Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 426/2023
Stuttgart,
07/13/2023



Feststellung des ELW-Jahresabschlusses 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
24.07.2023
26.07.2023



Beschlußantrag:

1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Leben und Wohnen für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß Anlage 1 (Feststellungsbeschluss) festgestellt.

Er enthält folgende wesentliche Angaben:

Summe der Erträge:62.907.323,67 EUR
Summe der Aufwendungen:65.053.757,50 EUR
Jahresfehlbetrag:-2.146.433,83 EUR

2. Die Zuschüsse des Rechtsträgers für Tilgungsleistungen in Höhe von 707 TEUR werden in die Kapitalrücklage eingestellt. 3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2022 entlastet. 4. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beauftragt.
5. Der Gewährung eines Ertragszuschusses in Höhe von 1,2 Mio. zum Ausgleich von nicht durch Weiterberechnungen refinanzierbaren Energiekostensteigerungen aus dem Jahr 2022 wird zugestimmt. Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. EUR werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ gedeckt.



Begründung:


Der Jahresabschluss 2022 für den Eigenbetrieb Leben & Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart (ELW) mit der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht wurde mit Datum vom 16.05.2023 erstellt.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Stuttgart beauftragt. Die Prüfung wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen.

Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 durch das Rechnungsprüfungsamt ging dem ELW zu und ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten den vollständigen AfR-Prüfbericht und den Bericht über die Prüfung des ELW-Jahresabschlusses durch Ernst & Young (Anlage 2) zusätzlich mit gesondertem Postversand.

Die örtliche Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Betriebsleitung entgegenstehen.

Das Berichtsjahr 2022 war wirtschaftlich stark durch Steigerung von Energie- und Lebensmittelpreisen sowie Kosten für Personalleasing im Pflegebereich geprägt.

Im Berichtsjahr fanden keine Bautätigkeiten statt.

Das Jahresergebnis weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.146 TEUR aus.
Die betrieblichen Erträge konnten um 2.790 TEUR gesteigert werden. Die betrieblichen Aufwendungen stiegen um 3.442 TEUR. Aufwendungen für das Personal stiegen vor allem tarifbedingt um 1.430 TEUR, der Sachaufwand und die sonstigen Aufwendungen erhöhten sich um 1.989 TEUR, die Abschreibungen erhöhten sich um 281 TEUR und die Zinsaufwendungen erhöhten sich um 26 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Die Aufwendungen für Instandhaltung und Wartung reduzierten sich um 284 TEUR.

Der Kostendeckungsgrad liegt bei 96,7 %. Die Liquidität ist im Wirtschaftsjahr 2022 um 535 TEUR gesunken. Bei Anhalten dieser Entwicklung ist davon auszugehen, dass Maßnahmen der LHS zur Ausstattung des ELW mit liquiden Mitteln notwendig werden.

Das Jahresergebnis hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 652 TEUR verschlechtert. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022, in dem ein Fehlbetrag von 1.120 TEUR veranschlagt wurde, liegt das ELW Jahresergebnis somit um 1.026 TEUR darunter. Dies ist vor allem auf die Auswirkungen der Inflation zurückzuführen.

Die Betriebsleistung 2022 beläuft sich auf 61.722 TEUR (Vorjahr: 58.762 TEUR). Die Entwicklungen der Geschäftsbereiche verlaufen weiterhin unterschiedlich.

Die Pflegesätze erhöhten sich zum 01.01.2022 um durchschnittlich 5,3 %.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat entsprechend dem Beschlussantrag die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz.

Die Prüfung des ELW-Jahresabschlusses 2023 erfolgt erneut durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young.

Im städtischen Haushalt wurde 2022 ein Budget in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR für Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe gebildet, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Laut einer Zusammenstellung hat der Eigenbetrieb Leben und Wohnen Aufwendungen aufgrund gestiegener Energiepreise 2022 in Höhe von rund 1,2 Mio. EUR zu tragen, die weder vom Kostenträger erstattet, noch durch Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI (Energie-Hilfsfonds) aufgefangen werden.

In den Pflegesatzverhandlungen wurden die Energiemehrkosten durch die Kostenträger mit Verweis auf zu die erwartenden Unterstützungsleistungen durch den Energie-Hilfsfonds nicht berücksichtigt. Die Unterstützungsleistung berechnet sich allerdings am Verbraucherendpreis des Referenzmonats März 2022, die neuen Konditionen wurden aber bereits Anfang 2022 angepasst. Die zu erwartenden Erstattungsansprüche für 2022 betragen daher nur rd. 8 TEUR.

Aufgrund dieser hohen Zusatzbelastungen und der ungünstigen Liquiditätsentwicklung wird dem Eigenbetrieb Leben und Wohnen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 1,2 Mio. EUR aus dem oben genannten Haushaltsansatz gewährt.



Finanzielle Auswirkungen

Beim Eigenbetrieb Leben und Wohnen ergeben sich im Geschäftsjahr 2022 Mehraufwendungen verbunden mit höheren Energiekosten in Höhe von 1,2 Mio. EUR, die nicht vom Eigenbetrieb refinanziert werden können. Zu diesem Zweck soll dem ELW aus dem städtischen Ergebnishaushalt 2023 ein Ertragszuschuss in Höhe von 1,2 Mio. EUR gewährt werden.

Der Aufwand im Haushaltsjahr 2023 wird gedeckt im Teilergebnishaushalt THH 200 – Stadtkämmerei, Kontengruppe 430 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Der Nachtragshaushalt 2022 berücksichtigt eine Pauschale für Energiepreissteigerungen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe in Höhe von 20 Mio. EUR. Die in 2022 nicht in Anspruch genommen Mittel aus der Pauschale wurden als Ermächtigungsübertragungen beantragt und können dann für Mehrbedarfe in 2023 der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe infolge von nicht refinanzierbaren Energiekosten verwendet werden.


Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde von Referat WFB mitgezeichnet.




Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin

Anlagen

Anlage 1 Feststellungsbeschluss 2022

Nur für die Mitglieder des Betriebsausschusses Leben und Wohnen
Anlage 2 ELW-Jahresabschluss 2022
Anlage 3 Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022
durch das Rechnungsprüfungsamt
Anlage 4a Liquiditätsrechnung 2022
Anlage 4b Entwicklung der Liquidität 2022

Hinweis: Die Anlagen 2 bis 4b stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung.


<Anlagen>



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Anlage_1_JA 2022_Feststellungsbeschluss.pdfAnlage_1_JA 2022_Feststellungsbeschluss.pdf[Anhang "Anlage 1.pdf" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE] [Anhang "Anlage 2.pdf" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE] [Anhang "Anlage 1.pdf" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE] [Anhang "Anlage 2.pdf" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE] [Anhang "GRDrs 426_2023_.docx" gelöscht von Marc Bischoff/ELW/LHS/DE]