| Fragen | Stellungnahme der Verwaltung |
| Parkleitsystem
| Die Porsche AG hat Ende 2017 ein Parkleitsystem realisiert. |
| Schichtbetrieb
| Als Puffer für den derzeitigen Spätschichtbetrieb werden ca. 700 Stellplätze freigehalten.
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| Versickerung von Oberflächenwasser | Mindestens 85 % der Dachflächen der neuen Parkhäuser werden begrünt. Die festgesetzte Dachbegrünung dient unter anderem der Rückhaltung und Verdunstung des anfallenden Niederschlagswassers. Darüber hinaus wird durch die Festsetzungen von versickerungsfähigen Belägen, Begrünungspflichten etc. und die Möglichkeit einer Retention am Randbereich des Plangebietes eine Wasserrückhaltung/-versickerung und damit Minderung erzielt, so dass die voraussichtlichen Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft werden. |
| Vermeidung von Überschwemmungen | Das nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser aus dem Plangebiet kann auf Vegetationsflächen, teilversiegelten Flächen etc. sowie innerhalb einer möglichen Retentionsfläche am Rand des Gebietes versickert werden (pv5-Streifen). Aufgrund der Lage des Plangebiets außerhalb von Oberflächengewässern und Überschwemmungsgebieten ist kein Überschwemmungsrisiko gegeben. |
| Klima (Kaltluftschneise) | Die vorherrschenden Kaltluftströmungen im Bereich des Plangebiets tragen zur Durchlüftung des nördlichen Stadtgebiets von Stuttgart, v. a. des Stadtbezirks Zuffenhausen, bei. Gemäß der Aussage des Amts für Umweltschutz greift die Planung der Parkhäuser jedoch nicht in die für den Luftaustausch wesentlich relevanten südwestlichen Freiflächen außerhalb des Plangebiets ein.
Durch die festgesetzte Dachbegrünung von mindestens 85 % der geplanten Dachflächen sowie die Fassadenbegrünung und Baumpflanzungen am Gebietsrand wird der Eingriff in das Schutzgut Klima minimiert, so dass in Bezug auf die klimatische Situation keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. |
| Ausgleichsmaßnahmen | Nach Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung sowie zur Verringerung/Minimierung im Plangebiet ist mit keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter auszugehen. |
| Archäologische Funde | Betreffend eventueller archäologischer Funde hat die Porsche AG mit dem Landesamt für Denkmalpflege Kontakt aufgenommen. Die Untersuchungen werden derzeit durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde zwischen der Porsche AG und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Vereinbarung zur Rettungsgrabung und zu den Eigentums- und Nutzungsrechten der Funde getroffen. |
| Betriebsinterner Shuttleservice | Der betriebsinterne Shuttleservice besteht bereits. Ziel ist es, im Rahmen des betrieblichen Mobilitätskonzeptes die bereits vorhandenen Shuttleverbindungen zwischen den Werken in Zuffenhausen und den Außenstellen auszuweiten bzw. zu erweitern. |
| Anmerkung | Stellungnahme der Verwaltung |
| Klimabelange sollen im Rahmen von entsprechenden Gutachten geprüft werden.
| Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan und dem daraus resultierenden Umweltbericht wurden die klimatischen Aspekte behandelt. Hierfür diente als Grundlage eine Klimauntersuchung zum Bebauungsplan Porschestraße/Adestraße (2017/009) (Müller-BBM vom 15. Juli 2016).
Erheblich nachteilige Auswirkungen der Planung auf das Klima sind bei Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht zu erwarten. |
| Frage nach dem Verhältnis Anzahl der Mitarbeiter zu Anzahl der Parkplätze.
| Die Zahl der Mitarbeiter wird stärker wachsen als die Zahl der Stellplätze. Ziel ist das Verhältnis von 0,65 Parkplätze/Mitarbeiter in Zuffenhausen auf unter 0,6 Parkplätze/Mitarbeiter zu senken. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Ostseestraße/Adestraße wird das Verhältnis Parkplätze/Mitarbeiter nicht erhöht. |
| Das Vorhaben zum Bau neuer Mitarbeiterparkplätze wird abgelehnt. | Siehe oben - Stellungnahme der Verwaltung unter Ziffer 2. Gesamtschau der Parkplätze (Ausschuss für Umwelt und Technik). |
| Wie viele Stellplätze sind baurechtlich notwendig? | Siehe oben - Stellungnahme der Verwaltung unter Ziffer 2. Gesamtschau der Parkplätze (Ausschuss für Umwelt und Technik). |
| Fragen | Stellungnahme der Verwaltung |
| Wird die Sicherheit der Fußgänger vom Parkhaus zur Firma gewährleistet (enger Fußweg über die Eisenbahnbrücke)?
| Der Gehweg auf der Eisenbahnbrücke ist 2 m breit, das ist ausreichend. |
| Liegen Gutachten zum Verkehr und Lärm vor?
| Es liegen eine Verkehrsuntersuchung (SSP Consult vom 16. April 2018), eine Gewerbelärm-untersuchung (Müller-BBM vom 18. Mai 2017) sowie eine Verkehrslärmuntersuchung (Müller-BBM vom 17. April 2018) vor. |
| Welche Maßnahmen werden für das „Wilde Parken“ in den angrenzenden Wohngebieten ergriffen? | Das „Wilde Parken“ im Wohngebiet kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht unterbunden werden. Mit dem Bebauungsplan werden aber die Voraussetzungen für die Herstellung von Stellplätzen außerhalb der Wohngebiete geschaffen. Die Einführung eines Parkraummanagements wird aktuell geprüft. |
| Wird das Mobilitätskonzept der Porsche AG von den Mitarbeitern angenommen? | Das Mobilitätskonzept wird gut angenommen, es gibt derzeit noch keine genauen Zahlen, aber eine Mitarbeiterbefragung ist für 2019 geplant. |
| Welche klimatischen Auswirkungen entstehen durch die beiden Parkhäuser in Zuffenhausen? | Die Mächtigkeit des nächtlichen ausgebildeten Kaltlutftstroms im fraglichen Bereich beträgt nach Einschätzung des Amtes für Umweltschutz 40 m, während die Gebäude zwischen 11 und 14 m hoch sind. Somit ist der Luftaustausch weiterhin gegeben. |
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