Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 1239/2015
Stuttgart,
12/18/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlich Behandlung am 18.12.2015



Das geht uns alle an – Freiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe prüfen; Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen; Integration von Flüchtlingen verbessern: Das Eine tun, ohne Anderes zu lassen

Beantwortung / Stellungnahme



Um die Integration der Flüchtlinge in Stuttgart entscheidend voranzutreiben, ist es ein elementarer Baustein, Flüchtlinge schnellstmöglich in Arbeit einzubinden. Da die Landeshauptstadt Stuttgart hierbei in einer besonderen Verantwortung steht, hat sie ein Grobkonzept entwickelt, das in den kommenden Wochen auch im Hinblick auf die konkreten Bedarfe für Sachmittel und Betreuungspersonal noch detailliert ausgestaltet und den gemeinderätlichen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Dieses Konzept verbindet Sprachkurse und Arbeitsmöglichkeiten als wesentliche Bausteine für Integration und greift unterschiedliche Maßnahmen auf, um das oben genannte Ziel zur erreichen. Dabei handelt es sich um das Zusammenspiel von Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge (AGH), Einsatzfeldern des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) und den Einsatz von Freiwilligen Sozialen Jahr-Leistenden (FSJ).


1. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Grundsätzlich gibt es bei der Stadtverwaltung Stuttgart im Themenfeld Flüchtlingshilfe vielfältige Einsatzfelder für junge engagierte Menschen mit interkulturellen Kompetenzen und Interessen. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist zudem eine gute Möglichkeit, diese Kompetenzen auch für eine Ausbildung oder Studium im Verwaltungs- oder Sozialpädagogik-Bereich zu gewinnen. Eine weitere Möglichkeit des Engagements bietet der Bundesfreiwilligendienst (BFD), für den aktuell ein zusätzliches Platzkontingent für den Einsatz Freiwilliger in der Flüchtlingshilfe geöffnet wurde. Dieses Kontingent sowie die dafür angepassten Rahmenbedingungen ermöglicht es auch Flüchtlingen, einen solchen BFD zu leisten. Dies könnte eine Ergänzung der AGH darstellen.




Einsatzgebiete für insgesamt 25 zusätzliche FSJ/BFD bei der Stadt:

Derzeit gibt es bei der Stadtverwaltung in den äußeren Stadtbezirken bei den Bezirksämtern 7 Praxisstellen für das FSJ, die z.T. auch für die Unterstützung in den Flüchtlingskreisen vor Ort eingesetzt werden. Denkbar ist, diese Praxisstellen im kommenden Jahr deutlich zu erhöhen und die Tätigkeitsfelder wesentlich stärker auf den Bereich Flüchtlinge auszudehnen. Im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des AGH-Konzepts ist hier u. a. auch eine Mitwirkung bei der stadtbezirksbezogenen Koordination von Einsatzstellen und bei der Sprachvermittlung vor Ort denkbar.

Im Bereich des Sozialamts sind aktuell 3 BFD´s eingesetzt. Die Beschäftigung von bis zu 4 zusätzlichen BFD´s ist denkbar. Da der BFD auch für ältere Freiwillige offen steht, wird diese Form der Beschäftigung von vielen Einrichtungen gegenüber FSJ bevorzugt.

Ebenfalls sinnvolle Einsatzfelder für Freiwillige gibt es u.a. bei den Eigenbetrieben, dem Sportamt, beim Welcome Center sowie bei der Koordination und Vernetzung der bürgerschaftlich Engagierten im Haupt- und Personalamt. Darüber hinaus wäre es möglich, die BFD’s u. a. für Transport- bzw. Organisationstätigkeiten im Rahmen der AGH einzusetzen.

Zu erwartende Kosten FSJ/BFD:

Für die Schaffung der zusätzlichen 25 Freiwilligenplätze entstehen Personal- und Sachkosten in einem Volumen von ca. 180.000 € im Jahr inklusive Betreuung und Anleitung.



2. Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge (AGH)

Bei der Landeshauptstadt sollen in den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Asylbewerber/-innen aufgebaut werden. Durch die Bereitstellung einer solchen AGH wird kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründet. Die Bereitstellung von AGH erfolgt nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine AGH muss die Tatbestände der Gemeinnützigkeit sowie Zusätzlichkeit erfüllen und darf keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Zu beachten ist, dass sich die AGH für Asylbewerber von AGH für Empfänger von SGB II unterscheiden.

AGHs könnten in den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben bspw. in folgenden Bereichen angeboten werden:

- Garten, Friedhofs- und Forstamt (67): Zusätzliche Reinigungsarbeiten im Bereich der Stadtgärtnerei und Kompostbetriebe, Reinigung von Grünanlagen und Kinderspiel-
plätzen.
- Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS): Zusätzliche Laubbeseitigung, Staffel-
Angedacht ist ein Aufbau von städtischen AGH in Quartalsstufen. Pro Quartal soll ein Aufbau von 25 Plätzen erfolgen, beginnend im I. Quartal 2016. Insgesamt sind bis zu 200 AGH Plätze denkbar. Angesichts des vorgegebenen Finanzvolumens von 900.000 € werden zunächst nur 100 AGH Plätze bis Ende 2016 vorgeschlagen. Zu beachten ist hierbei, dass jeder AGH Platz mehrfach besetzt wird. Personen, die AGH wahrnehmen, werden zudem gezielt Sprachkurse in Kombination mit der Arbeit angeboten, um zu einem späteren Zeitpunkt einen möglichst optimalen Start in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Ein möglicher Prozess zur Schaffung von konkreten AGH bei der Landeshauptstadt könnte folgendermaßen gestaltet werden:

- Prüfung der Zulässigkeit und Geeignetheit der AGH durch das Haupt- und Personal-
amt.

- Profiling der Asylbewerber/-innen und Vermittlung in geeignete AGH mit passendem Sprachkurs durch das Sozialamt. Bei der Klärung der sprachlichen Kompetenz und der Erstellung des Profils für die Vermittlung ist sicherzustellen, dass dieses Wissen im weiteren Verfahren zur Verfügung steht.
- Bereitstellung von entsprechenden Ressourcen (Sachkosten und Personalkosten) an jeweilige Ämter bzw. Eigenbetriebe - die eine AGH anbieten – durch das Haupt- und Personalamt.

Zu erwartende Kosten für den Einsatz von AGH:

Für die im Jahr 2016 aufzubauenden 100 AGH entsteht bei der Landeshauptstadt ein zusätzlicher Personalaufwand für

- die Feststellung der rechtlichen Zulässigkeit und Geeignetheit der AGH
Des Weiteren entstehen Sachkosten für Arbeitskleidung, Arbeitsmaterial, Arbeitsgeräte, Transport, Sozialraumanpassung (z.B. Sanitäre Anlagen).

Das Land Sachsen geht bei einer Förderung von einer notwendigen Pauschale für eine neu geschaffene AGH in Höhe von 500 € pro Monat aus. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Bedarfs für das individuelle Profiling und die Vermittlung der Asylbewerber/-innen in geeignete AGH mit Sprachkurs geht die Verwaltung von einem jährlichen Gesamtaufwand in Höhe von ca. 720.000 € für die Einrichtung der geplanten 100 AGH aus.



3. Übersicht der Gesamtkosten für AGH, BFD und FSJ pro Haushaltsjahr

Art der Beschäftigung
Anzahl der Plätze
Sachaufwand
Personalaufwand
Gesamtkosten
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD):
25
ca. 130.000 – 150.000 €zentrale Betreuung

► ca. 30.000 €

ca. 180.000 €
Arbeitsgelegenheiten (AGH) Flüchtlinge:
100
Sachkosten (u. a. Arbeitskleidung, Schutzausrüstung, Transport)

► ca. 50 %

- Anleitungspersonal für dezentralen Einsatz bei Ämtern und Eigenbetrieben

- „Prüfung Zulässigkeit AGH“

- „Profiling / Vermittlung in AGH mit Sprachkurs“

► ca. 50 %

ca. 720.000
Gesamt (in EUR)900.000 €

Die Verwaltung wird ermächtigt im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets Personal im erforderlichen Umfang einzustellen.

Über die Umsetzung der Maßnahmen wird regelmäßig berichtet. Der erste Bericht ist für Ende 3. Quartal 2016 geplant.





Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 490/2015 und 491/2015 Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion und Nr.1042/2015 SPD Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Gemeinderatsfraktion Freie Wähler, FDP, Die STAdTISTEN




Werner Wölfle
Bürgermeister




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