Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
261
10
VerhandlungDrucksache:
299/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 17.10.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoff-
reduzierung (Kommunales Energiesparprogramm)

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 27.09.2019, öffentlich, Nr. 7
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in die nachfolgenden Gremien
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 04.10.2019, öffentlich, Nr. 128
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den STA
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 15.10.2019, öffentlich, Nr. 73
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung bei 1 Enthaltung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 05.09.2019, GRDrs 299/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden gemäß den Anlagen 1 - 4 neu gefasst.

2. Die geänderten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingehen.

Die bisherigen Förderrichtlinien (Gemeinderatsbeschluss vom 27.07.2016) treten gleichzeitig außer Kraft.


StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) begründet die Stimmenthaltung seiner Fraktion bei den Tagesordnungspunkten 10 und 12. Vieles in den beiden Programmen sei richtig gut, sie hätten sich verbessert, enthielten jedoch auch noch Punkte, die seine Fraktion für falsch halte. Wenn man die Energiewende ernst nehme, dürfe man fossile Technologie, z. B. in Form von Gaseinzelöfen, nicht weiter fördern.

Dagegen sieht StR Peterhoff (90/GRÜNE) im Öl-Austauschprogramm einen großen Erfolg, da auf diese Weise viele Anlagen ausgetauscht würden. Im nun angepassten Programm würden gerade die erneuerbaren Energien stärker bezuschusst. Er regt an, in einem Jahr nochmals zu prüfen, ob gegebenenfalls nachgesteuert werden müsse.

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 7 Enthaltungen einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang