Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 781/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/01/2021



Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder Wirtschaftspläne 2022 und 2023 sowie Finanzplanung 2021 bis 2026, 1. Ergänzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
06.12.2021
17.12.2021



Beschlußantrag:

1. Die Wirtschaftspläne 2022 und 2023 für den Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder werden unter Berücksichtigung der Vorhaben

wie folgt neu festgesetzt:










2. Der fortgeschriebenen Finanzplanung 2021 bis 2026 wird zugestimmt

3. Der Stellenübersicht zu den Wirtschaftsplänen 2022 und 2023 wird zugstimmt.





Begründung:


Erfolgspläne 2022 und 2023

Nach der Mittelbereitstellung im Rahmen der 1. Lesung des Doppelhaushaltes 2022/2023 durch den Verwaltungsausschuss erhält der Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder Sonderzuschüsse für die Planung der Sanierungsaufwendungen im SoleBad Cannstatt sowie für die Planung eines Nahwärmenetzes im Hallenbad Vaihingen und Freibad Rosental Vaihingen. Diese sind bei den „sonstigen betrieblichen Erträgen“ mit insgesamt 250 TEUR in 2022 und 150 TEUR in 2023 veranschlagt.

Bei den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ wurden die entsprechenden Planungskosten in Höhe von 250 TEUR in 2022 und 150 TEUR in 2023 in den Erfolgsplan neu aufgenommen.
Der planmäßige Jahresfehlbetrag in Höhe von 19.603 TEUR in 2022 und in Höhe von 18.267 TEUR in 2023 sowie der Zuschuss aus dem städtischen Ergebnishaushalt zur Fehlbetragsabdeckung in Höhe von 17.240 TEUR in 2022 und 16.551 TEUR in 2023 bleiben unverändert.


Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm 2022 und 2023

Aufgrund der in der 1. Lesung des Doppelhaushaltes 2022/2023 durch den Verwaltungsausschuss genehmigten Planungsmittel für

erhält der Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder aus dem städtischen Finanzhaushalt zusätzliche Zuschüsse in den Sonderposten in Höhe von 750 TEUR in 2022 und 1.350 TEUR in 2023. Der Gesamtzuschussbetrag in den Sonderposten erhöht sich damit in 2022 von 11.300 TEUR auf 12.050 TEUR, in 2023 von 5.240 TEUR auf 6.590 TEUR.

Die unter a) bis d) aufgelisteten Maßnahmen wurden im Liquiditätsplan sowie im Investitionsprogramm 2022/2023 sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen veranschlagt.


Verpflichtungsermächtigungen

Aufgrund der Maßnahmen unter a), c) und d) wurden in den Liquiditätsplan 2022 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 950 TEUR neu aufgenommen. Die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich damit in 2022 von 3.740 TEUR auf 4.690 TEUR.


Fortgeschriebene Finanzplanung bis 2026

Die Finanzplanung 2021 bis 2026 wurde unter Berücksichtigung der o.a. Planungsvorhaben fortgeschrieben.


Stellenübersicht 2022/2023

Es gilt unverändert die Stellenübersicht aus der GRDrs 781/2021.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe vorstehend



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 1. Ergänzung Wirtschaftsplan 2022 und 2023 mit Finanzplanung bis 2026 und Stellenübersicht




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