auch, ihre Meinung kund zu tun. Aber Herr Rockenbauch hat auf der Demonstration am letzten Montag am Marktplatz Folgendes gesagt, und das will ich noch mal darstellen. Er hat gesagt, "es ist für mich völlig klar, das beste Angebot haben nicht die EnBW, sondern die Stadtwerke Stuttgart selbst abgegeben". Das ist natürlich Ihr Recht, diese Auffassung von Ihnen darzulegen. Dann haben Sie weiter gesagt, "es fehlt nur unseren Stadträtinnen und Stadträten der Mut das zuzugeben oder noch schlimmer, sie haben vielleicht sogar Direktive von oben, dass es soweit in Stuttgart nicht kommen kann." Und ich habe ihn deswegen aufgefordert, sich dafür zu entschuldigen.

Ich will noch mal erläutern, Herr Rockenbauch, weil das ja auch eine Art Dialog ist, warum. Ich finde, dass man nach 70 Stunden gemeinsamer Beratung, wo alles erörtert worden ist, was man nur irgendwie erörtern kann, keinem der Kollegen vorwerfen kann, erstens, ihm fehlte der Mut, und dann haben Sie vorgeworfen zweitens, mit einem 'vielleicht' etwas schüchtern eingeschränkt, sie hätten Direktive von oben. Und wer nach 70 Stunden, die da im Unterausschuss gesprochen worden sind, gegenüber den Kollegen und auch gegenüber mir sagt, Direktive von oben, der handelt einfach nicht kollegial, und meine Empfehlung war, sich dafür, nicht für ihre Meinung, aber dafür zu entschuldigen.

Damit komme ich auch zum Schluss meiner Ausführungen. Ich finde es gut, dass der Gemeinderat im Verfahren immer darauf geachtet hat, und ich habe als jemand, der das Verfahren geleitet hat, sehr stark drauf geachtet, dass man mit den Argu- menten zusammenbleibt, dass man klärt, teilen Sie dieses Argument, teilen Sie diesen Punkt in der Bewertung oder sieht das jemand anders? Deswegen war es so zeitintensiv, aber auch der Versuch, einen Konsens herzustellen, hat eine demokra- tische Qualität, und ich möchte mich bei allen Mitgliedern im Unterausschuss bedanken, dass Sie mit dieser Geduld sich eingearbeitet haben in eine weiß Gott nicht einfache Materie und die Argumente ausgetauscht haben. Und ich darf auch unseren beratenden Anwälten, allen voran Herrn Albrecht und Frau Dr. Stuible- Treder und von der Stadt den Mitarbeitern, die ganz intensiv beteiligt waren, nämlich Frau Klett-Eininger und Frau Widmann, ganz herzlich für die Arbeit danken und natürlich allen Mitgliedern im Unterausschuss für diese Konzessionsvergabe. Vielen Dank."


StR Pätzold (90/GRÜNE):

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen heute vor einem wichtigen Beschluss, den wir sehr intensiv in den letzten vier Jahren vorbereitet haben. Niemand kann behaupten, der Gemeinderat würde ohne Grundlagen eine Entscheidung treffen. Der Stapel der Unterlagen, Dokumente und Informationen geht zumindest bei mir bis über die Knie. Was aber wichtiger ist, wir GRÜNEN haben sie gelesen und abgewogen, und wir können deshalb dieser Vorlage heute hier zustimmen. Wer heute die Zeitung aus dem Briefkasten geholt hat, hatte mal wieder einen dieser Kleber vorne auf der ersten Seite. Mal wieder Werbung. Ja, aber diesmal sehr passend von den Stuttgarter Stadtwerken. "Wechseln Sie jetzt zum lokalen Versorger" stand da zu lesen. Wir haben den Wechsel in der Stadt eingeleitet. 2011 mit dem Beschluss, die Stadtwerke neu zu gründen, 2012 mit der Gründung der Stadtwerke, 2013 mit dem Vertrieb von Strom und Gas und dem Beginn mit großen Investitionen in eine nachhaltige Energieer- zeugung. Heute, 2014, beschließen wir den Rückkauf der Versorgungsnetze von Strom und Gas. Die Vergabe der Konzession an die neuzugründende kommunale Eigentumsgesellschaft und die Gründung einer Betriebsgesellschaft für die Netze, rückwirkend zum 01.01.2014.

Mit dem Beschluss heute hat Stuttgart wieder komplette kommunale Stadtwerke. Die Entscheidung heute geht aber nur über die Konzession der Netze, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Energiekonzepte übrigens, wie von einigen gefordert, dürfen bei einer solchen Vergabe gar keine Rolle spielen, wie Urteile auch eindeutig geklärt haben. Das Verfahren zu dieser Entscheidung erfolgt innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen und Vorgaben. Die Vergabekriterien, die Punkteverteilung und die Gewichtung der einzelnen Bereiche, wurden vom Gemeinderat im Sommer 2012 einstimmig im Ersten Verfahrensbrief beschlossen. Dabei wurde auch festgelegt, dass Kooperationen mit den Stadtwerken zulässig sind. Auf dieser Grundlage wurden nun die Angebote ausgewertet und es kam eine Reihenfolge heraus. Die Angebote, sowohl die Alleinkonzessionsangebote als auch die Kooperationen, wurden in den beiden Bereichen, Erfüllung der Ziele des § 1 Energiewirtschafts- gesetz und Ausgestaltung des Konzessionsvertrages, miteinander verglichen. Die oft genannten Ausführungen im Zweiten Verfahrensbrief, beschlossen im Herbst 2013, präzisieren die Erwartungen und die Grenzen einer Kooperation. Aber die Bewertungskriterien und das Bewertungsverfahren wurden nicht geändert.

Der Zweite Verfahrensbrief stellt dar, welche beiden Modelle den Erwartungen entsprechen würden und wo bei solchen Modellen auch die Grenzen liegen. So z. B. bei der Länge des Zeitraums, bis die Stadt die Mehrheit in einer solchen Koopera- tion erlangen will. Da lag die obere gewünschte Grenze bei 10 Jahren. Jetzt liegt sie beim Angebot der EnBW bei fünf Jahren, also bei der Hälfte. Übrigens wurden die Angebote nach diesem Verfahrensbrief und nach der Verhandlungsphase noch besser für die Stadt. An dieser Stelle ein Dank an den Oberbürgermeister als engagierten und harten Verhandlungsführer für die Stadt in diesen Verhandlungen.

Stuttgart betreibt seine Netze in Zukunft als eine Einheit. Deshalb muss nun eine Entflechtung der bisherigen Netze stattfinden. Dies wird innerhalb dieser fünf Jahre gemacht werden, in denen die Stadt zwar nicht die Mehrheit beim Betrieb, aber die Mehrheit beim Eigentum hat. Aber ohne die Stadt geht gar nichts. Es wird von einigen nun so getan, als ob in diesen fünf Jahren die entscheidenden Weichen für die Energiewende im Netz gestellt werden müssen und dies aber nun nicht geschieht. Anscheinend wird auch von einigen angenommen, dass das Netz in den nächsten fünf Jahren zurückgebaut wird und keinerlei Ausbau von nachhaltiger Energieerzeugung stattfinden wird. Ich frage Sie, welche Projekte der Energiewende sind in den letzten fünf Jahren nicht durchgeführt worden oder behindert worden, weil das Netz nicht in städtischer Hand lag? Die PV-Anlage auf dem Großmarkt? Nein. Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Umsetzung des städtischen Energiesparprogramms? Nein. Der Ausbau der E-Mobilität mit Ladestationen? Nein. Die Biogas-Anlage beim Großmarkt? Nein. Die Planungen zu einem nachhaltigen Nahwärmenetz im Neckarpark? Auch Nein. Man braucht die Netze zur Energiewende, aber sie machen nicht allein die Energiewende aus.

Übrigens wurde gestern erfreulicherweise bekannt gegeben, dass die Stadtentwäs- serung im letzten Jahr 33 % ihres Strombedarfs selber hergestellt hat. In BHKWs <Blockheizkraftwerken>, mit Klärgas, durch KWK <Kraft-Wärme-Kopplung>. 15,5 Mio. kWh wurden nachhaltig hergestellt. Das entspricht dem Strombedarf von ca. 4.000 Haushalten. Man kann also nicht sagen, dass die Stadt bisher nichts tut und es auch keine Konzepte gibt. Die gibt es, und sie werden umgesetzt. Aber man kann noch viel mehr tun. Gut, es gibt einige, die würden gern wieder die Planwirtschaft betreiben und einen Fünfjahresplan erstellen und erst wenn der fertig ist, tätig werden. Aber wir wissen doch eigentlich alle, was bei der Energiewende zu tun ist: Energieeinsparung, Energieeffizienz und nachhaltige Energieerzeugung. Und dabei werden uns jetzt auch die Stadtwerke noch mehr unterstützen. Sie haben schon angefangen und im letzten Jahr Beteiligungen an Windkraftanlagen gekauft, die so viel Strom erzeugen, dass man die privaten Haushalte von ganz Möhringen damit komplett versorgen könnte. Wir sind auf dem Weg der Energiewende, und den muss man jetzt kraftvoller gehen. Und nach diesem Beschluss heute haben die Stadtwerke wieder Luft, sich auf die eigentlichen Themen der Energiewende zu konzentrieren.

Noch ein Wort zu den Vorwürfen gegenüber uns Grünen von Hannes Rockenbauch. Wem die Argumente ausgehen, der versucht, die anderen Meinungen zu diskreditieren, damit er selber in besserem Licht steht. Uns vorzuwerfen, wir hätten vielleicht keinen Mut für Entscheidungen oder eine Direktive von oben - wo auch immer -, ist ein schlechter politischer Stil und zeigt nur, dass man mit anderen Meinungen nicht umgehen kann. Eine Entschuldigung für diese Diskreditierung wäre hier angebracht. Und, Herr Rockenbauch, Ihnen geht es nicht um die Umsetzung von Themen, sondern um die Skandalisierung von politischen Entscheidungen, die nicht 100 % zu Ihrer Meinung passen. Und es zeigt sich ja jetzt deutlich, dass eigentlich Sie jetzt gerne politisch das Ergebnis des Verfahrens ändern möchten, damit Ihre Wünsche erfüllt werden und Sie sich damit die Bewertung hinbiegen wollen. Es ist in der Tat aber kein Skandal, dass jetzt aus diesem aufwendigen und nachvollziehbaren Verfahren eine Rangliste der Angebote herauskam. Und dass dann der Gemeinderat das von ihm selbst einstimmig beschlossene Verfahren auch anwendet, die Vergabe der Konzessionen an den 1. Platz der Auswertung der Angebote, und die geht an unsere Stadtwerke in Kooperation mit der Netze BW.

In den letzten Jahren waren die Themen Energiewende, Energieeinsparung, Energieeffizienz und kommunale Stadtwerke ein wichtiges Thema. Das zeigt, dass sich grüne Themen etabliert haben. Und mit diesem Beschluss der Vorlage heute gehen wir den Weg einer nachhaltigen Zukunftspolitik weiter. Dankeschön."


StR Kotz (CDU):

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, von der heutigen Beschlussfassung aus dem Großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses geht eine Botschaft hinaus, die lautet: Die Versorgungssicherheit für Strom und Gas ist auch zukünftig in Stuttgart gesichert. Und die Netzentgelte für die Kunden in Stuttgart werden in diesen Bereichen sinken. Dieses war so nicht selbstverständlich zu erwarten, wenn wir den Prozess der letzten zwei, drei Jahre anschauen, denn wo sind wir gestartet? Die linke Mehrheit im Gemeinderat wollte 100 % kommunal betriebenen Einfluss auch im Bereich der Netze, wurde zum Teil ja sogar plakatiert. Und sie wollten dieses eben ohne den entweder bisherigen oder einen erfahrenen Netzbetreiber an ihrer Seite. Mancher im Rat trauerte gar der alten TWS noch nach, einem Unternehmen, wo ich mir sicher bin, es hätte die Zeit bis heute nicht überlebt, wenn man es in dieser Form damals weiter fortgeführt hätte.

Wir haben, und der Kollege Pätzold hat es gesagt, vor zwei Jahren unsere Stadtwerke gegründet, ein junges, ein dynamisches, ein aktives Unternehmen, ein Start up-Unternehmen im besten Wortsinn. Aber das, was wir heute zu entscheiden haben, wäre nun, glaube ich, doch für ein Unternehmen, das ca. 10, 15 Mitarbeiter hat, eine Nummer zu groß gewesen, wenn man diese Verantwortung den Stadtwerken alleine hätte heute übertragen dürfen, müssen oder sollen. Und deswegen war für die CDU-Fraktion und für die CDU von Anfang an im Verfahren klar, dass wir ein solch großes, sowohl technisches als auch finanzielles, Risiko nicht mitgehen könnten und dass für uns nun am Ende des Tages nur infrage kam, dass es eine Kooperation sein konnte, wenn wir die Stadt daran beteiligen wollten. Oder wenn eben das beste Angebot von einem anderen Unternehmen für eine Alleinkonzession vorliegen würde, auch dieses der Fall sein sollte. Denn eines ist klar, wir unterhalten uns alleine in der Investition über die Größenordnung einer Viertelmilliarde Euro. Das ist selbst für eine Stadt wie Stuttgart mit einem sehr kräftigen Haushalt eine immense Investition.

Zukünftig wird die Stadt, und zwar sogar rückwirkend zum 01.01.2014 - wer hätte gedacht, dass wir so schnell dazu kommen? - deutlich mehr Einfluss haben mit
74,9 % am Eigentum unserer Netze und mit einer Beteiligung an der Betriebsgesell- schaft. Mit diesem Mehr an Einfluss haben wir aber auch, und das ist eine große Aufgabe für den Rat und die Verwaltung, mehr Verantwortung zukünftig für diese 'Lebensadern' der Stadt für die
Bürgerinnen und Bürgern, aber auch für die Wirtschaft.

Wir haben über drei Jahre hinweg ein sehr komplexes Verfahren durchlebt. Wir haben alle gemeinsam, der Herr Oberbürgermeister hat es gesagt, im Unteraus- schuss sehr viel dazugelernt. Wir haben neue Argumente gehört, wir haben sie abgewogen, wir haben sie bewertet, wir haben oft noch mal eine Nacht darüber geschlafen, um entsprechend eine Einschätzung zu finden. Und wir haben jetzt auf dem Tisch das Ende der Ausschreibung für die Konzessionen für die Strom- und Gasnetze in unserer Stadt. Und das war ein sehr enger Rechtsrahmen, den das Bundeskartellamt und die anderen Aufsichtsgremien uns hier aufgelegt haben. Und wir können sicher sein, aufgrund dessen, dass es noch keine Rekommunalisierung in dieser Größenordnung und in dieser Tragweite gab, wie wir sie in Stuttgart vorhaben, dass die Aufsichtsbehörden eben sehr genau und sehr detailliert auf Stuttgart wachen und dass alles passieren durfte, nur keine Rechtsfehler, dass wir in jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung dieses erstreiten müssen.

Zum Leidwesen mancher war die Arbeit in diesem Unterausschuss relativ wenig politisch, aber viel juristisch. Mancher hätte sich das anders gewünscht, aber das gibt eben dieses Verfahren aufgrund der Gesetzeslage vor. Wichtig war für die CDU immer, neben der Versorgungssicherheit und der Preisgünstigkeit das Ziel, dass wir bis zum Schluss, bis zum heutigen Tage einen Wettbewerb von mehreren Bewerbern haben um diese Konzessionen, dass wir dieses Verfahren so gestalten, dass wir auch wirklich am Ende mehrere Bewerber haben, die wir bepunkten können und nicht womöglich am Ende nur noch ein Bewerber mit einem Angebot vorliegt. Dieses Ziel haben wir gemeinsam erreicht. Und ich glaube, das war ein wichtiges Ziel für dieses Verfahren.

Viele haben gute Angebote gemacht, sehr attraktive Angebote für uns als konzes- sionsvergebende Stelle. Und objektiv betrachtet das beste Angebot war das der EnBW für die Kooperation mit unseren Stadtwerken. Das leuchtet auch jemandem ein, der nicht im Unterausschuss in diesen vielen Sitzungsstunden mit dabei war und der nicht so tief in der Materie drinsteckt: Wenn man zwei Partner zusammen- bringt, der eine bringt die Erfahrung, das Know-how und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, und der andere Partner bringt den kommunalen Einfluss ein, dann kann dabei nur etwas Gutes herauskommen. Und ich glaube, die Entscheidung heute ist auch eine sehr wichtige Entscheidung, auch wenn so etwas natürlich im Verfahren nicht bepunktet werden konnte.

Aber es ist, glaube ich, auch eine wichtige Entscheidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EnBW, die zum großen Teil und in weiten Teilen auch Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt sind, dass sie Planungssicherheit haben, dass sie wissen, wie es weitergeht. Und ich möchte an dieser Stelle auch wirklich einen Dank an diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EnBW aussprechen für einen bisher tollen Job, den sie in dieser Stadt gemacht haben, für eine tolle Dienstleistung. Ich hoffe und wünsche mir, dass wir genau in dieser Synergie aus Stadt und EnBW gemeinsam noch einen besseren Job in Zukunft machen können. Es wird jetzt schnelle Veränderungen geben, ich habe es gesagt, die Eigentumsgesellschaft mit einer fast Dreiviertel-Mehrheit städtischem Anteil wird rückwirkend zum 01.01.2014 in Betrieb gehen. Die Betriebsgesellschaft wird in den nächsten Jahren bis 2019 unter Führung der EnBW aufgebaut werden. Und dann übernimmt die Stadt auch hier die Mehrheit.

Wir haben mit diesem Verfahren mit dem heutigen Beschluss, so wie er sich abzeichnet, eine hohe Rechtssicherheit. Und auch das war immer Ziel der CDU-Fraktion. Wir wollen in dieser Stadt Netze betreiben und keine Rechtsstreite führen. Ich glaube, mit diesem Ziel sind wir angetreten im Unterausschuss. Und dieses können wir heute auch so erreichen. Beide Partner, sowohl EnBW als auch Stadt, brauchen den Erfolg der Kooperation. Ich glaube, beide können es sich nicht leisten, dass nicht ein langfristiges, wir sprechen über 20 Jahre, erfolgreiches Unternehmen und eine gute Arbeit herauskommt. Ich habe aber auch die Hoffnung, dass nach der heutigen Entscheidung, wenn die Partner am Tisch sitzen, die eine oder andere Thematik, wenn ich an den Bereich der Entflechtung denke, vielleicht noch etwas positiver gelöst werden kann, wie es jetzt einmal in einem formalen Angebot dargestellt wurde. Ich glaube, hier müssen jetzt einfach verstärkt auch die Techniker miteinander reden. Und dann kriegen wir auch in diesem letzten Punkt noch ein gutes Ergebnis hin.

Der Herr Oberbürgermeister hat gesagt, wir beschließen heute Strom und Gas. Die Fernwärme werden wir noch bearbeiten müssen. Und auch im Bereich des Wassers stehen ja in den nächsten Monaten noch entsprechende Entscheidungen an.

Lassen Sie mich danken all denen, die da an diesem aufwendigen Verfahren mitgearbeitet haben, dem Herrn Oberbürgermeister, der Stadtverwaltung, Frau Klett-Eininger, Frau Widmann, unseren Beratern - das ist ja fast schon ein herzliches Verhältnis geworden im Laufe der Wochen und Monate, so gut es mit Juristen halt geht, wenn ich das mal so als Handwerker sagen darf. Und ich möchte auch allen Fraktionen danken, die daran mitgearbeitet haben und für die Recht, Gesetz und Verantwortung für Stuttgart wichtiger sind als Ideologie und Wahlkampf und die deshalb heute dieser Vorlage auch zustimmen werden. Ich hätte es mir bei den GRÜNEN schon ein bisschen früher gewünscht. Bei Stuttgart 21 wäre so eine objektive Betrachtung auch gut gewesen. Aber man lernt ja nie aus. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage heute sehr gerne zustimmen. Und wir werden weiterhin aktiv an diesem Thema der Energiewende mitarbeiten. Vielen Dank."


StR Kanzleiter (SPD):

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen des Gemeinderats, meine Damen und Herren, heute Nachmittag bin ich sehr gerne in diese Gemeinderatssitzung gekommen, geht es doch darum, einen Beschluss zu fassen, der Stuttgart in den nächsten Jahren erheblich verändern wird. Mit dem heutigen Tag nämlich wird Stuttgart wieder in die kommunale Energiewirtschaft einsteigen. Wir werden wieder die Rolle übernehmen, die einer Großstadt gebührt. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen und den Willen zur Gestaltung unserer Umwelt, und damit unserer Zukunft, deutlich zu machen. Wir wollen in der Energiewende nicht weiterhin passiv sein, sondern selbst verändern, was verändert werden muss.

Meine Damen und Herren, es ist aber auch der Moment, nochmals daran zu erin- nern, dass die Dinge nicht vom Himmel fallen, sondern Ergebnis von Entscheidun- gen sind. Im Jahre 2000, kurz nach der Gemeinderatswahl, setzte OB Dr. Schuster den Beschlussantrag zur Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung für Stuttgart auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Grund hierfür war nach damaliger Aussage die 1998 beschlossene europaweite Liberalisierung der Energiewirtschaft. Die vorgebrachten Argumente - Privat vor Staat, der Markt wird es richten, usw. - lagen im Trend der gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Diskussion. Die Ideologie der Privatisierung möglichst aller Lebensbereiche hält ja bis heute an. Aber der Widerstand wächst.

Die Mehrheit des Gemeinderats folgte dem damaligen Oberbürgermeister in seinen Visionen und dem ihn munitionierenden Stadtkämmerer nach relativ kurzer Diskussion. Die Weichen für den Verkauf aller Aktien an den damaligen NWS, die zuvor aus den Technischen Werken Stuttgart und den Neckarwerken durch Verschmelzung hervorgegangen waren, wurden gestellt. Die Entscheidung des Stuttgarter Gemeinderats lag zwar im Trend, sie ging jedoch viel weiter, als dies in anderen Städten geschehen ist, etwa in Mannheim, wo die MVV einer Minderheit an die Börse ging, oder in München, wo die Stadtwerke in unveränderter Form erhalten blieben, sehr erfolgreich bis zum heutigen Tage. Bedenken gegen den Verkauf unserer Energie- und Wasserversorgung wurden vom Tisch gewischt. Die Chancen für eine durch den eigenen Energieversorger unterstützte Energiewende wurden vertan. Mit der Entscheidung zum Verkauf der eigenen Energieversorgung waren jedoch die Gegenargumente nicht erledigt. Die Bedenken vieler Bürgerinnen und Bürger gegen die Liberalisierung, und hier in Stuttgart speziell gegen den Verkauf der Wasserversorgung, konnten nicht beruhigt werden. Im Gegenteil. Das Unbehagen und der Widerstand gegen die umfassende Privatisierung unseres Lebens wuchsen seither weiter an, das zeigte sich an dem erfolgreichen Antrag für einen Bürgerentscheid zur Rekommunalisierung der Wasserversorgung in Stuttgart. Und noch deutlicher in den letzten Monaten am ersten und erfolgreichen Bürgerbe- gehren auf europäischer Ebene. Der Widerstand gegen die Bestrebungen der EU-Kommission, die Wasserversorgung in die europaweite Konzessionsrichtlinie einzubeziehen, wurde inzwischen von den Initiatoren zurückgezogen.

Der Kurs der Parteien hier in Stuttgart war nicht immer ganz geradlinig, und ich gestehe, nachdem die SPD-Fraktion im Jahre 2000 nach interner und kontroverser Diskussion sich mit der denkbar knappsten Mehrheit, nämlich 1 Stimme, für den Verkauf der städtischen Wasserversorgung und Energieversorgung ausgesprochen hatte, kam in den darauffolgenden Jahren die Wende. Die Gegner des Verkaufs unserer kommunalen Versorgung gewannen die Mehrheit. Und es war deshalb kein Zufall, dass die Rekommunalisierung 2009 bei der letzten Kommunalwahl für die SPD eine entscheidende Rolle spielte. Unser Ziel lautete: Rückkauf der Wasserversorgung zu hundert Prozent und Aufbau neuer Stadtwerke für Strom und Gas. Meine Damen und Herren, kurz vor der nächsten Kommunalwahl sind wir hoch erfreut, dass es gelungen ist, unser Ziel weitestgehend zu erreichen.

Ich halte fest: Nachdem die Stadtwerke Stuttgart im Sommer 2011 als hundertpro- zentige Tochter der SVV gegründet wurden, nachdem dann ein Jahr später die Gründung der Vertriebsgesellschaft folgte, kommt heute als wichtiger Höhepunkt die Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas an die neu zu gründende Netzeigen- tumsgesellschaft der Stadtwerke Stuttgart. Mit der Übernahme der Netze für Strom und Gas kehrt die Verfügungsgewalt über die Lebensadern unserer Großstadt wieder dorthin zurück, wo sie herkommt, nämlich in die Landeshauptstadt. Dies ist kein Selbstzweck, denn mit den Netzen für Strom und Gas erhält die Stadt den wichtigsten Teil ihrer Infrastruktur zurück, mit dem in den nächsten Jahren die Energiewende in Stuttgart ganz wesentlich vorangetrieben werden kann.

Meine Damen und Herren, das heute zu Ende gehende Konzessionsvergabever- fahren hat hohe Anforderungen an alle Beteiligten gestellt. Es galt, den Anspruch auf größtmögliche Transparenz einerseits gegenüber der Öffentlichkeit in Einklang zu bringen mit dem Vertraulichkeitsgebot eines wettbewerblichen Verfahrens. Rechtliche Risiken mussten wir trotz mancher populistischen Verlockungen ausschließen. Nach wie vor sehen auch wir es kritisch, dass der Gesetzgeber mit dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Kartellrecht sowie die Gerichte über die Rechtsprechung ein wirklich bürgerfreundliches Verfahren erheblich erschweren. Obwohl wir nichts zu verbergen haben, mussten wir im Interesse eines rechtssicheren Verfahrens oft schweigen, wo wir lieber öffentlich diskutiert hätten.

Meine Damen und Herren, in der Öffentlichkeit ist in den letzten Wochen manchmal der Eindruck vermittelt worden, der Gemeinderat sei letztlich nur das Werkzeug der Gutachter und der Anwälte. Dieser Eindruck trügt; Herr des Verfahrens ist und bleibt der Gemeinderat. Gerade deshalb möchte ich den Anwälten und den Gutachtern an dieser Stelle unsere große Hochachtung und unseren Dank für ihre qualifizierte Arbeit aussprechen. Ohne kompetente Begleitung wäre ein solch aufwendiges und kompliziertes Verfahren nicht erfolgreich durchzustehen. Dennoch, es bleibt dabei, wir entscheiden über die Konzessionsvergabe. Und sonst niemand. Maßstab für unsere Entscheidungen sind die Kriterien, die wir als Gemeinderat bereits im Juli 2012 beschlossen haben. Dabei waren die im Energiewirtschaftsgesetz genannten Ziele, etwa die Versorgungssicherheit und die Preisgünstigkeit, vorrangig zu beach- ten. Und erst in zweiter Linie, leider könnte man sagen, durfte die Kommunalfreund- lichkeit bewertet werden. Das mit der höchsten Punktzahl bewertete Modell einer bereits ab 01.01.2014 zu gründenden Eigentumsgesellschaft mit 74,9%iger Mehrheit der Stadtwerke mit dem Minderheitspartner EnBW und einer Betriebs- gesellschaft mit zunächst akzeptierter Mehrheit des Altkonzessionärs wird unserer Überzeugung nach zu einem reibungsarmen Übergang zur angestrebten großen Netzgesellschaft führen.

Aller Wahrscheinlichkeit nach werden nach dieser Entscheidung langwierige Verfahren vor den Gerichten vermieden. Die sonst übliche Hängepartie nach fehlerhaften Verfahren, wie wir sie in anderen Städten beobachten, wird vermieden, und viel Zeit und Geld wird gespart. Wir weisen mit Genugtuung darauf hin, dass die Aufbau- und Übergangszeit bis zur beherrschenden Beteiligung der Stadt auch am Netzbetrieb in den Vergabeverhandlungen praktisch auf den Zeitraum der Entflechtung der Netze reduziert werden konnte, also einen technisch bedingten Zeitraum. Ich betone dies, weil wir davon überzeugt sind, dass dieses Ergebnis dem Wettbewerb der Bieter untereinander zu verdanken ist. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass wir bereits im Juli letzten Jahres anlässlich des letzten Verfahrens- briefes, des Zweiten Verfahrensbriefes, deutlich ausgeführt haben, dass uns die in einem der möglichen Modelle vorgesehene zehnjährige Übergangszeit bis zu 74,9 % Beteiligung der Stadt zu lange dauert und in den weiteren Verhandlungen eine Verkürzung erreicht werden muss.

Auf die Rolle der SÖS und LINKE möchte ich hier und heute nicht mehr eingehen. Dazu wurde gestern im VA und gerade auch vorher noch einmal ausführlich das Notwendige gesagt. Letztlich, und das sagen ich Ihnen, Herr Rockenbauch, voraus, wird Ihr Populismus die Bürgerinnen und Bürger nicht erreichen, sondern längerfristig auf Sie selbst zurück fallen. Im Interesse einer fortschrittlichen Politik in Stuttgart fordere ich Sie heute auf, endlich bereit zu sein, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und zum Kompromiss unter Beweis zu stellen. So viel zu diesem Thema und nicht mehr.

Herr Oberbürgermeister Kuhn, Ihnen danke ich in diesem Zusammenhang für Ihre gute Leitung des Unterausschusses und für die beharrliche Verhandlungsführung mit den Bewerbern um die Konzessionen sehr herzlich. Und Ihnen, Frau Klett-Eininger und Frau Widmann, danken wir für Ihre umsichtige und kompetente Steuerung der Vergabestelle. Man muss es ja sagen, die Vergabestelle haben Sie gesteuert.

Nun noch einige Bemerkungen zum Ergebnis und zu der Tatsache, dass wir eine Gesellschaft gründen werden, an der ausgerechnet die EnBW als Minderheits- partner beteiligt sein wird. Und ich bin fern der Vorstellung, dass man die EnBW plötzlich toll finden müsste. Aber, und das sage ich hier in vollem Bewusstsein und auch im Bewusstsein, dass das nicht jeder so sehen wird, man muss der Führung des Unternehmens immerhin heute zubilligen, dass sie ein Konzept vorgelegt hat, das der neuen, von Herrn Mastiaux verkündeten Philosophie der Partnerschaft mit den Kommunen, entspricht. Insofern könnte Stuttgart durchaus zu einem Beispiel werden.

Natürlich wissen wir, dass Papier oft geduldig ist und der Beweis erst noch angetreten werden muss. Sicher kommt in der Bewerbung der EnBW auch zum Ausdruck, was Wille der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen ist sowie der Politik der rot-grünen Landesregierung entspricht. Die EnBW soll sich künftig auf die Energiewende ausrichten, und sie soll Partner der Kommunen sein. Für uns verbuchen wir es auch als großen Erfolg, die Stadtwerke werden bereits rückwirkend zum 01.01. dieses Jahres mit ihrer Mehrheit beim Eigentum auf die Investitionspolitik Einfluss nehmen können. Ehrlich gesagt, dies hätte vor fünf Jahren, am Beginn der Diskussion, kaum jemand ernsthaft geglaubt. Dazu kommt, dass bereits in zwei Jahren, also unmittelbar nach der Entflechtung, Stuttgart ein eigenes Netznutzungsentgelt für Strom bekommt mit allen damit verbundenen Vorteilen für die Verbraucher und die Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Energiewende. Nach der Entflechtung des Gasnetzes in vier Jahren ist die Betriebsgesellschaft dann komplett. Die von manchen Experten vehement verlangte Zusammenführung von Eigentums- und Betriebsgesellschaft zur großen Netzgesell- schaft erfolgt ein Jahr später, am 01.01.2019; dann besitzt die Stadt 74,9 % am Gesamtunternehmen.

Übrigens, schon in zwei Jahren gehen die allseits zu Recht hochgelobten Beschäf- tigten der EnBW im Stromnetz nach § 613a BGB auf die Betriebsgesellschaft über. Schneller wäre dies in keiner anderen Konstellation gegangen. Meine Damen und Herren, dies alles heißt natürlich nicht, dass nicht noch zahlreiche offene Punkte geklärt werden müssen. Dazu gehört ganz vorrangig die Klärung der Zukunft der Fernwärmeversorgung. Leider ist die Rechtslage hier nicht so eindeutig wie bei Strom und Gas. Nach Abschluss der Konzessionsverfahren für Strom und Gas steht dieses Thema ganz oben auf der Agenda, genauso wie ein Handlungskonzept für die Energiewende in Stuttgart. Man muss sehen, dass Stuttgart auf diesem Gebiet trotz aller Bemühungen des Amtes für Umweltschutz ohne eigene Stadtwerke nicht ausreichend weitergekommen ist. Nach der heutigen Entscheidung bin ich da wesentlich optimistischer.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch bemerken: Seit Hermann Scheer, dem Träger des alternativen Nobelpreises, wissen wir, die künftige Energieversorgung ist nicht mehr alleine Sache der großen Kraftwerke, der großen Monopolisten, sondern sie findet dezentral statt. Künftig geht es um die möglichst klima- und umweltgerechte Energieversorgung der einzelnen Stadtquar- tiere, jeweils angepasst an die örtlichen Bedingungen. Mit einem eigenen Netznut- zungsentgelt, das der engmaschigen Struktur unserer Großstadt entspricht, besteht zudem die Erwartung, dass die Verbraucher unsere heutige Entscheidung auch positiv im Geldbeutel spüren werden. Ganz entscheidend ist aber auch, dass künftige Prioritäten, z. B. wenn es um Investitionen in die Netze geht, sich nicht mehr nach den Bedürfnissen eines überregionalen Konzerns richten müssen, sondern den Bedürfnissen in unserer Stadt alleine.

Meine Damen und Herren, die Energieversorgung in Stuttgart als Element der Daseinsvorsorge rückt mit der heutigen Entscheidung wieder eng an die Bürgerschaft und die Wirtschaft vor Ort heran. Dies war unser Ziel, und wir sind froh, dass wir es mit der heutigen Entscheidung erreichen. Deshalb stimmt die SPD-Fraktion der Vorlage zu. Vielen Dank."


StR Kauderer (FW):

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, grundsätzlich steht für die Freien Wähler die Versorgungssicherheit mit Energie für unsere Bürger und unsere Wirtschaft im Vordergrund. Wir lehnen jegliche Möglichkeiten eines zukünftigen Betriebs der Netze ab, die ein höheres Risiko der Versorgungssicherheit in sich tragen, als dies heute der Fall ist. Weiterhin wollen wir keine Lösung, welche ein finanzielles Risiko für unsere Stadtwerke darstellt und damit indirekt auch für den städtischen Haushalt. Jahrelange Verhandlungen von 2012 - 2014 zur Konzessions- vergabe haben zu einem guten Ergebnis geführt. Aus betrieblich-technischer Sicht ist in den ersten Jahren die Betriebsführung unter der EnBW auf jeden Fall erforderlich, auch um einen reibungslosen Betriebsübergang des notwendigen Personals von der EnBW zu den SWS zu gewährleisten. Aus Gründen der Versorgungssicherheit hatten wir ursprünglich an einen größeren EnBW-Anteil an der Netzeigentumsgesellschaft gedacht, da nur die EnBW als vorgelagerter Netzbetreiber die Betriebssicherheit des Stuttgarter Strom- und Gasnetzes gewährleisten kann, durch die Bereitstellung von Regelenergie und Spannungs- haltung. Die Auswertung der verbindlichen Angebote von Netze BW, Stadtwerke Stuttgart, Schönau-Schwäbisch Hall und der Bietergemeinschaft um Veolia durch die Landeshauptstadt Stuttgart, begleitet durch den Sonderausschuss des Gemeinderates, hat ergeben, dass das von der EnBW vorgeschlagene Betreiber- modell, die Kooperation SWS mit EnBW, am besten geeignet ist, die Bedürfnisse der Stadt für die Strom- und Gasversorgung in den Jahren 2014 bis 2034 zu erfüllen. Der Gemeinderat wird der Beschlussvorlage der Verwaltung heute sicherlich mit großer Mehrheit zustimmen.

Wir waren überrascht über das günstige Angebot der EnBW und die Zugeständ- nisse, die nach dem letzten Verfahrensbrief an die Stadt Stuttgart gemacht wurden. Durch dieses Angebot ist die EnBW an die erste Stelle gerückt. Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden. Es ist besser ausgefallen als wir ursprünglich angenommen hatten. Aus technischer Sicht halten wir in der aktuell unsicheren Lage der Entwick- lung von Energienetzen eine übereilte Entflechtung des Gas- und Stromnetzes für unnötig und teuer. Energienetze müssen künftig viel mehr als bisher ganz unter- schiedliche Energieflüsse und Fließrichtungen bewerkstelligen, da Erzeuger und Abnehmer ständig wechseln. Hierzu sind Netze mit möglichst wenig technischen Engstellen von Vorteil. Laut den Fachleuten werden in Zukunft in gewissen Zeiten große Stromüberschüsse anfallen. Daher plädieren wir für eine Netzstruktur, bei der eine Entflechtung nicht überhastet, sondern sorgfältig und sicher durchgeführt wird. Erst wenn sich das Umfeld im Energiemarkt und der Netze stabilisiert hat, kann man eine langfristige Entscheidung wirklich begründen.

Die technisch komplexen Strukturen der Stuttgarter Strom- und Gasnetze machen eine zweiphasige Abwicklung mit unterschiedlichen Gesellschaftsformen und Verantwortlichkeiten erforderlich, in der Phase 1, von 2014 - 2018, als Unterneh- mensaufbau und Betriebsübergang. Bis zum Abschluss der Entflechtung soll zunächst das Stromnetz bis Ende 2015 und das Gasnetz bis Ende 2018 an die EnBW unterverpachtet werden. Konzessionsvertragspartner ist die SWS Infrastruktur GmbH. Dann kommt die Phase 2, der laufende Betrieb, von 2019 - 2034.

Die neu zu gründende Netzeigentumsgesellschaft hat als Neukonzessionär mit dem Altkonzessionär die Verhandlungen zur Netzübernahme mit Übertragung der Erlösobergrenzen mit Strom und Gas zu führen.

Eine große Unbekannte ist in der Vorlage auf Seite 16 beschrieben, nämlich der Preis der Netze. Das Mengengerüst des Strom- sowie des Gasversorgungsnetzes für die Ermittlung des Kaufpreises liegt noch nicht endgültig vor und hängt von der Entflechtung ab. Der Kaufpreis wird auf der Basis des kalkulatorischen Restbuch- wertes ermittelt. Die Finanzierung soll zu 60 % aus Fremdmitteln und zu 40 % aus Eigenkapital, also aus ca. 100 Mio. € für Strom und Gas erfolgen. Weiterhin muss die Stadt über die SVV ihren Anteil am Stammkapital der Eigentumsgesellschaft bereitstellen. Angaben darüber liegen nicht vor. Trotz aller noch ungeklärten Fragen sind wir mit dem Ergebnis einverstanden. Da sich die Angebote der Netze BW GmbH, sowohl beim Elektrizitäts- als auch beim Gasversorgungsnetz, als die besten Angebote erwiesen haben, besteht die Möglichkeit, für beide Netze nur eine Netzeigentums- und Netzbetreibergesellschaft nach der Verschmelzung zu gründen. Die neu zu gründende gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft SWS Infrastruktur, an der die Stadt Stuttgart über die Stadtwerke Stuttgart zu 74,9 % beteiligt sein wird, wird das Eigentum an dem Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz von dem Altkonzessionär, der Netze BW GmbH, übernehmen.

Nur wer schon länger im Gemeinderat ist, hat den Übergang der TWS zu den Neckarwerken und den Verkauf zur EnBW miterlebt. Ich persönlich halte den damaligen Verkauf nach wie vor für richtig und besonders aus der damaligen wirtschaftlichen Situation heraus. Niemand will heute eine Beteiligung an Kernkraftwerken. Und die hätten wir jetzt an der Backe. Auch der Verkaufserlös hat die Stadt Stuttgart gut durch finanziell schwierige Zeiten gebracht. Auch unsere Stuttgarter Straßenbahnen haben davon profitiert.

Was besonders hervorzuheben ist, wie gründlich heute die Verträge ausgearbeitet werden. Mit der Unterstützung der Rechtsanwälte und der Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft konnten wir eine wirklich gute Lösung für die nächsten 20 Jahre herausar- beiten. Hier wurde alles klar, übersichtlich und diskriminierungsfrei geregelt. Die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität des Netzbetriebes ist gewährleistet. Die Verbraucherfreundlichkeit wird erwartet und auf die Preisgünstigkeit kann gehofft werden.

Wir Freien Wähler werden dem ausgehandelten Vertrag für Strom und Gas mehrheitlich gerne zustimmen. Aus kaufmännischer Sicht gibt es eine Enthaltung."


StR Klingler (FDP):

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, es ist faktisch bereits viel gesagt worden. Es gab natürlich auch die eine oder andere Rede, die einen dann doch inhaltlich etwas zum Nachdenken gestimmt hat. Heute ist es so, dass wir in erster Linie über die Konzessionsvergabeverfahren uns hier unterhalten. Die Konzessionen werden jetzt dementsprechend für die Elektrizitäts- versorgung und für die Gasversorgungsnetze vergeben. Deswegen werde ich mich auch darauf beschränken. Ich will jetzt heute nicht auf die Stadtwerke eingehen, ich möchte nicht auf das unternehmerische Risiko eingehen, ich möchte auch nur am Rande die Energiewende streifen, weil die auch dort hauptsächlich nicht betroffen ist.

Fakt ist eines: Der Gemeinderat hier hat vor knapp zwei Jahren, im Juli 2012, Auswahlkriterien für diese Konzessionsvergabeverfahren aufgestellt. Diese Auswahlkriterien sind einstimmig so weit gefasst worden. Deswegen verwundert mich jetzt, wie so manche Leute nicht damals extrem dagegen vorgegangen sind. Ich bin immer der Meinung, man soll Kritik üben, wenn es angebracht ist, und wenn man ein Verfahren nun einmal beschließt und es auch selber mit beschließt, dann ist es für mich komisch, wenn man dann am Ende des Verfahrens von den Auswahlkriterien sich distanzieren möchte.

Die Kriterien waren objektiv und transparent. Und es ist alles rechtlich nachvoll- ziehbar. Und wenn dann ein Ergebnis dabei herauskommt, das der eine oder andere nicht haben möchte, dann ist es einfach nicht fair, da nachzutreten.

Wir haben auch vom dritten Redner hier einen sehr langen ausführlichen Vortrag gehört, warum die SPD seinerzeit noch intern eigentlich nicht wollte. Aber sie hat trotzdem zugestimmt. Und ich finde es unsäglich, wenn man hier etwas versuchen möchte und sich reinwaschen möchte, nur weil vielleicht im Mai eine Gemeinderats- wahl stattfindet. Die SPD hat dem Verkauf hier seinerzeit zugestimmt. Wenn sie nicht hätte zustimmen wollen, was vorher versucht wurde uns klar zu machen, dann verstehe ich auch nicht, warum der Redner der SPD sagte, das Ergebnis heute ist ein optimales, weil dann hätten Sie eigentlich doch nicht zustimmen wollen, dann hätten wir heute auch dieses Ergebnis nicht.

Wir stehen hier vor einem Neuanfang. Ich war vor zwei Jahren auf dem Marktplatz, als sehr viele Mitarbeiter der EnBW voller Sorgen und Nöte in eine Zukunft blickten und nicht wussten, wie es weitergeht. Gleicher Redner stand auch mit mir auf dem Lastwagen und hat sich aber um die Menschen nicht gekümmert. Wir, die FDP-Fraktion, haben immer gesagt, wir haben hier Menschen, die hier in Stuttgart diesen Konzern EnBW zu dem gemacht haben, und für die Leute stehen wir in einer Verantwortung. Die EnBW ist ein Konzern, der in Stuttgart Arbeitsplätze schafft, der Steuern bezahlt, der als Sponsor im Sport- und Kulturbereich erhebliche Leistungen gemacht hat, der Vieles in der Region zu dem gemacht hat, was es ist. Ein Konzern, zu dem wir immer stehen und der hier sehr viel Positives für unsere Stadt geschafft hat. Deswegen war es für uns auch schlüssig und ganz wichtig, dass man diese Firma im Rahmen der Kriterien möglichst stark hier platzieren kann. Und auch Manche, die hier komplett ohne die EnBW agieren wollen, denen kann man sagen, dass auch die FDP in 70 Stunden Unterausschuss sich permanent dafür engagiert hat und dass wir jetzt dieses Ergebnis haben, das war bei den Modellen im Zweiten Verfahrensbrief ein Kompromiss, wo sich gezeigt hat, dass die Mehrheit, die demnächst hoffentlich so nicht mehr Bestand hat, eben nicht gehalten hat, und wo durch den Input der anderen Fraktionen, die sich hier sinnvoll dafür eingesetzt haben, jetzt ein gutes Ergebnis dabei herausgekommen ist.

Wir, die FDP, machen uns immer größte Gedanken, wenn es darum geht: Soll die Stadt unternehmerisches Handeln unterstützen? Soll sie unternehmerisch einsteigen? Und deswegen haben wir ganz genau abgewogen und haben gesagt: In diesem Fall, was die Netze anbelangt, denn es besteht ja immer noch ein Monopol, da ist es so, dass man sagen kann, das unternehmerische Risiko ist so minimal, dass man sagen kann, hier ist Geld verdient. Und wenn man die Renditeberechnung von bis zu ungefähr 5 % auch sieht, dann muss man sagen: Jawohl, in diesem Bereich kann man dementsprechend auch mitmachen. Natürlich geht es dann weiter. Natürlich muss man dann sagen: Dann wollen wir schauen, wie man neue Wege geht, wie die Energiewende herbeikommt. Weil, wie gesagt, jetzt schauen wir mal, dass die Netze geleitet werden, der Herr Oberbürgermeister hat es richtig gesagt, man muss modernere Netze machen. Man braucht natürlich auch die vorgelagerte Software usw. Man muss mit Smart Grid einiges machen. Man braucht aber natürlich auch Verbesserungen von der Stadt Stuttgart, was beispielsweise Anreize für Energiesparprogramme anbelangt, was den Immobilieneigentümer dazu motiviert, dass er saniert, dass die Energie einfach nicht verschwendet wird, dass man hier einfach Energieeinsparungen macht. Denn die wichtigste Energie ist doch die, die gar nicht hergestellt werden muss, weil sie einfach irgendwo nicht ver- braucht wird, weil sie eingespart wird oder nicht auf dem Weg verloren geht.

Wichtig ist für uns auch, dass wir verschiedene Einzelmaßnahmen nun komprimie- ren, dass wir ein Energiekonzept erarbeiten. Und dort muss man daran aufbauen. Und deswegen haben wir immer gesagt, und das sehen Sie auch mit der Entscheidung, dass wir der Beschlussvorlage heute zustimmen: Wir werden den Weg permanent und konstruktiv begleiten. Und wir haben jetzt ein sehr gutes Ergebnis aus unserer Sicht. Die EnBW hat ein einmaliges Angebot für eine hervorragende Kooperation angeboten. Und die EnBW hat hiermit auch ein Bekenntnis zum Standort Stuttgart gezeigt. Das wollen wir aufgreifen. Und dort wollen wir in die Zukunft gemeinsam gehen. Wir brauchen zu Beginn eine Firma, die auch Know-how mitbringt. Wir brauchen Mitarbeiter, die wissen, um was es geht. Gemeinsam werden wir die Sache erreichen.

Und Manche, die immer sagen, manche Gemeinderäte sind nicht mutig genug: Auf jeden Fall, wir als FDP-Gemeinderatsfraktion sind zufrieden mit dem Ergebnis. Wir wollen uns bedanken bei allen, die die Auswahlkriterien aufgestellt haben, vor allem bei Frau Klett-Eininger und bei Frau Widmann, aber auch allen, die im Unteraus- schuss positiv und konstruktiv mitgearbeitet haben, die Berater, die hervorragend uns unterstützt haben und dann natürlich auch der Herr Oberbürgermeister, der sich sehr zeitintensiv dort in dieses Thema eingearbeitet hat. Der 13. des Monats, kein Freitag, ein Donnerstag. Ein guter Tag für Stuttgart. Schauen wir nach vorne."


StR Rockenbauch (SÖS und LINKE):

"Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Bürger hier im Stuttgarter Rathaus, heute geht es um eine wirklich wichtige Entscheidung im Stuttgarter Gemeinderat. Die Energiewende war für mich schon immer eine ganz zentrale Frage. Als junger Mensch kann man es einfach nicht begreifen, dass wir uns weltweit die Köpfe zusammenhauen und die Natur zerstören und nicht das in den Griff kriegen, obwohl wir auf den Mond fliegen, vielleicht bald auf den Mars. Und da hat es richtig gut getan und da bin ich auch dankbar, dass es solche Menschen gibt oder gab wie Hermann Scheer, und da ist es mir auch egal, ob es ein SPD-ler ist, also nur, damit da kein falscher Eindruck entsteht. Der hat mir wirklich geholfen, die Augen zu öffnen, indem er klargemacht hat, die Energiewende ist eben nicht nur eine technische Frage, eine Frage der Energieeffizienz, eine Frage der Energieein- sparung oder eine Frage der erneuerbaren Energie, sondern sie ist vor allem eine strukturpolitische Frage, Herr Kanzleiter. Und damit eine originäre machtpolitische Frage. Weil all diejenigen, die in den fossilen Strukturen mit ihren Großkraftwerken, großen zentralen Produktionen und weiten Netzen produzieren, kein Interesse an dem haben können, wie nun einmal in der Welt die erneuerbaren Energien dezen- tral, vor Ort und lokal verfügbar sind. Und damit ist die Energiewende im Endeffekt die Chance zu einer Transformation, zur Demokratisierung der Energiewirtschaft. Und damit sind eben auch für die Energiewende, und das hat er deutlich und klar gemacht, die großen Energiemonopolisten keine verlässlichen Partner.

Meine Damen und Herren, meine Vorrednerinnen und Vorredner haben sich redlich bemüht, den heutigen Tag als historische Entscheidung herauszuarbeiten. Ich glaube, das ist es wirklich. Aber eher in dem Sinne, dass es sich in eine Reihe einreiht von einer historischen Fehlentscheidung heute zu einer historisch verpassten Chance. Im neoliberalen Überschwang haben damals um die 2000er Jahre, 2001 CDU, SPD, Grüne, FDP und Freie Wähler komplett die Energieversor- gung hier in Stuttgart verkauft. Bei 2 Gegenstimmen, und darunter auch Siggi Deuschle, Einzelstadtrat damals der PDS. Es waren also nicht alle im Stuttgarter Gemeinderat dieser neoliberalen Versuchung erlegen. Und ich sage es jetzt nur einmal kurz am Rande: Warum man, wenn man sich von Atom- und Kohlekraft- werken trennen will, gleich die Wasserversorgung mit verkaufen muss, das ist doch wirklich keine plausible Begründung oder sinnvolle Rechtfertigung im Nachhinein für diesen katastrophalen Fehler der Vergangenheit.

Damals wie heute wurden die Entscheidungen von ziemlich wenigen und ohne große Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. Und an dieser Stelle muss man schon deutlich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die hier nun einmal gelten, kritisieren. Und da hätte ich mir von mehr Fraktionen, wie von der SPD, eine deutliche Kritik hier an der aktuellen Rechtsprechung, an der neoliberalen Versuchung der EU, aber auch der Interpretation des Energiewirtschaftsgesetzes gewünscht. Das Energiewirtschaftsgesetz ist völlig unzureichend. Ich kann hier unseren Rechtsberater, Herrn Albrecht von der Kanzlei Becker, Büttner, Held nur zitieren und unterstützen, wenn er sagt: 'Mangels klarer gesetzlicher Vorgaben lassen sich rechtssichere und faire Verfahren zur Vergabe der Wegerechte kaum durchführen'. Das war im Februar dieses Jahres vor einer Kommission der Bundesregierung. Es ist wirklich ein Problem unter diesen Rahmenbedingungen. Und das sage ich hier ausdrücklich, weil es teilweise so dargestellt wird, es gäbe Zwangsläufigkeiten, Rechte, die uns zu dieser heutigen Entscheidung zwingen würden. Und das ist eben kaum sicher und rechtssicher möglich.

Es ist aber auch noch ein anderes Problem an der rechtlichen Grundlage zu kritisie- ren. Sie greift eindeutig in das Grundgesetz, den Artikel 28, nämlich das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ein, indem hier die geltende Rechtsprechung unserer Meinung nach, der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, die kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge im Bereich der Energie- und Wasserversorgung eingrenzt durch das Energiewirtschaftsgesetz. Das halten wir für schlicht falsch und fahrlässig.

Meine Damen und Herren, so richtig es jetzt ist, diese Rechtsgrundlage zu kritisieren, so wenig führt es automatisch dazu, dass man heute gezwungen wäre, einer Kooperation mit der EnBW zuzustimmen. Unserer Meinung nach gibt es geradezu sachliche Gründe, warum man zu einem anderen Ergebnis kommen muss, als hier der EnBW weitere 20 Jahre zu erlauben, Bremsklotz bei der Energiewende in Stuttgart zu bleiben. Aber ich hätte mir auch noch genauso gewünscht von den Stadträtinnen und Stadträten, dass klarere Worte gekommen wären zu dem Zwang, der hier aufgebaut wurde, dieses Verfahren unter Ausschluss fast jeder Öffentlichkeit zu führen. Das Energiewirtschaftsgesetz, wenn man es so interpretiert, wie wir es hier in Stuttgart gemacht haben, führt zwangsläufig dazu, dass die zu schützenden betriebswirtschaftlichen privaten Unternehmensinteressen vor dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz und Nachvollzieh- barkeit von öffentlichen Entscheidungen stehen. Und das ist nicht einer modernen Demokratie angemessen.

Vor allem aber ist ein Problem an dieser Geheimhaltung, dass mangels öffentlicher Kontrolle es leicht zu Fehlentscheidungen wie am heutigen Tage kommen kann. Wie intern absurd aber auch diese Geheimhaltungspolitik ist, sieht man doch daran, dass wir selbst als Stadträte teilweise enorme Probleme hatten; ich erinnere an die ganzen Angebote, selbst vom Lang-Gutachten, und das sind wirklich viele Seiten, durften wir nur Einsicht nehmen in einem Datenraum: Zettel, Stift, Papier, sonst nichts mitnehmen. Und vor allem, und das wurde mir verwehrt, konnte ich keinen Berater mitnehmen, der mir durch diesen Dschungel hier wirklich weitergeholfen hätte. Es hat aber auch dazu geführt, dass bis heute Morgen, und ich war heute Morgen noch einmal drei Stunden im Datenraum, relevante Unterlagen in diesem Datenraum - von diesem Geheimverfahren - nicht einmal für Stadträte einsehbar waren. Zum Beispiel die vorhandenen Vergleichsrechnungen zur Einschätzung der Relevanz von eigenen Netznutzungsentgelten konnte ich bis heute nicht einsehen. Wir werden später sehen, warum das wichtig ist.

Auf der anderen Seite, trotz dieser Geheimniskrämerei wurde öffentlich eine andere Strategie verfolgt und mit, jetzt sage ich mal vorsichtig, 'Angst-Argumenten' argumentiert: Wenn man jetzt hier Entscheidungen zu 100 % Stadtwerken treffen würde, würden die Lichter in Stuttgart ausgehen, wären Arbeitsplätze bedroht, würde es zu unheimlich langen Gerichtsverfahren kommen mit der EnBW - dass es Städte gibt, wo das innerhalb von einem Jahr geht, wie in Ludwigsburg oder Göppingen, spielt keine Rolle. Es wird hier mit der Angst vor der EnBW im Endeffekt öffentlich argumentiert. Dass bei so einer Argumentation es heute dazu führt, dass man gar nicht zu einer anderen Lösung kommen kann, als mit der EnBW zu kooperieren, mag nicht verwundern. Aber es sind eben keine Gründe, die zwangsläufig durch das von uns auch gewählte Verfahren sich so ergeben müssen.

Der Zweite Verfahrensbrief wurde hier erwähnt. Dass der Gemeinderat überhaupt heute in der Lage ist, einer Kooperation zuzustimmen, bei der die Stadtwerke zu einer Kooperation gezwungen werden, bei der sie in den ersten fünf Jahren keine Mehrheit haben, sondern nur 25,1 %, diese Möglichkeit war eine politische Entscheidung dieses Gemeinderats und diese verdanken wir im Endeffekt der Tatsache, dass SPD und Grüne hier mitgemacht haben und nicht an ihrem Grundsatz einer wirklich von Anfang an kommunalen Energie- und Daseinsvorsorge festgehalten haben.

Ich muss es nicht beurteilen, Herr Pätzold, warum Sie so leichtfertig hier Ihre Wahl- versprechen über Bord geworfen haben. Herr Kuhn, es ist Fakt, dass die 74,9 % Mehrheit der EnBW dazu führt, dass man vielleicht noch mit 'Augen zu' von Augenhöhe reden kann, aber nicht wirklich in den ersten Jahren von Stadtwerken. Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE hat aber auch nicht vergessen, dass genau das Modell, das jetzt heute beschlossen wird und herauskommt - Herr Kuhn, das können Sie nicht wissen, da waren Sie nicht im Gemeinderat - in diesem Haus schon kursierte, genau die Idee, Eigentum und Betrieb zu trennen und damit unterschiedliche Eigentumsanteile zu ermöglichen, um der EnBW eine Mehrheit zu garantieren. Diese Modelle sind hier im Haus kursiert, haben sich dann plötzlich im Zweiten Verfahrensbrief auch in den Vorschlägen unserer Berater wiedergefunden. Warum das so war, weiß ich nicht, aber diese Modelle haben sich genau im Zweiten Verfahrensbrief wiedergefunden, und genau auf diese Modelle läuft es jetzt hinaus. Ich will es auch nicht bewerten, dass nach dem Zweiten Verfahrensbrief wirklich gute Unternehmen, wie die Thüga AG oder die Alliander AG, es nicht mehr für sinnvoll hielten, überhaupt ein verbindliches Angebot hier in Stuttgart abzugeben.

Neben all dieser Kritik, die ich jetzt als Vorrede im Endeffekt gebracht habe, ist aber das Entscheidende, dass die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE heute zum Schluss kommt, dass es inhaltliche Gründe gibt, dass wir uns heute anders entscheiden. Das Kriterium der Sicherheit des Netzbetriebes: Es ist für uns nicht nachzuvollziehen, dass ausgerechnet die EnBW mit ihrer ungewissen wirtschaftli- chen Zukunft dazu führen soll, dass bei ihrer Kooperation mit den Stadtwerken plötzlich etwas Besseres herauskommt, als wenn es die Stadtwerke alleine machen. Wir sehen hier eher Risiken durch die wirtschaftlich schwierige Lage. Und das ist ja nicht unsere Beurteilung, das sind ja Rating-Agenturen. Moody's sagt, die Entwicklung ist negativ von diesem Unternehmen. Dann frage ich mich, wie dann plötzlich hier die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber einer reinen Konzessionsvergabe an die Stadtwerke steigen soll.

Wenn Sie auch, wie hier geschehen, systematisch sagen, die EnBW ist per se wirtschaftlich effizienter, effektiver, weil sie nun mal eingespielte Prozesse besitzt und alle anderen nicht, meine Damen und Herren, dann brauchen Sie auch kein diskriminierungsfreies Verfahren mehr zu machen. Weil der Einzige, der diese Prozesse hier am Ort schon besitzt, ist eben der Altkonzessionär. Das hat dann mit dem, was Sie hier an objektivem Verfahren proklamieren, nichts mehr zu tun, wenn man dieses systematisch unserer Meinung nach auch hier überbewertet.

Es hat auch überhaupt eigentlich keine faktische Grundlage, weil das Wesentliche sind doch vor allem die Kompetenzen, das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die natürlich auch bei jeglicher Kooperation und kommunalen Lösung mit auf ein neues Unternehmen übergehen würden, allein das sagt schon das Bürgerliche Gesetzbuch, der § 613a, es gibt einen Betriebsübergang, meine Damen und Herren. Hier muss man keine Ängste schüren, dass Arbeitsplätze unsicher seien oder dass uns kompetente Mitarbeiter verloren gehen. Was sollen die denn machen bei der EnBW, wenn die EnBW nicht mehr die Netze macht? Stuttgart ist ein so großer und wichtiger Arbeitsplatz, dass diese Mitarbeiter garantiert jetzt nicht, nur weil die EnBW Lust hat, uns zu ärgern, bei der EnBW geblieben wären.

Durch die Trennung, und das finde ich vor allem wirtschaftlich wichtig, von Eigentum und Betrieb, kommt doch garantiert keine effiziente Geschichte raus. Man hat zusätzlichen Abstimmungsaufwand, man hat zusätzliche Geschäftsführer, man hat vor allem aber auch jetzt an bestimmender Lage unterschiedliche Unternehmensphi- losophien, ich nenne nur das Stichwort 'Ein Unternehmen, das auf die Daseinsvor- sorge, auf die Energiewende konzentriert ist, versus ein Unternehmen, wo der Shareholder Value zählt'. Das kann nicht zusammenpassen und zu effizienter und wirtschaftlicher Zusammenarbeit führen.

Ein geradezu genialer Kniff, der für die Wirtschaftlichkeit des zukünftigen Unternehmens von elementarer Bedeutung ist, ist der Trick der EnBW, dass sie sagt: Liebe Leute, ich will gerne eine Einmalzahlung für alle Risiken und den Aufbau der neuen Unternehmen bei der Netzübernahme. Warum ist das ein genialer Kniff? Kein anderes Unternehmen fordert so etwas. Weil sie gleichzeitig dann gut übernehmen kann und damit einen Wettbewerbsvorteil eingeht gegenüber allen anderen Unternehmen, die diese Risiken dann eben im Betrieb haben. Und das ist unfair, denn das muss ich bewerten, aber die 26 Mio. € kann ich an keiner Stelle, nicht einmal mehr, wenn es um die Preisgünstigkeit bei Strom und Gas geht, die ich hier zahlen muss, negativ bewerten.

Preisgünstigkeit: Alle Gutachter, alle Fachleute sind sich einig, dass der wesentliche Effekt beim Kriterium Preisgünstigkeit vom eigenen Netzbetrieb, vom eigenen Netz, vom eigenen Netzentgelt kommt. Alle Fachleute sind sich auch einig, dass die Entflechtungskosten, die Einbindungskosten, 8 Mio. € werden hier beim Strom gehandelt, es könnten auch 1,4 oder 4 Mio. € sein, überhaupt keine Rolle spielen, diesen Effekt nicht schmälern. Meine Damen und Herren, wenn der wesentliche Punkt Entflechtung ist, dann frage ich mich, wie wir bei unserer Bepunktung und Bewertung zwar auf dem 1. Platz ein Unternehmen haben, das ein eigenes Netz hat, aber auf dem 2. Platz beim Kriterium Preisgünstigkeit ein Unternehmen folgt, wo es kein eigenes Netzentgelt gibt."

Auf das Risiko eingehend merkt der Stadtrat unter Hinweis auf Vergleichszahlen an, selbst wenn der Worst Case angenommen werde, dass das Netz nur 5 Mio. € Erleichterung in Stuttgart bringt, habe man innerhalb von sieben Jahren den Risikobetrag wieder eingespielt, wenn ein eigenes Netz zur Verfügung stehe. Die Konzession laufe aber 20 Jahre.

StR Rockenbauch fährt sodann fort: "Dass gerade bei der Umweltverträglichkeit die EnBW positiver bewertet wird als Stadtwerke, weil sie angeblich viel Erfahrung bei der Einspeisung etc. besitzt, also bei der Energiewende, ich weiß nicht, die EnBW ist alles, nur nicht für ihre Innovationsfähigkeit, für ihre Technik und für die Erfahrung bei der erneuerbaren Energie bekannt.

Ein weiteres hochgewertetes Kriterium ist die Effizienz. Man kann nicht sagen, nur weil die EnBW heute in der Regulierungsperiode 100 % die regulatorische Effizienz anerkannt bekommt, ist sie per se gegenüber allen neuen zu denkenden Konstella- tionen zu bevorteilen. Vor allem nicht, weil die Bundesnetzagentur, und hier kann ich zitieren, Folgendes sagt: 'Das Qualitätselement, ein zusätzliches Element zur Bewertung der Effizienz von Netzen. Die Qualitätsregulierung ist ein wesentliches Element und unabdingbarer Bestandteil einer Anreizregulierung. Sie stellt den notwendigen Gegenpart zu einer auf Kosteneffizienz ausgerichteten Regulierung der Netze dar'. Warum macht das die Bundesnetzagentur? Weil sie schlicht sagt, dass die 100 % regulatorische Effizienz nur etwas über die Kosteneffizienz aussagt. Aber darüber, wie die Netze wirklich qualitativ sind, sagt sie eben gar nichts aus. Und warum ist es so wichtig, dieses Kriterium in unseren Betrachtungen mit einzubeziehen? Weil im Gegensatz zu fast allen kommunalen Unternehmen die EnBW genau bei diesem Kriterium einen Malus bekommt, d. h. die Netze nicht effizient und qualitativ, vor allem was die Mittelspannung angeht, betreibt. Das kann jeder öffentlich nachlesen, das ist kein Geheimnisverrat; das sind nur unmögliche Zahlen. Das herauszufinden, muss man sich halt antun und durchlesen und dann sieht man, dass das mit der Qualität der Netze nicht so gut bestellt ist, wie es uns hier erklärt wird.

Meine Damen und Herren, das waren nur einige Punkte, die wir inhaltlich an dem Verfahren zu kritisieren haben. Wir sagen aber auch klar, es gibt Erfolge dieses Verfahrens. Vor ein paar Jahren war es noch nicht vorstellbar, dass wir über ein eigenes Netz nachdenken und jetzt eine Lösung mit einem eigenen Netz haben. Das ist ein wirklicher Erfolg, dass hier im Endeffekt das jetzt soweit gekommen ist. Mehr war unter den Stuttgarter Verhältnissen scheinbar nicht machbar. Wir haben auch einen deutlich verbesserten Konzessionsvertrag. Ich meine, es ist nicht schwierig, gegenüber dem Konzessionsvertrag, den wir haben, aber auch der neue Konzessionsvertrag ist wirklich gut. Aber es gibt, und das ist das Entscheidende für uns, eben auch gravierende Nachteile. Über 20 Jahre wird die Energiewende in Stuttgart nicht selbstständig von der Stadt Stuttgart bestimmt werden. Weiter sind privates Kapital, Shareholder Value, und andere Interessen zu berücksichtigen und bilden eine Blockade bei der Energiewende in Stuttgart. Es entstehen vor allem in der Aufbauphase, ich habe es geschildert, enorme Kosten der Bürokratie und des Aufwands, der Abstimmungsproblematiken, und wir sind nicht frei von Einflussnahmen von oberschwäbischen Landräten, der Landespolitik etc.

Wir haben weiter ungeklärte wichtige Fragen für die Energiewende. Wer sich heute hinstellt und sagt, wir könnten ab 01.01.2014 ohne Rechtsstreit jetzt Stadtwerke gründen, das stimmt schlicht nicht.

Fazit: Auf fünf Jahre hat die Stadt Stuttgart im Betrieb nichts Wesentliches zu sagen. Die EnBW sichert sich über Dienstleistungsverträge weiter Einfluss, aber vor allem wirklich Einnahmen im Millionenbereich. Zehn Jahre nach den neoliberalen Fehlbeschlüssen stellt sich in Stuttgart immer noch die Frage, ob wirklich zur Daseinsvorsorge und zur Frage, wem diese Stadt gehört, zurückgekehrt wird. Wir glauben, es ist weiter nötig, hierfür zu arbeiten und mit dieser heutigen Entscheidung keinesfalls erledigt. Und, Herr Kanzleiter, Sie haben recht. Wir treffen die Entscheidung. Und wir treffen sie heute. An keinem anderen Punkt, nicht im Unterausschuss, nicht im VA, wir treffen die Entscheidung heute.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, und deswegen mache ich mir die Mühe, weil wir heute die Entscheidung treffen und das der entscheidende Beschluss ist, folgenden Antrag zu stellen:

Aus den Argumenten, die ich vorher genannt habe, beantrage ich, dass bei dem Kriterium der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Stadtwerke Stuttgart von zu vergebenden 40 Punkten einen Punkt mehr erhält. Bei der Preisgünstigkeit sollten unserer Meinung nach die Stadtwerke 3 Punkte mehr erhalten von 40 zu vergebenden Punkten. Nach der Logik, die ich begründet habe, müssten die anderen Kooperationspartner, weil sie weniger kommunalen Einfluss haben, aber ein eigenes Netz, 2 Punkte mehr erhalten. Die EnBW müsste sich im Verhältnis tauschen, 2 Punkte weniger. Bei der Verbraucherfreundlichkeit ist unserer Meinung nach es eindeutig: Wo der kommunale Einfluss am größten ist, können wir das am besten garantieren. Hiervon sollte die SWS 1 weiteren Punkt mehr erhalten. Bei der Effizienz vertrauen wir nicht der hundert Prozent regulatorischen Effizienz. Wir sagen hier, es ist sachgerecht, dass die Stadtwerke Stuttgart 2 weitere Punkte erhalten.

Warum mache ich das so ausführlich, meine Damen und Herren? Nicht, weil ich klarmachen will, dass es hier um wenige 'lächerliche' Punkte geht bei insgesamt 270 zu vergebenden Punkten, sondern weil es eben nicht so war, dass im Unterausschuss immer ausreichend Zeit war, um alle Argumente zu hören.

Herr Oberbürgermeister, Sie wissen es genau, mein Antrag auf Vertagung, damit ich mehr Zeit bekomme, um diese Sachen sachgerecht aufzuarbeiten, wurde abgelehnt. Innerhalb von drei Sitzungen wurde die Bewertung durchgeführt."

StR Rockenbauch geht auf die Beratungen im Unterausschuss ein und merkt an, dass er nicht der Meinung sei, dass in diesem Verfahren alle Argumente in ausreichender Zeit beraten wurden.

Weiter führt er aus: "Unserer Meinung nach haben die Stadtwerke Stuttgart das beste Angebot abgegeben. Wenige Punkte fehlen den Stadtwerken, dass hier heute eine Entscheidung zu wirklich kommunalen und dezentralen Stadtwerken stehen würde. Unsere Vorstellungen zur Energiewende wären dann wirklich umsetzbare. Stadtwerke als zentrales wichtiges Element der Energiewende, mit Netzbetrieb modernster Anforderung für Wirtschaft, für Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger. Netze - Strom, Gas und Wärme insgesamt -, die systematisch ausgebaut werden und dann auch einmal ausgebaut werden, wenn es eben nicht nur um die Renditen geht oder das, was regulatorisch anerkannt wird, sondern wenn es eben der Daseinsvorsorge dient oder der Energiewende, also weit über das hinaus, was jetzt ständig von der EnBW blockiert werden kann durch ihre Minderheitsrechte. Energiewerke, ohne dass wir Partner haben, die uns dabei behindern und damit eine zentrale Grundlage legen, dass wir wirklich dezentral hier in Stuttgart auch Energie produzieren können, Energie einsparen können, die Stadtwerke zum sinnvollen Contracting-Partner werden für die Privatwirtschaft, für die Häuslesbauer, für das Handwerk, damit Kraft-Wärme-Kopplung vor allem stattfindet hier in Stuttgart mit sinnvollen Nahwärmenetzen, kombiniert mit Fernwärme. Dass ein Oberbürger- meister und die Stadträte gemeinsam Konzepte erarbeiten für Wohnungsbaugesell- schaften zur Modernisierung, ohne dass das auf die Mieten umgelegt werden kann und es die Bürgerinnen und Bürger hinterher wieder zu teuer kommt. Neubauge- biete, wo wir darüber reden, dass wir nicht jetzt hier 30 % unter EnEV bleiben, sondern dass wir weit darüber hinaus gehen - vielleicht Passivhausstandard, wenn nicht Plushausstandard.

Meine Damen und Herren, ich habe es vorher angekündigt, zum Schluss möchte ich mich entschuldigen, dass ich heute nochmals probiert habe, zu argumentieren. Ich überlasse es Ihnen, jetzt zu sagen, ob meine Argumente hier Populismus, Ideologie, Verblendung gewesen sind, schlechter Stil oder doch sachgemäß, angemessen.

Zum Schluss möchte ich allen Beteiligten danken, dass sie sich die Mühe gemacht haben in diesem Verfahren. Sie haben sich redlich bemüht, das ist nicht immer wirklich ausreichend, aber das hat auf jeden Fall stattgefunden. Ich möchte mich bedanken bei den städtischen Mitarbeitern, bedanken bei unseren Rechtsberatern für dieses Verfahren. Und ich möchte vor allem zum Ende, wenn jetzt der Gemein- derat an seiner Entscheidung, was ich befürchte, festhält, möchte ich vor allem den Stadtwerken Stuttgart alle Kraft wünschen, dass sie wirklich trotz dieser Entschei- dung zum Motor der Energiewende in Stuttgart werden. Unsere Unterstützung ist ihnen gewiss. Vielen Dank."


StR Dr. Schlierer (REP):

"Herr Oberbürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, man kann nach diesen Wortbeiträgen mit Fug und Recht sagen, der Wahl- kampf lässt grüßen. Fast jeder klopft sich auf die Schulter und sieht sich als Initiator der großen Wende. Dabei zeigt eigentlich der Rückblick, dass die Entscheidungen in der Vergangenheit in der Tat wahrscheinlich nicht immer glücklich waren, immer einer bestimmten zeitgebundenen Einschätzung geschuldet waren. Und, Herr Kotz, ich bin mir da nicht so sicher, ob die TWS in einer unterstellten dynamischen Weiterentwicklung heute schlechter dastünden, als das, was wir jetzt mit dem SWS-Neuaufbau versuchen.

Ich will nur daran erinnern, dass wir mit dieser seinerzeitigen Entscheidung auch den Verlust von Erfahrung in Kauf genommen haben, personalisierter Erfahrung, aber auch eben der eigenen, durch Befassung entstandenen Erfahrung im Bereich der Energieversorgung als Kommune. Dieser Verlust, meine Damen und Herren, muss auch gesehen werden im Blick darauf, dass sich in der weiteren Entwicklung insbesondere dieses Konzessionsvergabeverfahrens die Frage einer Koopera- tionslösung durchaus von Anfang an abzeichnete. Denn selbst wenn eine rein puristische SWS-Lösung wünschenswert erschien, war doch auch klar, dass wir in gewisser Weise auf Erfahrungen zurückgreifen müssen, die wir eben nicht mehr haben. Die Entscheidung zum Verkauf der NWS-Anteile damals, die ja durchaus begründet war, zeigt noch etwas, dass es hier in der Tat so eine Polbildung gibt zwischen dem Glauben an Wettbewerb und den Markt auf der einen Seite und dem immer wieder gepriesenen Argument der kommunalen Daseinsvorsorge, also der eigenverantwortlichen Regulierung der Kommunen in bestimmten Bereichen, auch in Gestalt einer eigenverantwortlichen wirtschaftlichen Betätigung.

Das war und bleibt kein gerader Weg, das ist eher, frei nach Fontane, ein Weg von Irrungen und Wirrungen. Und wir müssen uns bewusst sein, dass es nicht immer klar feststellbar ist, wo die Vor- und Nachteile für die Bürger dann liegen. Denn ob die Kostenentwicklung, beispielsweise bei einem Fortbestehen der TWS, für die Bürger günstiger gewesen wäre, lässt sich durchaus mit einem Fragezeichen versehen. Andererseits, Herr Oberbürgermeister, das sollte man an dieser Stelle durchaus auch einmal ansprechen, ist noch keineswegs ausgemacht, ob die Strukturinvestitionen der EnBW immer ganz ideal waren. Sie sprechen davon, dass wir intelligente Netze aufbauen müssen. Ich sage Ihnen aus eigener leidvoller Erfahrung, ich wäre froh gewesen, wenn die EnBW immer das Notwendige in den Erhalt der bestehenden, nicht so intelligenten Netze getan hätte.

Entscheidend ist aber für uns, dass wir uns zur Gründung der eigenen Stadtwerke durchgerungen haben, dass wir den Rückerwerb der Netze sichergestellt haben und dass wir auch die Beteiligung dieser Stadtwerke am Netzbetrieb vorsehen. Und diese Entscheidung, meine Damen und Herren, ist eben eingebunden in rechtliche Vorgaben. Das mag man gerne hören oder nicht, aber es ist so. Und die energie- politische Orientierung alleine ist eben hier nicht entscheidend. Das gilt übrigens auch im Blick auf die jetzt eingehend diskutierte Energiewende. Das ist kein Maßstab für die Konzessionsentscheidung. Ich will Sie noch einmal an eine Bestimmung erinnern, die eigentlich in aller Klarheit deutlich macht, wovon wir uns haben leiten lassen müssen: 'Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen.' Das ist Satz 1 des § 46 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Und das ist für uns maßgeblich.

Und diese Bestimmung, meine Damen und Herren, das sage ich auch an manchen, der da oben auf der Tribüne sitzt, ist auch dem Umstand geschuldet, dass es hier europäisches Primärrecht gibt, das uns leider inzwischen auch klare Vorgaben setzt. Und das sage ich auch noch einmal an die Adresse all jener, die sonst immer lobend das Wort erheben, wenn es um europäische Dimensionen geht: Wir müssen uns klar sein, dass uns hier auch zunehmend Grenzen in den eigenen Spielräumen gesetzt werden. Wir haben ein diskriminierungsfreies Verfahren zu gewährleisten gehabt. Und ich muss feststellen, Gott sei Dank ist es gelungen, ein solches Verfahren durchzuführen. Dieses Verfahren war diskriminierungsfrei. Es war schrittweise im Vorgehen, es war nachvollziehbar. Es war, soweit möglich, offen. Es gab transparente Maßstäbe, und das Ergebnis kennen wir.

Es gibt daran Kritik, und ich möchte noch einmal auf die einzelnen Kritikpunkte eingehen. Da ist geäußert worden, diese Bewertungen seien zu subjektiv gewesen. Ich kann diesen Vorwurf insoweit nicht nachvollziehen, als ich sozusagen als Gegenentwurf nicht weiß, was denn dann objektiver hätte sein müssen und wie diese Objektivität, die da offensichtlich eingefordert wird, dann hätte aussehen sollen. Es wurde ja auch von denjenigen, die die Kritik üben, nicht näher definiert oder klarer gesagt. Und was ganz bestimmt nicht objektiv wäre, ist das, was der Herr Rockenbauch jetzt vorschlägt mit seinem Antrag, jetzt setzen wir hier mal frei die Punkte fest, wie es einem gerade gefällt. Also wenn das keine Subjektivität ist, Herr Rockenbauch, dann frage ich mich langsam, woher Sie Ihre Begriffe beziehen. Das geht gerade nicht, was Sie hier vorschlagen. Denn damit ziehen Sie sich den Vorwurf fast zwangsläufig zu, dass Sie eben sich nicht mehr an objektiven Kriterien letzten Endes orientieren, sondern sich das Ergebnis hier zusammenrechnen, das Sie von Anfang an als das einzig wünschenswerte erklärt haben. Und das ist Diskriminierung, aber kein diskriminierungsfreies Verfahren.

Jetzt will ich gerne mal auf Sie auf der Tribüne eingehen. Wissen Sie, was mich hier stört, ist diese fast sektenhafte Art und Weise, wie Sie hier einen Alleinwahrheitsan- spruch geltend machen. Hier gibt es offensichtlich ein paar oben auf der Tribüne, die haben die allein seligmachende energiepolitische Wahrheit gepachtet. Und die meinen, sie müssten uns das jetzt vorsetzen. Ich sage Ihnen etwas: Die Debatte lässt sich eben gerade nicht mit einem Feindbild führen, wie Sie das machen. Sie haben das Feindbild EnBW. Und sonst gar nichts. Und Sie haben keine echten Argumente, die letzten Endes die Position belegen, die Sie meinen vertreten zu müssen. Es wird behauptet, hier sei ein falsches Modell vorgegeben worden. Also da muss ich Ihnen auch sagen, das ist schlichtweg falsch. Es ist kein konkretes Modell vorgegeben worden, sondern es gab da ja mehrere Möglichkeiten. Es wurde davon gesprochen, das falsche Argument sei vorgegeben worden. Das stimmt schlichtweg nicht.

Und dann ist davon die Rede gewesen, die Stadt hätte kein Energiekonzept gehabt. Jetzt haben wir es eingehend erörtert gehabt, auf die Frage der energiepolitischen Orientierung kommt es bei der Konzessionsentscheidung eben nicht an. Bloß manche wollen das eben nicht zur Kenntnis nehmen. Energiekonzept wäre kein Kriterium für die Konzessionsentscheidung gewesen.

Und dann lassen Sie mich mal auf das Argument eingehen, das vorhin wieder mit einem Zwischenruf angesprochen wurde: Grundgesetz. Also wenn ich das schon höre, es gibt so manche Leute, wenn die keine Argumente mehr haben, dann schreien die bloß noch 'Grundgesetz'. Das ist ganz einfach. Die einzige Bestimmung im Grundgesetz, auf die Sie in irgendeiner Weise Bezug nehmen könnten, wäre in der Tat der Artikel 28 Grundgesetz. Bloß, dort steht das nicht drin, was der Herr Rockenbauch vorher behauptet hat. Vor allen Dingen steht dort nicht die kommunale Daseinsvorsorge drin. Jetzt will ich Ihnen mal eines kurz zur Belehrung sagen, Herr Rockenbauch. Die kommunale Daseinsvorsorge ist ein Begriff, der stammt aus dem Jahr 1938. Denken Sie mal bitte darüber nach, ob Sie mit den Bezügen hier tatsächlich zurechtkommen. Das ist ein politischer Begriff, der in einer ganz bestimmten Zeit geprägt wurde. Es gibt dann noch einen rechtsrelevanten Begriff der kommunalen Daseinsvorsorge im Gemeindeverfassungsrecht, nämlich in der Gemeindeordnung. Aber der ist hier nicht der, den Sie meinen. Ich kann nur eines feststellen: Von einer in irgendeiner Weise verfassungswidrigen Ausgestaltung der gesetzlichen Rechtslage kann keine Rede sein. Denn weder das Energiewirt- schaftsgesetz noch die Konzessionsabgabenverordnung oder andere einschlägige Bestimmungen verstoßen gegen das Grundgesetz. Übrigens hat das noch nie irgendjemand, der an den verschiedenen Verfahren jeweils beteiligt war, in irgendeiner Weise geäußert, sondern das ist Ihre ganz private Ansicht, die aber völlig rechtsirrelevant ist, weil sie ungetrübt von irgendwelchem verfassungsrechtlichen Vorwissen ist.

Letzter Punkt. Es ist angesprochen worden, man habe hier gewissermaßen der EnBW den Weg eröffnet, indem man von vornherein sozusagen die Aufteilung des Netzeigentumsbereichs und des Netzbetreiberbereichs als goldene Brücke angedacht hätte. Also, Herr Rockenbauch, ich kann nur feststellen, Sie haben weder die entscheidenden Unterlagen richtig gelesen noch haben Sie es begriffen. Dass wir diese Möglichkeit dieser Trennung vorgesehen haben, hatte seinen Grund darin - und das können Sie nachlesen in den Gemeinderatsunterlagen -, dass man im Blick auf die Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes einen größtmöglichen Einfluss der Stadtwerke auf die Netzeigentumsgesellschaft von vornherein sicherstellen wollte. Das lag in unserem Interesse. Deswegen geht es doch nicht darum, dass man hier der EnBW irgendwelche Vorteile eröffnen wollte, sondern es ging darum, die eigenen städtischen Vorteile wahren zu können. Aber das scheint für manche etwas kompliziert zu sein.

Meine Damen und Herren, es bleiben auch mit der heutigen Konzessionsentschei- dung noch einige Probleme für die Zukunft. Es ist ja angesprochen worden, da kommt noch einiges im Rahmen der Netzübernahme auf uns zu. Ich will auch ganz offen und ehrlich sagen, dass ich hinsichtlich der Renditeberechnungen und -erwartungen mir nicht so sicher bin, ob das dann nachher tatsächlich eintreten wird. Aber wenn ich hier eine Abwägung treffen muss, dann muss ich doch zunächst einmal feststellen: Wir haben uns auf einen Weg begeben, und zwar hier mehrheit- lich, der den rechtlichen Vorgaben entspricht. Wir haben das in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht gemacht. Es hat eine objektive Entscheidungsfindung gegeben, ob das Ergebnis nun allen passt oder nicht. Und was viel entscheidender ist, Herr Rockenbauch, eine echte Alternative zu diesem Verfahren, das Sie ja kritisiert haben, gibt es nicht. Und eine Alternative dergestalt, dass ich jetzt frei Hand festlege, wem ich wie viele Punkte gebe, gibt es auch nicht. Denn die einzige Konsequenz aus dem von Ihnen vorgeschlagenen Verfahren ist eine letzten Endes rechtswidrige Entscheidung dieses Gemeinderats mit den sich daraus ergebenden juristischen Konsequenzen. Und die müssen wir im Interesse dieser Stadt und ihrer Bürger auf jeden Fall vermeiden. Und deswegen, meine Damen und Herren, ist es richtig, heute dieser Beschlussvorlage zuzustimmen. Vielen Dank."

OB Kuhn hält zu dem von StR Rockenbauch formulierten Antrag fest, dass dieser beinhaltet, dass die Alleinkonzession der Stadtwerke den Zuschlag erhalten soll.

Auf Bitte des Vorsitzenden begründet StR Rockenbauch den Antrag wie folgt: Beim Kriterium Sicherheit sollen die Stadtwerke Stuttgart 1 Punkt mehr erhalten. Bei der Preisgünstigkeit 3 Punkte mehr für die Stadtwerke. Dies habe aufgrund des Arguments, dass das Netzentgelt das Entscheidende ist, zur Folge, dass auch den anderen Kooperationsmodellen mit eigenem Netzentgelt 2 Punkte mehr gegeben werden müssten. Die EnBW erhält minus 2 Punkte. Beim Kriterium Verbraucher- freundlichkeit erhalten die Stadtwerke 1 Punkt mehr, beim Kriterium Effizienz 2 Punkte mehr; die Begründung sei vor allem die Qualität der Netze.


OB Kuhn lässt über den Antrag von StR Rockenbauch, der sowohl für die Beschlussantragsziffer I.2 (Strom) als auch die Beschlussantragsziffer II.2 (Gas) gilt, dass die Alleinkonzession Stadtwerke den Zuschlag erhalten soll, abstimmen und stellt fest:

Der Antrag wird sowohl für das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch für das Gasversorgungsnetz jeweils bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.


Sodann lässt OB Kuhn über die GRDrs 165/2014 abstimmen und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt den Beschlussantrag I sowie den Beschlussantrag II jeweils bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich.

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