Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
183
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VerhandlungDrucksache:
585/2019
GZ:
SWU/T
Sitzungstermin: 04.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Sanierung Zuffenhausen 8 -Unterländer Straße-
Umgestaltung der Stammheimer Straße und der Unterführung Unterländer Straße
- Baubeschluss/Mittelerhöhung
- Mittelbewilligung für das Amt für Stadtplanung
und Wohnen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 02.07.2019, öffentlich, Nr. 330
Verwaltungsausschuss vom 03.07.2019, öffentlich, Nr. 339
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt und des Technischen Referats vom 25.06.2019, GRDrs 585/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Erhöhung der Baukosten für das Sanierungsprojekt "Umgestaltung der Stammheimer Straße zwischen Zahn-Nopper- und Schützenbühlstraße und der Unterführung Unterländer Straße" wird zugestimmt. Die Gesamtkosten erhöhen sich von 2.924.000 EUR um 583.000 EUR auf 3.507.000 EUR brutto (einschließlich 197.000 EUR aktivierungsfähige Eigenleistungen).

2. Die Auszahlungen/Aufwendungen in Höhe von 3.310.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:


2.1 Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen

2.2 Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt

3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen von
voraussichtlich 197.000 EUR werden wie folgt gedeckt:


3.1 Aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts bei der KontenGr. 481 -Aufwendungen für interne Leistungen - veranschlagten Pauschale (nicht zah-lungswirksam): unverändert 18.000 EUR

3.2 Aus dem Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen
4. Die Mehrkosten gegenüber dem Baubeschluss (GRDrs 21/2018) um 583.000 EUR werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Amts für Stadtplanung und Wohnen (THH 610) im Haushaltsjahr 2019 gedeckt.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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