Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 781/2021
Stuttgart,
09/27/2021



Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder Wirtschaftspläne 2022 und 2023 sowie Finanzplanung 2021 bis 2026



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bäderausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
08.10.2021
07.12.2021
17.12.2021



Beschlußantrag:

1. Die Wirtschaftspläne 2022 und 2023 für den Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder werden wie folgt festgesetzt:


2. Der Finanzplanung 2021 bis 2026 wird zugestimmt

3. Der Stellenübersicht zu den Wirtschaftsplänen 2022 und 2023 wird zugstimmt.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Vorbemerkung:

Um die Leistungen der Stuttgarter Bäder nicht nur rein an ihrem finanziellen Ergebnis im Rahmen der Wirtschaftspläne zu messen, bedarf es einer Methodik, die es ermöglicht, unseren wertvollen Beitrag zum Wohle der Gemeinschaft für alle sichtbar darzustellen.

Als Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Stuttgart wollen wir uns deshalb nach den anerkannten Kriterien der Gemeinwohl-Ökonomie zertifizieren lassen. Dabei ist die Gemeinwohl-Matrix 5.0 die Basis zur Bewertung unserer Organisation. Sie eignet sich in ihrer Aufstellung auch hervorragend für kommunale Unternehmen.

Im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge handeln auch die Stuttgarter Bäder nach den Gemeinwohlwerten und erfüllen einen öffentlichen Zweck. Dieser ergibt sich aus der Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit, der sportlichen Betätigung, des sozialen Ausgleichs und der Teilhabe sowie der Erholung und Freizeitgestaltung. Die Stuttgarter Bäder stellen dafür die notwendige Wasserfläche zu unterschiedlichen Nutzungszwecken zur Verfügung.

Mit der Gemeinwohlbilanz gibt es dann zukünftig zusätzliche Bewertungskriterien um die Leistungen der Stuttgarter Bäder, neben den Zahlen aus den Wirtschaftsplänen, ganzheitlich bewerten zu können.

Weitere Informationen dazu sind in der GRDrs 658/2021 enthalten.


Wirtschaftsplan 2022

Im Erfolgsplan 2022 ergibt sich ein planmäßiger Jahresfehlbetrag in Höhe von 19.603 TEUR. Zur Fehlbetragsabdeckung erhalten die Stuttgarter Bäder aus dem städtischen Ergebnishaushalt einen Zuschuss in Höhe von 17.240 TEUR. Zur Deckung der nicht erwirtschafteten Abschreibungen wird ein Betrag in Höhe von 2.363 TEUR der Allgemeinen Rücklage entnommen.

Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen wird aus dem städtischen Finanzhaushalt ein Zuschuss in den Sonderposten in Höhe von 11.300 TEUR gewährt. Davon entfallen 6.700 TEUR auf den Bau des Sportbades NeckarPark, ein Anteil von 1.000 TEUR entfällt auf den Gastronomieneubau im Mineralbad Berg und 2.000 TEUR betreffen das Vorhaben Neubau Hallenbad Zuffenhausen. Des Weiteren erhält der Eigenbetrieb zur Finanzierung des Sportbades NeckarPark aus Contractingmitteln des Amtes für Umweltschutz 1.300 TEUR und einen anteiligen Investitionszuschuss des Landes in Höhe von 550 TEUR (Gesamtinvestitionszuschuss 1.000 TEUR, davon wurde in 2020 eine Abschlagszahlung von 450 TEUR gewährt).

Entsprechend der Liquiditätsplanung erhält der Eigenbetrieb außerdem zur Tilgung eines externen Darlehens aus dem städtischen Ergebnishaushalt einen Zuschuss in Höhe von 136 TEUR.

Der negative Finanzmittelbestand zum Jahresende mit -543 TEUR ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass ein Teilfinanzierungsbetrag aus Landeszuschüssen in Höhe von 450 TEUR bereits in 2020 eingenommen wurde, die entsprechenden Auszahlungen jedoch erst 2022 anfallen. Des Weiteren weichen die von der Stadt zu leistenden Zuschusszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit jährlich geringfügig vom tatsächlichen Zuschussbedarf ab, da bei der Liquiditätsplanung sowohl Auf- und Abzinsungsbeträge aus Rückstellungen als auch Zuführungen/ Teilauflösungen bei Altersteilzeitrückstellungen unberücksichtigt bleiben, die andererseits jedoch im Erfolgsplan als Aufwands-/ Ertragspositionen veranschlagt sind. Insoweit ergeben sich planmäßig bei Ziffer 2.5 „Änderung des Finanzmittelbestands zum Jahresende“ entsprechende Minussalden.

Wirtschaftsplan 2023

In 2023 liegt der planmäßige Jahresfehlbetrag bei 18.267 TEUR. Die Deckung des Fehlbetrags erfolgt durch eine Ausgleichszahlung aus dem städtischen Ergebnishaushalt in Höhe von 16.551 TEUR sowie durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage der Stuttgarter Bäder in Höhe der nicht erwirtschafteten Abschreibungen von 1.716 TEUR.

Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm

Zur Finanzierung der geplanten Investitionen wird aus dem städtischen Finanzhaushalt ein Zuschuss in den Sonderposten in Höhe von 5.240 TEUR geleistet. Davon betreffen 640 TEUR den Gastronomieneubau im Mineralbad Berg und 3.000 EUR betreffen den Neubau des Hallenbades Zuffenhausen.

136 TEUR werden aus dem städtischen Ergebnishaushalt zur Finanzierung der anfallenden Kredittilgung (s.o.) gewährt.

Der negative Finanzmittelbestand zum Jahresende mit -43 TEUR ergibt sich im Wesentlichen aus einer geplanten Teilauflösung bei den Altersteilzeitrückstellungen, die in der Liquiditätsplanung unberücksichtigt bleiben, aber im Erfolgsplan veranschlagt sind.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe vorstehend



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - ausführliche Begründung
Anlage 2 - Wirtschaftsplan 2022 und 2023 mit Finanzplanung bis 2026 und Stellenübersicht


Allgemeines

Die Wirtschaftspläne 2022 und 2023 wurden erstmals nach dem Gesetz zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung vom 17. Juni 2020 sowie nach der neuen Eigenbetriebsverordnung vom 1. Oktober 2020 erstellt.

Die Darstellung des Erfolgsplanes erfolgte anhand der neuen Formvordrucke. Der bisherige Vermögensplan entfällt ab 2022 ff. und wird ersetzt durch die Liquiditätsplanung mit Investitionsprogramm. Sämtliche geplanten Investitionen sowie deren Finanzierung sind im Investitionsprogramm dargestellt, die Gesamtsummen daraus wurden in die Liquiditätsplanung übernommen.

Als Basis für die Planung 2022 ff. wurden nicht die Ergebniszahlen 2020 zugrunde gelegt, da diese aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie weitgehend keine realistischen Basisdaten liefern konnten. Insoweit musste auf die Ergebniszahlen 2019 zurückgegriffen und eine Ergänzung/ Erweiterung auf Basis von aktuellen Veränderungen vorgenommen werden.

Des Weiteren wurde bei der Planung davon ausgegangen, dass in allen Bädern ab 2022 wieder „Normalbetrieb“ – ohne coronabedingte Einschränkungen – stattfinden kann.

Ausgehend vom Ergebnis 2019 – wurden außerdem folgende Parameter im Wirtschaftsplan 2022 ff. berücksichtigt:

Erfolgsplan 2022 und 2023

Umsatzplanung

Zum 1. Januar 2019 war in den Hallenbädern, ab der Freibadsaison 2019 in den Freibädern und ab Anfang Juni 2019 im SoleBad Cannstatt und im LEUZE ein neues Preiskonzept (GRDrs950/2018) eingeführt worden. Die Planung der Umsatzerlöse erfolgte auf Basis des neuen Preiskonzeptes. Für die Thermen fehlen allerdings ganzjährige Analysewerte aus der neuen Preisstruktur, da bekanntlich im März 2020 der erste pandemiebedingte Lockdown erfolgte und seit der Wiedereröffnung der Bäder die Anzahl der Besucher gemäß der geltenden Coronaverordnungen begrenzt werden muss.

Für die Planung der Umsätze beim SoleBad Cannstatt, beim LEUZE sowie bei den Hallenbädern wurden die Besucherzahlen 2019 herangezogen, im Freibadbereich wurde die langjährige Durchschnittsbesucherzahl von 650.000 Besuchern zugrunde gelegt. Die Umsatzplanung für das neue Mineralbad Berg erfolgte – mangels Erfahrungswerten – auf Basis der Folgelastenberechnung zum Baubeschluss.
Für das Sportbad NeckarPark wurden die möglichen Belegungskorridore ermittelt und der Nutzungsbedarf der Vereine über die AGS abgefragt. Von Seiten der AGS Vereine wurde gegenüber dem bisherigen Nutzungsumfang von Traglufthalle und Hallenbad Cannstatt ein Mehrbedarf an Nutzungszeiten geltend gemacht, der jedoch im neuen Sporthallenbad – bedingt durch die zwei Becken und die mögliche Trennung des 50 m Beckens in zwei kleine Becken (dann also 3 Becken) – problemlos zu decken ist.

Die Nutzungszeiten der Vereine werden mit dem Amt für Sport- und Bewegung verrechnet. Entsprechend der aktuellen Belegungsplanung wird sich die Kostenverrechnung mit dem Amt für Sport und Bewegung gegenüber bisher erhöhen. Ziel ist es, das Sportbad in vollem Umfang belegen zu können, auch wenn dies die interne Verrechnungsposition zwischen Amt für Sport und Bewegung und dem Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder erhöhen wird.

Bei der Planung der Umsatzerlöse für das neue Sportbad NeckarPark wurde als Basiswert eine Bahnstunde von derzeit 24,80 EUR für eine 25 m Bahn zugrunde gelegt. Dieser Wert entspricht der Preisfestlegung in der GRDrs 950/2018, welche für die Schul- und Vereinsnutzung der 25 m Becken (5 Bahnen) in den div. Hallenbädern den Stundenpreis mit 124 EUR definiert, also bei Teilbelegungen pro 25 m Bahn 24,80 EUR. Die Kosten einer Bahnstunde für eine 50 m Bahn im neuen Sportbad liegen somit bei 49,60 EUR.

Eine Preiserhöhung in allen Bädern um durchschnittlich 4% wurde ab Mai 2022 eingeplant. Die Preise für eine Bahnstunde in den 25 m Becken der Hallenbäder sowie im 50 m Becken des neuen Sportbades für die Schul- und Vereinsnutzung werden entsprechend in 2023 angepasst.


Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Pos. „Auflösung von Sonderposten“. Die von der Stadt gewährten Investitionszuschüsse werden als Zuschüsse in den Sonderposten eingestellt und analog der anfallenden Abschreibungen erfolgswirksam aufgelöst. In 2022 beträgt die Auflösung des Sonderpostens 5.921 TEUR und in 2023 sind es 6.775 TEUR. Unter der weiteren Pos. „sonstiges“ (in 2022 insg. 230 TEUR und in 2023 insg. 255 TEUR) werden vorwiegend div. Personal- und Sachkostenersätze sowie ein jährlicher Betriebskostenzuschuss vom Land für das Sportbad NeckarPark von 100 TEUR veranschlagt. Der Betriebskostenzuschuss wird vom Land Baden-Württemberg über einen 10 Jahreszeitraum jährlich für die Zurverfügungstellung von kostenfreien Nutzungszeiten für Spitzenathleten gewährt.


Materialaufwand – Energiekosten

Durch fehlende Vergleichswerte beim Sportbad NeckarPark und beim Mineralbad Berg sowie aufgrund der geringeren Energieverbräuche durch Pandemieschließung und
– betrieb über viele Monate hinweg erfolgte die Energiekostenplanung ebenfalls auf der Grundlage der Ergebniszahlen 2019. In Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz und der Stadtkämmerei wurden folgende Steigerungsraten der Planung zugrunde gelegt:




Vom Gemeinderat wurde aktuell entschieden (vgl. GRDrs 474/2021), dass ab 2022 ein Anteil von 35 % an biogenem Gas bezogen wird.


Personalkosten

Ausgehend vom Ergebnis 2019 unter Einbeziehung der Veränderungen im Wirtschaftsplan 2020/2021 (div. Stellenneuschaffungen im Aufsichtsbereich und in der zentralen Bäderverwaltung ab 2020) sowie ab 2022 ergibt sich für die Bruttobeschäftigungsentgelte 2022 ein Planwert von 14.989 TEUR und in 2023 von 15.208 TEUR. In der Planung berücksichtigt sind die neu hinzukommenden Personalkosten für das Mineralbad Berg und ab Frühjahr 2022 für das neue Sportbad NeckarPark sowie die vereinbarten tariflichen Entgeltsteigerungen. Für 2023 wurde in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt eine tarifliche Entgeltsteigerung von 2 % ab 04/ 2023 eingeplant.

Entsprechend dem neuen Eigenbetriebsrecht (EigenbetriebsVO § 7 Abs. 2) dürfen vom Eigenbetrieb ab 2022 keine Rückstellungen mehr für Beamtenpensionen und –beihilfen gebildet werden. Die bestehenden Rückstellungen werden – entsprechend den Vorgaben der EigenbetriebsVO – im Jahresabschluss 2021 aufgelöst.

Für die Planung der Sozialabgaben und der Altersvorsorgeaufwendungen wurden – in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt – folgende Prozentsätze zugrunde gelegt:

Arbeitgeberanteile Sozialversicherung: 20,42 %
ZVK-Umlage 9,19 %
Versorgungsumlage Beamte 62,63 %
Beihilfeumlage Beamte 21,62 %


Abschreibungen wurden für die bereits im Anlagevermögen befindlichen Werte sowie für die im Investitionsprogramm zum Liquiditätsplan enthaltenen Maßnahmen ermittelt.


Sonstige betriebliche Aufwendungen

In 2022 wurden die betrieblichen Aufwendungen mit 9.570 TEUR und in 2023 mit 9.574 TEUR geplant. Darin enthalten sind Instandhaltungskosten für die Stuttgarter Bäder, Dienst- und Fremdleistungen, EDV- und Telekommunikationskosten, der Kauf von Tickets- und Transponderkarten, Abwasserentgelte, Kosten für Marketing und Kundenkommunikation u.ä. Einzelheiten können dem Erfolgsplan entnommen werden.




Zinsaufwand

Eingeplant wurden Zinsaufwendungen für ein noch bestehendes Fremddarlehen. Die hohen Zinsaufwendungen der Vorjahre 2020 und 2021 basieren vor allem aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen, die ab 2022 (s. Erläuterungen Personalkostenplanung) wegfallen und demnach auch keine Verzinsung mehr verursachen.


Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm 2022 ff.

Allgemeines

Wie bereits erwähnt, entfällt – bedingt durch das neue Eigenbetriebsrecht – ab 2022 die Erstellung des Vermögensplanes. Dafür erfolgt neu die Erstellung eines Liquiditätsplanes mit Investitionsprogramm sowie die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität über den Finanzplanungszeitraum.


Im Liquiditätsplan 2022 bis 2026 sind die Mittel zu- bzw. Mittelabflüsse

dargestellt. Vom Grundsatz her werden die nicht über eigene Einnahmen gedeckten Ausgaben aus laufender Geschäftstätigkeit von der Stadt über entsprechende Zuschüsse aus dem städtischen Ergebnishaushalt ausgeglichen. Sämtliche Ausgaben aus Investitionstätigkeit werden über entsprechende Zuschüsse in den Sonderposten aus dem städtischen Finanzhaushalt ausgeglichen. Abweichungen ergeben sich in geringfügigem Maße bei der Pos. „aus laufender Geschäftstätigkeit“ durch die Zuführung oder Teilauflösung bei bestehenden Altersteilzeitrückstellungen, die in den Personalkosten enthalten sind, aber bei der Liquiditätsplanung unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren sind Abweichungen dann möglich, wenn bspw. Grundstückserlöse, die zur Finanzierung von Baumaßnahmen dienen, erst in späteren Jahren eingehen oder Fremdzuschüsse (aktuell Zuschuss aus Landesmitteln für den Bau des Sportbades NeckarPark) zahlungsmäßig schon vor Verwendung im aktuellen Planjahr eingegangen sind.


Investitionsprogramm zum Liquiditätsplan

Auf der Einnahmenseite wurden die Einzahlungen aus städtischen Investitionszuschüssen für die derzeitig laufenden Fortsetzungsinvestitionen

veranschlagt. Für das Sportbad NeckarPark wird entsprechend des Zuwendungsbescheids aus Sportfördermitteln des Landes außerdem ein Investitionszuschuss in Höhe von 1.000 TEUR gewährt, wovon eine Abschlagszahlung von 450 TEUR bereits in 2020 erfolgte. Die Restauszahlung erfolgt nach Fertigstellung des Vorhabens in 2022.

Des Weiteren wurden Einzahlungen aus Investitionszuschüssen für die Fortsetzung der Sanierung der Kursaalquellen (Wilhelmsbrunnen 2) beim SoleBad Cannstatt eingestellt, jeweils 100 TEUR für 2022 und 2023.

Die Neubohrung der Kursaalquellen und die Erstellung eines Entkopplungsbauwerkes waren in 2010 aufgrund des Beweissicherungsverfahrens zu Stuttgart 21 gestoppt worden. Während die Sanierung der Gottlieb-Daimler-Quelle und der Wilhelmsquelle I abgeschlossen werden konnten, steht die Neubohrung der Wilhelmsquelle II noch aus. Auch das erforderliche Entkopplungsbauwerk wurde damals nur als Provisorium eingerichtet. Das Amt für Umweltschutz (als untere Wasserbehörde) hat den Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder nunmehr aufgefordert, bis 2026 die Wilhelmsquelle II einschließlich der Entkopplung in einen wasserrechtlich ordentlichen Zustand zu versetzen. Die Betriebserlaubnis für die bisherige Konstruktion läuft dann aus.

Bevor in 2024/2025 mit den entsprechenden Baumaßnahmen (voraussichtliche Bauzeit ca. 1 Jahr) begonnen werden kann, müssen in 2022/2023 die bisherige Planung sowie die ermittelten Baukosten überprüft und angepasst werden. Es ist von Gesamtkosten in einer Größenordnung von 3 Mio. EUR auszugehen.

Bei den Stuttgarter Mineralquellen handelt es sich um ein allgemeines städtisches Gut, das es zu erhalten gilt. U.a. sind die Stuttgarter Bäder Nutzer der Quellen. Die technische Betreuung erfolgt seitens der technischen Abteilung. Entstehende notwendige oder per Auflagen vorgegebene Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen, die sich aufgrund der Komplexität des Systems ergeben, müssen von Seiten der Stadt finanziert und umgesetzt werden.

Das jährliche allgemeine Investitionsbudget der Stuttgarter Bäder wurde ab 2022 von 1.275 TEUR auf 1.500 TEUR erhöht, dies vor allem aufgrund des neuen Sportbades NeckarPark und des Mineralbads Berg. Als wichtige neue Projekte kommen außerdem div. Digitalisierungsmaßnahmen hinzu (u.a. div. Schnittstellenprogrammierungen, Neuprogrammierung der Personaleinsatzplanung, Netzwerkmodernisierung u.a.). Diese werden von den STB eigenfinanziert (nicht über den IuK-Maßnahmenplan der städtischen Ämter). Des Weiteren wird davon sukzessive die dringend notwendige Modernisierung des Kassen-Gesamtsystems inkl. Drehkreuzanlagen sowie die Modernisierung der Zugangsbereiche in den Freibädern finanziert (Einbau von Drehkreuzanlagen für den direkten Zugang zur Reduzierung von Warteschlangen an Hochfrequenztagen).

Auf der Auszahlungsseite erfolgt die Veranschlagung der Auszahlungen für die einzelnen Investitionen analog der geplanten Einzahlungen.

Für die Fortsetzungsinvestitionen
wurden Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.


Bedarfsliste 2022/ 2023

Die vom Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder entsprechend dem Bäderentwicklungsplan 2030 für den Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 angemeldeten Finanzierungsmittel in Höhe von 8.800 TEUR insgesamt, davon 1.500 TEUR in 2022 und 5.500 TEUR in 2023 betreffen überwiegend Baukosten für ein Interimsbad und Planungsmittel für anstehende Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben, welche für die Erhaltung der Bausubstanz dringend erforderlich sind und in hohem Maße zu einer Attraktivitätssteigerung der Stuttgarter Bäder beitragen, um diese – auch im Hinblick auf konkurrierende Bäderbetriebe des Umlandes – erfolgreich in die Zukunft führen zu können. Ausführliche Erläuterungen sind im Bäderentwicklungsplan 2030 enthalten, der dem Bäderausschuss in 2018 vorgestellt wurde (GRDrs 990/2018). Sofern Mittel im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2022/2023 nicht zur Verfügung gestellt werden können, werden sich bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Bäderentwicklungsplanes 2030 zeitliche Verzögerungen ergeben. Das Risiko von ungeplanten Schließzeiten erhöht sich mit jedem weiteren Betriebsjahr.

Es ist vorgesehen, mit den beantragten Planungsmitteln zunächst verlässliche Angaben über den erforderlichen Umfang und die daraus resultierenden Kosten zu erhalten. Erst nach Vorliegen von weiteren Detailplanungen werden die einzelnen Vorhaben mit ihrem Gesamtumfang dem Bäderausschuss vorgestellt und für weitere Planungs- und Bauentscheidungen ab dem Wirtschaftsplan 2024/2025 Mittel beantragt.

Alle Vorhaben werden in der weiteren Planung u.a. auch an den, in der GRDrs 975/2019 enthaltenen Anforderungen zu A1.1 – Klimaneutrale Bauten – ausgerichtet.

Folgende Vorhaben sind in der Bedarfsliste enthalten:

Das SoleBad Cannstatt wurde 1994 als Neubau in Betrieb genommen. In 2011 wurde die Schwimmhalle sowie die Glasdachkonstruktion umfangreich saniert. Auf die Sanierung des Bewegungsbades musste seinerzeit aus Kostengründen verzichtet werden. Inzwischen ist nach nunmehr über 27-jährigem Betrieb des Bades sowohl die Sanierung des Bewegungsbades als auch der Umkleidebereiche und der sanitären Einrichtungen im EG sowie div. technischer Anlagen (vor allem Lüftungsanlagen) dringendst erforderlich. Auch die Modernisierung und zeitgerechte Ausrichtung der Außenanlagen muss in diesem Zusammenhang erfolgen.

Die Sauna wird seit der Inbetriebnahme des Bades in 1994 nahezu unverändert betrieben. Sie entspricht nicht mehr dem heutigen Anspruch vieler Saunagäste, die das Angebot mit Saunaangeboten anderer Bäderbetriebe vergleichen. Eine Modernisierung der Gesamtanlage ist daher im Hinblick auf Gästezufriedenheit und damit letztendlich auf die positive Entwicklung der Saunabesuchszahlen und –umsätze unabdingbar erforderlich.

Alle genannten Maßnahmen sind aufgrund zusammenhängender betrieblicher Auswirkungen und zur Geringhaltung der erforderlichen Schließzeit in einem Gesamtprojekt durchzuführen. Buchungstechnisch muss die Veranschlagung teilweise konsumtiv und teilweise investiv erfolgen, dies sowohl in Bezug auf die erforderlichen städtischen Zuschüsse als auch im Hinblick auf die Veranschlagung im Wirtschaftsplan der Stuttgarter Bäder.

Für den Wirtschaftsplan 2022/ 2023 wurden Planungsmittel für das Gesamtprojekt in Höhe von 600 TEUR (davon 300 TEUR als Zuschussbedarf aus dem städtischen Ergebnishaushalt und 300 TEUR aus dem städtischen Finanzhaushalt) beantragt.


Obwohl in den vergangenen Jahren im LEUZE immer wieder einzelne Bereiche einer Teilsanierung unterzogen wurden, sind Großteile der Gesamtanlage – vor allem auch sämtliche technische Anlagen – seit 1983, also mittlerweile seit 38 Jahren nahezu ununterbrochen und unverändert in Betrieb. Die Überalterung der Gebäudesubstanz und der Technik erfordern eine Generalsanierung. Nachdem ein Bauvorhaben dieser Dimension eine entsprechende Vorlaufzeit für die Planung benötigt, wurden für den Wirtschaftsplan 2023 erste Planungsmittel in Höhe von 400 TEUR in die Bedarfsliste aufgenommen, um den Gesamtumfang der notwendigen Maßnahmen und eine Größenordnung der zu erwartenden Kosten festzustellen. In die Planung soll auch der weitere attraktive Ausbau des LEUZE zum Erlebnis- und Familienbad mit einbezogen werden.


In den Wirtschaftsplänen 2020 und 2021 waren jeweils Mittel in Höhe von 200 TEUR für div. Projektstudien, u.a. auch für die notwendige Generalsanierung/ Erneuerung des Hallenbades Sonnenberg eingestellt worden. Die Ergebnisse der Planungsstudie für das Hallenbad Sonnenberg liegen inzwischen vor und sind in der GRDrs 260/2021, die voraussichtlich am 8.10.2021 im Bäderausschuss beraten wird, ausführlich dargestellt.

Um dieses Projekt weiter voranzubringen, ist es erforderlich, für weitere Planungsschritte in den Wirtschaftsplan 2022/2023 Mittel in Höhe von insgesamt 800 TEUR einzustellen. Diese wurden für die Bedarfsliste 2022/2023 angemeldet.


Das 50 m-Sportbecken sowie das Sprungbecken mit 10 m Turm im Inselbad Untertürkheim waren bei der zu Anfang des Jahrtausends in zwei Bauabschnitten durchgeführten Generalsanierung (u.a. Erneuerung/ Modernisierung Familienbecken und Kinderbereich mit Attraktionen, Erneuerung FKK-Becken und Sanierung Terrassengebäude unter Denkmalgesichtspunkten) nicht berücksichtigt worden. Zum einen aus Kostengründen, aber auch im Hinblick darauf, dass durch den Betrieb der Traglufthalle eine Sanierung des 50 m Beckens hohe Ausfallzeiten für den Vereins- und Leistungssport nach sich gezogen hätte, wurde zum damaligen Zeitpunkt auf eine Sanierung dieser beiden Becken verzichtet.

Die Becken befinden sich seit 1970 in Betrieb. Erschwerend kommt hinzu, dass seit Anfang der 90er Jahre aufgrund des durchgehenden Betriebes am 50 m Becken auch während der Wintermonate keine größeren Reparaturen/ Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden konnten. Erforderliche Maßnahmen mussten daher auf ein Minimum beschränkt bleiben. Insoweit ist nach über 50 Jahren Betrieb eine Generalsanierung beider Becken mit entsprechender Erneuerung der technischen Anlagen dringendst erforderlich. Die in der Bedarfsliste enthaltenen Planungsmittel in Höhe von insg. 600 TEUR sind notwendig, um den Sanierungsumfang sowie die daraus resultierenden Kosten zu ermitteln.

In Zusammenhang mit der erforderlichen Schließzeit des Hallenbades Zuffenhausen von etwa 2,5 Jahren während des Neubaus wurde von Seiten der Vereine und Schulen, aber auch von politischer Seite immer wieder die Frage an den Eigenbetrieb STB herangetragen, inwiefern Ersatzwasserflächen während der Bauphase zur Verfügung gestellt werden können. Die Belegungskorridore für Vereine und Schulen in den anderen Hallenbädern sind ausgeschöpft.

Anhand des Bedarfs an Ersatzwasserflächen wurde daher von den Stuttgarter Bädern ein Raumprogramm mit Nutzungskonzept für ein Interimsbad, ein einfaches, speziell für die Nutzung durch Schulen und Vereine konzipiertes Bad erarbeitet, in dem außerdem auch Schwimmkurse und in begrenztem Umfang ein öffentlicher Badebetrieb möglich wären.

Das Gebäude könnte als mobile feste Konstruktion so errichtet werden (keine Traglufthalle), dass die Bauteile nach Fertigstellung des Hallenbades Zuffenhausen abgebaut und in einem 2. Schritt in der Nähe des Hallenbades Sonnenberg, welches nach Wiedereröffnung des Hallenbades Zuffenhausen – mit ähnlicher Schließzeit – erneuert werden muss, wieder aufgebaut werden.

Die Gesamt-Lebensdauer der Gebäudeteile des Interimsbades ist auf mindestens 10 Jahre ausgelegt, so dass in Folge auch für die in späteren Jahren anstehenden weiteren Badsanierungen (bspw. Hallenbäder Vaihingen und Plieningen) diese Ersatzwasserfläche zur Verfügung stehen würde.

Anhand der vom Hochbauamt beauftragten Studie wird der Grobkostenrahmen für das Interimsbad einschließlich Transport auf netto ca. 6,3 Mio. EUR geschätzt. Die Erschließungskosten sowie die Kosten für die Erstellung der Außenanlagen sind stark grundstücksabhängig und können nur im Rahmen einer Planung verlässlich ermittelt werden.

Um rechtzeitig zu Beginn der Neubaumaßnahme im Hallenbad Zuffenhausen (voraussichtlich 2024) die Ersatzwasserflächen bereitstellen zu können, muss die Mittelbereitstellung unabdingbar ab 2022 erfolgen. Anfang 2022 könnte dann zügig mit den planerischen Vorbereitungen begonnen werden. Die Bauzeit beträgt 6 bis 8 Monate und könnte Ende 2023 abgeschlossen werden.


Um für die beiden Bäder Freibad Rosental und Hallenbad Vaihingen ein Nahwärmekonzept zu erstellen, welches die Dachsanierung des Terrassengebäudes im Freibad Rosental mit Belegung einer PVT-Anlage und die Installation einer Wärmepumpe sowie für das Hallenbad Vaihingen ein BHKW beinhaltet, sind Planungsmittel in Höhe von 100 TEUR erforderlich. Die beiden Anlagen sollen vernetzt werden. Das Nahwärmekonzept soll insbesondere die Energieerzeugung und die Verbräuche beider Objekte zusammenführen und optimieren. So kann bspw. in der Sommerschließzeit die gewonnene Stromenergie der Solaranlage vom Dach des Hallenbades für das Freibad und in den Wintermonaten die Wärme- und Stromenergie vom Freibad im Hallenbad verwendet werden. Sofern sich die energietechnische Vernetzung wirtschaftlich darstellen lässt, erfolgt vom Amt für Umweltschutz eine Unterstützung bei der Umsetzung über Contractingmittel.


Finanzplanung 2021 bis 2026

Die Finanzplanung bis 2026 beinhaltet das jährliche Investitionsbudget sowie die Fortsetzungsinvestitionen (Zuschüsse und Ausgaben).

Stellenübersicht

Die Stellenübersicht 2022/2023 beinhaltet insgesamt 303,67 Stellen.

Zur Abdeckung der künftigen Betriebszeiten des neuen Sportbades NeckarPark mit ganzjährigem vollumfänglichen Betrieb an 7 Tagen pro Woche sind ab 1.1.2022 insgesamt 7,5 neue Stellen erforderlich. Eine Stelle davon dient als „Springerfunktion“, die sowohl im Sportbad also auch im Bereich der Thermen Einsatz findet, nachdem auch das neue Mineralbad Berg gegenüber dem früheren Betrieb den Badegästen im Normalbetrieb (ohne Pandemie) erweiterte Öffnungszeiten bietet. Hierfür sind Präsenzzeiten einer zusätzlichen Schwimmbadleitung in Stellvertretungs-/ Springerfunktion erforderlich, da diese vom jeweiligen Schwimmbadleiter alleine nicht zu bewältigen ist.






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