Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 9/2024
Stuttgart,
01/22/2024



Umbildung des Schulbeirats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.02.2024
22.02.2024



Beschlußantrag:

1. Als neue Leiterin des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart wird Frau Kerstin Niendorf anstelle von Herrn Andreas Hein zum beratenden Mitglied des Schulbeirats bestellt. 2. Anstelle von Herrn Friedhelm Nöh wird Frau Nora Yildirim als Vertretung der Liga der Wohlfahrtspflege in Stuttgart für den Bereich der Schulsozialarbeit zum stellvertretenden Mitglied des Schulbeirats bestellt. 3. Anstelle von Frau Monique Just wird Herr Dirk Teichmann in seiner Funktion als Mitglied des Vorstands des Gesamtelternbeirats der Stuttgarter Schulen zum Mitglied des Schulbeirats bestellt. 4. Anstelle von Herrn Tayip Gümüssu wird Frau Angelina Fast als Schülersprecherin der Realschule der Jörg-Ratgeb-Schule zum Mitglied des Schulbeirats bestellt. 5. Anstelle von Herrn Faris Hamada wird Frau Leni Bellarosa als Schülersprecherin des Neuen Gymnasium Leibniz zum Mitglied des Schulbeirats bestellt. 6. Anstelle von Herrn Enis Komoni wird Herr Samuel Nähring als Schülersprecher der Kerschensteinerschule zum Mitglied des Schulbeirats bestellt.








Begründung:


Zu Ziff. 1:

Die Leitung des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart ist nach Beschluss des Gemeinderats über die Zusammensetzung des Schulbeirats vom 20. Oktober 1983 (vgl. GRDrs 754/1983) beratendes Mitglied im Schulbeirat.

Der bisherige Leiter des Schulverwaltungsamts, Herr Andreas Hein, ist zum 23.10.2023 als Bürgermeister zur Stadt Friedrichshafen gewechselt. Frau Kerstin Niendorf hat zum 01.12.2023 die Nachfolge als Leiterin des Schulverwaltungsamts angetreten.


Zu Ziff. 2:

Dem Schulbeirat gehören aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.09.2019 (vgl. GRDrs 867/2019) in Verbindung mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 20.02.2020 (vgl. GRDrs 94/2020) jeweils eine Vertretung der Liga der Wohlfahrtspflege in Stuttgart mit Stellvertretung für die Bereiche Schulsozialarbeit und Schulkindbetreuung an.
Für den Bereich der Schulkindbetreuung gehört ferner eine weitere Vertretung der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH mit Stellvertretung an.

Für den Bereich der Schulsozialarbeit sind dies aktuell


Die Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart hat mit Schreiben vom 12.12.2023 mitgeteilt, dass Herr Friedhelm Nöh in den Ruhestand tritt. Damit scheidet er aus dem Schulbeirat aus. Künftig nimmt Frau Nora Yildirim (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e.V.) die Stellvertretung von Herrn Klaus Käpplinger wahr.


Zu Ziff. 3:

Dem Schulbeirat gehören aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.10.1983 (vgl. GRDrs. 754/1983) in Verbindung mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 17.07.2003 (vgl. GRDrs. 563/2003) unter anderem der bzw. die Vorsitzende, der bzw. die stellvertretende Vorsitzende sowie drei weitere Vertretungen des Gesamtelternbeirats der Stuttgarter Schulen (GEB) an.

Aufgrund von Veränderungen im GEB-Vorstand durch Neuwahl im Schuljahr 2023/24 wurden vom GEB folgende Vertretungen für den Schulbeirat vorgeschlagen:

Damit scheidet Frau Monique Just, bisherige Vorsitzende des Schulartenausschusses Berufliche Schulen, aus dem Schulbeirat aus.


Zu Ziff. 4-6:

Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 20.10.1983 (GRDrs 754/1983) i. V. m. Beschluss des Gemeinderats vom 25.07.2019 (GRDrs 724/2019) gehören dem Schulbeirat unter anderem je zwei Schülersprecher/innen für die allgemein bildenden Schulen sowie für die berufsbildenden Schulen an. Ausgewählt werden dabei die Schülersprecher/innen der nach Schülerzahlen größten Schule der entsprechenden Schulart.
Für das laufende Schuljahr 2023/2024 wurden folgende Personen zu Schülersprechern bzw. Schülersprecherinnen gewählt und werden damit in dieser Funktion und aufgrund der oben dargestellten Ausführungen zu Mitgliedern des Schulbeirats bestellt:


Damit scheiden die bisherigen Vertreter der Schülersprecher im Schulbeirat, Herr Tayip Gümüssu, Herr Faris Hamada sowie Herr Enis Komoni aus dem Schulbeirat aus.


Kinderrechte

Gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichwohl ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Art. 12 der UN-KRK (Partizipation von Kindern und Jugendlichen) ergänzt Art. 3.

Die Interessen der Jugendlichen werden im Schulbeirat von Schüler*innen selbst vertreten. Die LIGA der Wohlfahrtpflege, die Evangelische Gesellschaft Stuttgart sowie die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft gGmbH übernehmen neben den geschäftsführenden Schulleitungen ebenfalls die Interessenvertretung aus pädagogischer Sicht, insbesondere im Bereich der Schulsozialarbeit und Schulkindbetreuung.

Finanzielle Auswirkungen

Keine



Beteiligte Stellen

Referat AKR hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

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