Die Pflegesätze erhöhten sich zum 01.01.2022 um durchschnittlich 5,3 %.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat entsprechend dem Beschlussantrag die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz. Die Prüfung des ELW-Jahresabschlusses 2023 erfolgt erneut durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. Im städtischen Haushalt wurde 2022 ein Budget in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR für Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe gebildet, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Laut einer Zusammenstellung hat der Eigenbetrieb Leben und Wohnen Aufwendungen aufgrund gestiegener Energiepreise 2022 in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR zu tragen, die weder vom Kostenträger erstattet, noch durch Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI (Energie-Hilfsfonds) aufgefangen werden. In den Pflegesatzverhandlungen wurden die Energiemehrkosten durch die Kostenträger mit Verweis auf zu die erwartenden Unterstützungsleistungen durch den Energie-Hilfsfonds nicht berücksichtigt. Die Unterstützungsleistung berechnet sich allerdings am Verbraucherendpreis des Referenzmonats März 2022, die neuen Konditionen wurden aber bereits Anfang 2022 angepasst. Die zu erwartenden Erstattungsansprüche für 2022 betragen daher nur rd. 8 TEUR. Aufgrund dieser hohen Zusatzbelastungen und der ungünstigen Liquiditätsentwicklung wird dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 1,2 Mio. EUR aus dem oben genannten Haushaltsansatz gewährt. Finanzielle Auswirkungen Beim Eigenbetrieb Leben und Wohnen ergeben sich im Geschäftsjahr 2022 Mehraufwendungen verbunden mit höheren Energiekosten in Höhe von 1,2 Mio. EUR, die nicht vom Eigenbetrieb refinanziert werden können. Zu diesem Zweck soll dem ELW aus dem städtischen Ergebnishaushalt 2023 ein Ertragszuschuss in Höhe von 1,2 Mio. EUR gewährt werden. Der Aufwand im Haushaltsjahr 2023 wird gedeckt im Teilergebnishaushalt THH 200 – Stadtkämmerei, Kontengruppe 430 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Der Nachtragshaushalt 2022 berücksichtigt eine Pauschale für Energiepreissteigerungen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe in Höhe von 20 Mio. EUR. Die in 2022 nicht in Anspruch genommen Mittel aus der Pauschale wurden als Ermächtigungsübertragungen beantragt und können dann für Mehrbedarfe in 2023 der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe infolge von nicht refinanzierbaren Energiekosten verwendet werden. Beteiligte Stellen Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet. Dr. Alexandra SußmannBürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Feststellungsbeschluss 2022 Nur für die Mitglieder des Betriebsausschusses Leben und Wohnen Anlage 2 ELW-Jahresabschluss 2022 Anlage 3 Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch das Rechnungsprüfungsamt Anlage 4a Liquiditätsrechnung 2022 Anlage 4b Entwicklung der Liquidität 2022 Hinweis: Die Anlagen 2 bis 4b stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung. <Anlagen> zum Seitenanfang Anlage_1_JA 2022_Feststellungsbeschluss.pdf[Anhang "Anlage 1.pdf" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE] [Anhang "Anlage 2.pdf" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE] [Anhang "Anlage 1.pdf" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE] [Anhang "Anlage 2.pdf" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE] [Anhang "GRDrs 426_2023_.docx" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE]