Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
262
11
Verhandlung
Drucksache:
618/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
14.10.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
pö
Betreff:
Sanierung Feuerbach 7 -Wiener Platz-
Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungs-
gebiets
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 20.07.2021, öffentl., Nr. 265
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 21.09.2021, öffentl., Nr. 308
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 05.10.2021, öffentl., Nr. 320
Verwaltungsausschuss vom 13.10.2021, öffentlich, Nr. 395
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 08.07.2021, GRDrs 618/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets Feuerbach 7 -Wiener Platz- beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Feuerbach 7 -Wiener Platz- im Stuttgarter Stadtbezirk Feuerbach wird um den folgenden Bereich der Fußgängerunterführung am Wiener Platz erweitert:
Fußgängerunterführung unter der Steiermärker Straße (B295), hierzu zählt der kreisförmige Treppenaufgang des Bahnhofsvorbereichs (Teilfläche des Flst. 3106), der unterirdische Bereich der Unterführung unter der Steiermärker Straße (Teilfläche des Flst. 4237/3) sowie der Treppenaufgang, der sich zwischen Steiermärker Straße und Wernerstraße befindet (Teilfläche des Flst. 3639/1).
Maßgebend ist der Lageplan vom 21.06.2021, der als Bestandteil der Satzung als Anlage beigefügt ist.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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