Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 26/2021
Stuttgart,
06/16/2021



Neubau Hans Rehn Stift, Grundsatzbeschluss



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Bezirksbeirat Vaihingen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.06.2021
06.07.2021
13.07.2021
14.07.2021
15.07.2021



Beschlußantrag:




Begründung:



1. Ausgangssituation

Die Altenwohnanlage wurde von der Hans Rehn Stiftung im Rahmen eines mit der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) vereinbarten Erbbaurechts errichtet. Die Stiftung hatte zunächst die LHS mit der Betriebsführung der Altenwohnanlage beauftragt. Im Hinblick auf die erforderliche Generalsanierung haben die Stiftung und die LHS vereinbart, das Erbbaurecht und den Betriebsführungsvertrag zum 31.12.2007 aufzuheben bzw. zu beenden und auf den Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) der Landeshauptstadt Stuttgart, inklusive dem im Eigentum der Stiftung stehende Sachanlagevermögen, zu übertragen (Vertrag zwischen der LHS und der Hans Rehn Stiftung vom 26.06.2006, GRDrs. 202/2006). Im Gegenzug hat sich die LHS verpflichtet, die Altenwohnanlage zu keinem anderen Zweck als zu Zwecken einer zeitgemäßen Einrichtung für ältere und pflegebedürftige Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger zu nutzen und nutzen zu lassen und der Einrichtung keinen anderen Namen als Hans Rehn Stift zu geben.

Der Hans Rehn Stiftung werden in dem Vertrag vom 26.06.2006 definierte Mitwirkungsrechte in Bezug auf die Altenwohnanlage eingeräumt.


2. Machbarkeitsstudie/Konzeption

Entsprechend des Grundgedankens der Hans Rehn Stiftung soll an dem Standort weiterhin ein Pflegeheim für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger bestehen, eingebunden in eine Quartiersentwicklung. Die Hans Rehn Stiftung ist damit einverstanden, dass der aktuelle und prognostizierte Bedarf an stationären Pflegeplätzen und ein ausdifferenziertes Angebot an betreutem Wohnen an dem Standort zusammen mit dem Siedlungswerk verwirklicht werden soll.

Am 28.08.2014 schloss der ELW gemeinsam mit dem Stiftungsrat der Hans Rehn Stiftung und dem Siedlungswerk eine Projektvereinbarung. Aus der Projektvereinbarung sind weder das Recht auf ein Bebauungsplanverfahren, noch die Realisierung des Projektes abzuleiten. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ist durch diese Projektvereinbarung bei der Abwägung keinerlei Bindungen unterworfen.

Ein gemeinsamer städtebaulicher Wettbewerb mit dem Ziel, ein neues Quartier für unterschiedliche Nutzergruppen und Generationen zu entwickeln, wurde durchgeführt.

Ein neues Quartier für Jung und Alt mit den Angeboten Pflegeheim, Betreutes Wohnen,
Begegnungsstätte, Kindertageseinrichtung (Kita) und Generationenwohnen sollte
realisiert werden.




2.2.6 Solitäre Kurzzeitpflegeplätze oder Beatmungsplätze 3. Allgemeine Hinweise zum Umweltschutz 4. Zeitplan

Der Zeitplan (Anlage 4) sieht, in Abhängigkeit des Inkrafttretens des Bebauungsplanverfahrens sowie des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens den Abbruch für das Jahr 2024 und den Baubeginn für den Anfang 2025 vor. Es wird mit einer Bauzeit von 1,5 Jahren geplant.

5. Steuer- und satzungsrechtliche Prüfung

Satzungszweck des ELW ist die Förderung der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege. Der Bau und die Vermietung der genannten Gewerbeeinheiten, Personalwohnungen und der Kindertagesstätte sind für den Betrieb einer umfassenden Altenwohnanlage/Mehrgenerationenhaus zielführend, die entsprechenden Unternehmungen stellen daher einen Annex zum festgeschriebenen Satzungszweck dar.

Die Auflösung von stillen Reserven aus dem Grundstücksverkauf führen zu keiner Ertragssteuerpflicht beim ELW (bisher keine Verwendung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb).

Entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften zur Gemeinnützigkeit, ist darauf zu achten, dass aus der Sphäre der Vermögensverwaltung (insbes. Vermietungen) dauerhaft kein Verlust entsteht. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Investitionen von Baumaßnahmen, die im Ergebnis der Vermögensverwaltung dienen, nicht durch gemeinnützigkeitsrechtlich zeitnah für die gemeinnützigen Satzungszwecke zu verwendenden Mittel finanziert werden.

Sowohl die geplanten Gewerbeeinheiten als auch die geplante Kindertageseinrichtung können aus nicht zeitnah für gemeinnützige Zwecke zu verwendenden Mitteln finanziert werden. Hierzu kann neben entsprechenden Zuschüssen für den Kindertageseinrichtungsbau durch das Jugendamt und der notwendigen Fremdfinanzierung auch der anteilige Erlös aus dem Grundstücksverkauf (Grundstücksanteil, der bisher der Vermögensverwaltung gedient hat) herangezogen werden.





Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung des Neubaus Hans Rehn Stift wird im Wirtschaftsplan 2022/2023 und Wirtschaftsplan 2024/2025 entsprechend der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Kostenberechnung dargestellt. Die Gesamtkosten des Hans Rehn Stiftes liegen nach heutigem Wissensstand geschätzt bei 23.925 TEUR.

Die für Wohnungsbau vorgesehenen Teilflächen sollen an das Siedlungswerk veräußert werden. Über die Einzelheiten des Grundstücksgeschäfts ist noch gesondert zu beschließen

Die Finanzierung der Baukosten stellt sich derzeit wie folgt dar:

    Eigenkapital ELW
    (aus Teilgrundstücksverkauf – siehe GRDrs. 85/2016)
    10.700.000 EUR
    Fremdkapital ELW
    11.350.000 EUR
    Investitionskostenzuschuss des Jugendamtes
    1.640.000 EUR
    Zuschuss Hans Rehn Stiftung
    235.000 EUR
    Gesamtfinanzierung
    23.925.000 EUR

Der aktuelle Kosten- und Finanzierungsplan ist als Anlage 5.0 beigefügt.

Erläuternd ist zu ergänzen, dass die Abweichung zu den ursprünglichen Gesamtkosten (Siehe GRDrs 85/2016) begründet ist durch



Die Abweichung zu dem auf Basis des Wettbewerbsergebnisses erstellten Kosten- und Finanzierungsplan Stand Oktober 2020 (siehe Anlage 5.1) sind begründet, durch die überarbeitete Aufteilung des Grundstückes und Aufteilung der Erstellung der geplanten Nutzungen in Absprache mit der Siedlungswerk GmbH.




Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von den Referaten WFB, SWU und JB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

Anlage 1.0 Veröffentlichung Wettbewerbsergebnis
Anlage 1.1 Baubeschreibung
Anlage 1.2 Lageplan
Anlage 2.0 Gebäude 1 Plan UG
Anlage 2.1 Gebäude 1 Plan EG
Anlage 2.2 Gebäude 1 Plan 1 OG
Anlage 2.3 Gebäude 1 Plan 2 OG
Anlage 2.4 Gebäude 1 Plan 3 OG
Anlage 3.0 Gebäude 2 Plan UG
Anlage 3.1 Gebäude 2 Plan EG
Anlage 3.2 Gebäude 2 Plan 1. OG
Anlage 3.3 Gebäude 2 Plan 2. OG
Anlage 3.4 Gebäude 2 Plan 3. OG
Anlage 3.5 Gebäude 2 Plan 4. OG
Anlage 4 Terminplan
Anlage 5.0 Kosten- und Finanzierungsplan Mai 21
Anlage 5.1 Kosten- und Finanzierungsplan Okt 20 Anlage 6.0 Raumprogramm Kita


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