Die Vergabesumme für den Bau des Blockheizkraftwerks in der Energiezentrale für das Projekt Neckarpark beträgt 380.826,70 EUR (320.022,44 EUR vorsteuerbereinigt).
Die Auszahlungen in Höhe von 320.022 EUR (vorsteuerbereinigt) werden in 2021 im Teilfinanzhaushalt 360 – Amt für Umweltschutz - bei Projekt 7.362904 - Wärmeversorgung Neckarpark, AuszGr. 78312 - „Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen“ gedeckt. Die erforderlichen Mittel stehen dort zur Verfügung.
Die ursprünglich geplanten Gesamtkosten für die Energiezentrale in Höhe von 4,8 Mio. EUR (vorsteuerbereinigt) im Teilfinanzhaushalt 360 beim Projekt 7.362904 Wärmeversorgung Neckarpark sind im Doppelhaushalt 2020/2021 und in der Finanzplanung berücksichtigt. Diese Kosten sind Bestandteil der mit GRDrs 75/2016 beschlossenen Gesamtinvestitionskosten für das Projekt Wärmeversorgung Neckarpark in Höhe von 10,434 Mio. EUR. Außerdem wurden mit GRDrs 451/2020 weitere 272.689 EUR (vorsteuerbereinigt) im Zuge der Sammelkostenerhöhungsvorlage für das Quartiersparkhaus mit integrierter Energiezentrale beschlossen. Bis zum 31.12.2020 sind davon 5,231 Mio. EUR abgeflossen und die beschlossenen Mittel werden unter Berücksichtigung der Vergabe des Blockheizkraftwerks nach jetzigem Kenntnisstand frühestens 2022 abfließen.
Nach aktuellem Planungsstand haben verschiedene Veränderungen im Zuge der Entwicklung des Quartiers (gestiegene Nettogeschossfläche, Erhöhung der Anzahl an Wohneinheiten, kleinteiligere Grundstücksvermarktung, zeitlicher Verzug der Aufsiedelung) dazu geführt, dass sich sowohl die Gesamtkosten als auch die Gesamteinnahmen im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung Neckarpark erhöhen. Aktuell wird die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Gesamtprojekts gemeinsam mit den Energiediensten der Landeshauptstadt Stuttgart (EDS) dementsprechend fortgeschrieben. Dem Gemeinderat wird hierzu noch vor der Sommerpause eine Beschlussvorlage mit der neuen Kosten- und Einnahmensituation vorgelegt.
Die Vergabe des Blockheizkraftwerks ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich und kann nicht bis zu diesem Beschluss warten. Grund hierfür ist, dass die Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerks ansonsten nicht wie geplant Ende 2021 erfolgen kann und dadurch die Wärmeerzeugungskosten für die Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart stark ansteigen.
Beteiligte Stellen Referat WFB weist darauf hin, dass das Vorhaben "Wärmeversorgung Neckarpark" aktuell nicht ausfinanziert ist. Erhebliche Kostensteigerungen sind seit längerem be- kannt. Eine laufende Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung wird seit Jahren von der Finanzverwaltung eingefordert. Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen Keine. <Anlagen> zum Seitenanfang