Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5674-04
GRDrs 637/2019
Stuttgart,
07/08/2019



Eiswelt Stuttgart;
Ermächtigung zur Beschäftigung von Aufsichts- und Kontrollpersonal außerhalb des Stellenplans




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.07.2019
25.07.2019



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat ermächtigt das Amt für Sport und Bewegung, außerhalb des Stellenplans in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 für den Betrieb der Eiswelt Stuttgart Aufsichts- und Kontrollpersonal als Saisonkräfte im Umfang von bis zu 500 % Vollzeitkräften in EG 2 TVöD zu beschäftigen.
Diese Ermächtigung gilt vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 und wird durch einmalige Übertragung von Sachmitteln in Höhe der tatsächlich anfallenden Personalkosten aus dem Sporthaushalt gedeckt.


Begründung:


Die Eiswelt Stuttgart steht der Öffentlichkeit jährlich von Anfang Oktober bis Ende März (sechs Monate Hauptsaison) mit zwei Eishallen für den Publikumslauf zur Verfügung und wird in dieser Zeit von rund 130.000 Eisläuferinnen und Eisläufern genutzt.

Für die Zugangskontrolle zu den Eishallen und die Aufsicht auf dem Eis während des Publikumslaufs fallen in der Eiswelt Stuttgart während der Hauptsaison knapp 4.000 Arbeitsstunden an.

Aufgrund der Tarifvertragsänderung zum 1. Januar 2002 für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte wurden die geringfügig Beschäftigten in der Eiswelt Stuttgart zusammen mit dem Kassenpersonal im damaligen Gottlieb-Daimler-Stadion sowie im GAZi-Stadion ausgegliedert. Das betroffene Personal in der Eiswelt Stuttgart wurde daraufhin im Wege der Arbeitnehmerüberlassung über einen Dienstleister wieder in der Eiswelt eingesetzt.

Anfang 2018 stellte sich heraus, dass sich die Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die in der Eiswelt Stuttgart benötigte Beschäftigungsform (saisonal, geringfügig beschäftigt) nicht mehr miteinander vereinbaren ließen. Die Übernahme dieses Personenkreises in Arbeitsverhältnisse mit der Landeshauptstadt Stuttgart war die einzige rechtskonforme Möglichkeit, diese Personen in der Eiswelt Stuttgart zu beschäftigen. Die Anstellung erfolgte erstmalig in der Saison 2018/2019 mittels der entsprechenden Ermächtigung gemäß GRDrs 1111/2017.

Für die kommende Saison 2019/2020 wird diese Ermächtigung analog beantragt. Durch die geplante Installation eines automatisierten Zugangssystems zu den Eishallen wird sich der Bedarf an geringfügig Beschäftigten künftig reduzieren, da nach dessen Inbetriebnahme für die Zugangskontrolle kaum noch Personal benötigt wird. Möglicherweise erfolgt dies noch rechtzeitig zum Start der nächsten Saison bis 01. Oktober 2019, spätestens jedoch zur Saison 2020/2021. Der künftige Bedarf für die Aufsichten auf dem Eis wird voraussichtlich rund 300 % Vollzeitkräfte betragen. Eine Konkretisierung dieser dann dauerhaft benötigten Ermächtigung wird zu gegebener Zeit erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen

Für den Betrieb der Eiswelt Stuttgart wird in der Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020 Aufsichts- und Kontrollpersonal im Umfang von bis zu 500 % Vollzeitkräften in EG 2 TVöD benötigt. Gemäß Rundschreiben 017/2018 entstehen dadurch Personalkosten in Höhe von bis zu 96.500 EUR für die Saison 2019/2020. Diese Personalkosten werden durch die einmalige Übertragung von Sachmitteln aus dem Sporthaushalt in der tatsächlichen Höhe gedeckt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dr. Martin Schairer

Anlagen

---

<Anlagen>



zum Seitenanfang