Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
274
13b
VerhandlungDrucksache:
935/2015
GZ:
AK 1001-04
Sitzungstermin: 17.12.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Stellenplan 2016/2017
1. Organisationsuntersuchung Ausländerbehörde (OU 32-41) - Abschlussbericht und Stellenbemessung
2. Stellenplanrechtliche Auswirkungen im Geschäftskreis III - Rechtsreferat und Referat für Sicherheit und Ordnung

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 02.12.2015, öffentlich, Nr. 490
Ergebnis: Zurückstellung

Verwaltungsausschuss vom 16.12.2015, öffentlich, Nr. 565
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 07.12.2015, GRDrs 935/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung der Ausländerbehörde wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1).

2. Zum Stellenplan 2016 werden im Teilstellenplan des Amts für öffentl. Ordnung

2.1 9,29 Stellen geschaffen (vgl. Anlagen 2 bis 5), 2.2 die KW-Vermerke an 5,0 Stellen entfernt (vgl. Anlage 6), 2.3 10,65 Beamtenstellen gehoben (vgl. Anlage 7)

2.4 4,0 Beamtenstellen in A 9 gehobener Dienst künftig dem mittleren Dienst zugeordnet und dafür mit einer Amtszulage ausgestattet (vgl. Anlage 8).

3. Zum Stellenplan 2017 wird im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung

1,0 Beamtenstelle gehoben (vgl. Anlage 9).

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Stellenbemessung angesetzten Pauschalwert von 10 % für fallübergreifende Tätigkeiten zu überprüfen. Bis zur Vorlage des Ergebnisses wird die Verwaltung ermächtigt, bis zu 5 Vollzeitkräfte in EG 8 außerhalb des Stellenplans, zunächst befristet auf die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017, einzustellen (vgl. Anlage 10).

5. Maßnahmen für Beamtinnen und Beamte

Beamtete Teamberaterinnen und -berater, die nach A 9 gD besoldet werden (derzeit 1 VZK), erhalten für die Dauer der Wahrnehmung der Teamberaterfunktion mit Blick auf die damit verbundene besondere Leistung eine Funktionszulage auf Grundlage von § 76 LBesG. Sie entspricht finanziell der Amtszulage nach A 9 mD + Zulage. Sie wird gewährt, sofern der Dienstvorgesetzte entsprechende Leistungen bestätigt. Die Funktionszulage steht unter dem Vorbehalt, dass die stellenplanmäßige Bereinigung (Neubewertung) unter den Beschlussziffern 2.4 und 3 wie beantragt beschlossen wird.

6. Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

6.1 Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Sachbearbeiter/-innen und Teamberater/-innen in EG 8 TVöD (früher: Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1b BAT) tarifgerecht eingruppiert sind.

6.2 Die Tarifbeschäftigten in Sachbearbeiterfunktionen erhalten eine Zulage (derzeit 20 VZK). Die Zahlung erfolgt analog der Regelungen zur Zulage Tarif + im Bereich der Kitas nach GRDrs 1275/2013 und 952/2013.

6.3 Teamberater/-innen, die die Funktion Teamberatung als Tarifbeschäftigte wahrnehmen (derzeit 4 VZK), erhalten die Funktionszulage gemäß Beschlussziffer 5 festgelegten Bedingungen. Soweit sie in EG 8 eingruppiert sind, wird die volle Funktionszulage gezahlt. Bei einer höheren Eingruppierung wird der Höhergruppierungsgewinn zwischen EG 8 und der tatsächlichen Eingruppierung auf die Funktionszulage angerechnet.

StR Perc (SPD) dankt bezüglich der Organisationsuntersuchung für den Abschlussbericht, der auf einen SPD-Antrag aus den Haushaltsplanberatungen 2011 zurückgehe. Dies zeige, dass die Zustände im Amt für öffentliche Ordnung den Gemeinderat bereits seit Jahren beschäftigen. Dennoch sei bisher wenig zur Verbesserung der Situation unternommen worden. In der Vorlage werde ein erheblicher Stellenzuwachs beantragt, es sollen KW-Vermerke entfallen und es würden Stellenhebungen vorgesehen. Anzumerken sei dabei, dass dieser Zustand im Amt nichts mit der aktuellen Flüchtlingssituation zu tun habe; er habe sich dadurch eher verstärkt. Zu verzeichnen seien beim Amt für öffentliche Ordnung ein hoher Krankenstand und eine hohe Fluktuationsquote. Seine Fraktion begrüße es daher, dass neben den Stellenschaffungen Höhergruppierungen, Zulagen, Anreize und auch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden. Aber selbst mit diesen Maßnahmen sei man nicht in der Lage, Pflichtaufgaben der Stadt über das bisher bestehende Maß hinaus wahrzunehmen. Es handle sich um einen ersten richtigen und wichtigen Schritt, um das Amt wieder zu ertüchtigen, den Aufgaben im notwendigen Umfang nachzukommen.

BM Wölfle versichert an StR Perc gewandt, dass im Amt für öffentliche Ordnung ausschließlich Pflichtaufgaben erledigt werden, und zwar mit einer hohen Belastung und einem hohen Aufwand. An dieser Stelle wolle er sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz bedanken. Mit allen am Organisationsuntersuchungsprozess Beteiligten habe man sich darauf verständigt, dass es vorrangige Aufgabe sein müsse, die Stellen adäquat zu besetzen, für eine Verlangsamung der Fluktuation zu sorgen, um dann mit eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Aufgaben erledigen zu können. Wenn dieser Zustand erreicht sei, könne man sich mit weiteren Fragestellungen beschäftigen.


Abschließend stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.
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