Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
329
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VerhandlungDrucksache:
330/2021
GZ:
SI
Sitzungstermin: 16.12.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2022 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 13.12.2021, öffentlich, Nr. 169
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 15.12.2021, öffentlich, Nr. 573
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 1 Gegenstimme


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 06.12.2021, GRDrs 330/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf "Förderung regionaler Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Pflegeberufereform" des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2022 teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 100 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (vom 01.01.2022 bis 30.09.2022) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 100 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesförderung in Höhe von 30.000 EUR und der gesicherten Restfinanzierung (Deckungsmittel aus dem Sozialamt).

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 30.000 EUR.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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