Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 5202-00
GRDrs 989/2013
Stuttgart,
11/29/2013



Klinikum Stuttgart - Betrauungsakt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.12.2013
19.12.2013



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat beschließt den modifizierten Betrauungsakt für den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart (Anlage).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Krankenhäuser fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferechts. Daher sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, wie der Freistellungsbeschluss, anwendbar. Der Freistellungsbeschluss legt fest, unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen, die bestimmten, mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden, als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden und von der Anmeldepflicht (Notifizierung) befreit sind.

Der auf Grundlage der Entscheidung der EU-Kommission vom 28. November 2005 erstellte bisherige Betrauungsakt entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtsgrundlage.

Grundlage für Betrauungen ist zwischenzeitlich der Beschluss der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zu Gunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von DAWI betraut sind (Freistellungsbeschluss). In der Regel handelt es sich hierbei um Leistungen der Daseinsvorsorge.

Durch die Reform der Beihilfevorschriften, „Almunia Paket“, haben sich Änderungen ergeben, die eine Anpassung erforderlich machen. So wurde der neue Freistellungsbeschluss ergänzt und präzisiert. Unter anderem regelt er, dass eine Betrauung maximal für einen Zeitraum von 10 Jahren gelten darf.

Der neue Betrauungsakt wurde entsprechend der aktuellen Rechtsgrundlage ausgestaltet. Die Betrauung erfolgt zum 01.01.2014 für eine Dauer von 10 Jahren.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Betrauungsakt




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13-11-21-Endfassung Betrauungsakt.pdf13-11-21-Endfassung Betrauungsakt.pdf