Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1012/2020
Stuttgart,
11/18/2020
Änderung der Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.12.2020
03.12.2020
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts vom 25. Oktober 2018 (Änderungssatzung) gemäß der Anlage 1 wird erlassen.
Begründung:
Mit dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze vom 7. Mai 2020 wurde über die Neuaufnahme des § 37a in der Gemeindeordnung die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen auch ohne Präsenz der Gremiumsmitglieder vor Ort im Sitzungsraum durchzuführen. Grundsätzlich bedarf dies einer entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung. Bis zum 31.12.2020 gilt jedoch die Ausnahme, dass vor Ablauf des vorgenannten Datums keine Aufnahme in der Hauptsatzung erforderlich ist.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung und des aktuellen COVID-19-Geschehens sollte die Möglichkeit für Online-Sitzungen über den 31.12.2020 hinaus offenbleiben.
Mit der momentanen Novellierung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt (vgl. GRDrs 767/2020) ist die Aufnahme von Online-Sitzungen gleichermaßen für die städtischen Gremien vorgesehen.
Über § 102b Abs. 5 letzter Satz GemO finden §§ 36 bis 38 GemO auf den Verwaltungsrat entsprechende Anwendung; damit gilt auch § 37a GemO für den Sitzungsgang im Verwaltungsrat des Klinikums.
Damit ab 01.01.2021 die Möglichkeit von Online-Sitzungen eröffnet bleibt, ist entsprechend § 37a GemO eine entsprechende Regelung in der Anstaltssatzung erforderlich.
Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden COVID-19-Lage wird dringend empfohlen die Unternehmensverfassung des Klinikums zu ergänzen, um wichtige Entscheidungen für die Kommunalanstalt und die medizinische Versorgung im Großraum Stuttgart – auch ohne Präsenz ihres Hauptorgans vor Ort – treffen zu können.
Finanzielle Auswirkungen
-
Beteiligte Stellen
Das Referat AKR hat mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Anstaltssatzung für das Klinikum der
Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des
öffentlichen Rechts vom 25. Oktober 2018 (Änderungssatzung)
Satzung
zur Änderung der Anstaltssatzung für das
Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart
gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
vom 25. Oktober 2018
Bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. ____ vom __________
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2. Dezember 2020 aufgrund
von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. V. m. § 102a Abs. 1 GemO in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung zur Änderung der Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts vom 25. Oktober 2018 beschlossen (Änderungssatzung):
§ 1
Die Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts vom 25. Oktober 2018 (Amtsblatt Nr. 50 vom 13. Dezember 2018, Stadtrecht 5/4), wird wie folgt geändert:
Nach § 10 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Nach Entscheidung des jeweiligen Vorsitzenden können im Rahmen der Voraussetzungen nach § 37a GemO die Sitzungen des Verwaltungsrats, seiner Ausschüsse und sonstiger verwaltungsratsähnlicher Gremien ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
zum Seitenanfang