Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9011-02.01
GRDrs 1480/2019
Stuttgart,
12/05/2019


Doppelhaushalt 2020/2021
Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs (1. Änderungsliste)




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
nicht öffentlich
öffentlich
09.12.2019
20.12.2019

Bericht:


Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs

In der 1. Änderungsliste sind neben den Haushaltswirkungen der Beschlüsse aus der
1. Lesung des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 vom 18. bis 26. November 2019 auch weitere zwingende Planänderungen und einzelne Gemeinderatsbeschlüsse außerhalb der Planberatungen sowie die Auswirkungen der Herbststeuerschätzung dargestellt.


Insbesondere die sich außerhalb der Planberatungen ergebenden Änderungen zum Haushaltsplanentwurf wurden weitgehend bereits mit der GRDrs 1409/2019 Ergänzung „Grüne Liste und Fortschreibung des Haushaltsentwurfs“ berichtet.

Alle Änderungen in den Doppelhaushaltsjahren und in der mehrjährigen Finanzplanung bis 2024 haben ein Gesamtvolumen von 176,1 Mio. EUR im Ergebnishaushalt (ohne Zinsen für neue Kreditaufnahmen) und weiteren 646,6 Mio. EUR im Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit). Darin enthalten sind Ausleihungen an die Eigenbetriebe AWS und SES sowie an die Stadtwerke in Höhe von 309,6 Mio. EUR, die aus gebundener Liquidität aus Vorjahren finanziert werden.


Ergebnisse der Planberatungen

Im Ergebnishaushalt wurden dabei in den jeweiligen Teilhaushalten Maßnahmen und Zuschüsse mit Aufwendungen von 27,8 Mio. EUR in 2020 und 29,3 Mio. EUR in 2021 zur Aufnahme in den Haushaltsplan beschlossen. Allein an Zuschüssen wurden im gesamten Finanzplanungszeitraum 16,9 Mio. EUR zur Kulturförderung und 39,3 Mio. EUR im Sozial- und Jugendhilfebereich zusätzlich beschlossen. Die Verwaltung hatte in der Grünen Liste bisher eine Erhöhung der Kulturförderungen von insgesamt 4,0 Mio. EUR von 2020 bis 2024 vorgesehen.

Im Finanzhaushalt wurde neuen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Gesamtkosten von 74,2 Mio. EUR zugestimmt, für die Einzahlungen aus Zuweisungen von 1,0 Mio. EUR erwartet werden.


Auswirkungen der Herbststeuerschätzung
(bereits in GRDrs 1409/2019 enthalten)

In der Herbst-Steuerschätzung wird eine verhaltene Entwicklung der Konjunktur prognostiziert, was Auswirkungen auf die Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden hat. Insbesondere im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2018 liegen die Erwartungen für die kommenden Jahre deutlich niedriger.

Dass dennoch ein Plus in der städtischen Finanzplanung berücksichtigt werden kann, liegt an den zum Zeitpunkt der Entwurfsaufstellung noch nicht bekannten Orientierungsdaten des Finanzministeriums. Die Ansätze bei den FAG-Zuweisungen / Einkommensteueranteilen der Landeshauptstadt Stuttgart können um insgesamt 27,8 Mio. EUR in 2020 und um 18,5 Mio. EUR in 2021 erhöht werden.

Im Finanzplanungszeitraum (2022 bis 2024) belaufen sich die Verbesserungen auf insgesamt 51,7 Mio. EUR unter Berücksichtigung der Mehraufwendungen bei der Finanzausgleichsumlage (13,9 Mio. EUR).


Weitere Veränderungen im Doppelhaushalt und in der Finanzplanung
(bereits in GRDrs 1409/2019 enthalten)

Neben den vom Verwaltungsausschuss in der 1. Lesung vom 18. bis 26.11.2019 beschlossenen Punkten wurden weitere zwingende Planänderungen und einzelne Gemeinderatsbeschlüsse außerhalb der Planberatungen berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:

- im Vorgriff auf die endgültige Abstimmung zum Klimaschutzfonds wurden die Entwurfszahlen der GRDrs 975/2019 eingearbeitet

- höhere Verlustausgleiche an das Klinikum Stuttgart von 8,3 Mio. EUR in 2020 und 10,5 Mio. EUR in 2021, daneben wird in 2021 eine erste Inanspruchnahme aus der entsprechenden davon-Position für Investitionen des Klinikums veranschlagt

- die Auswirkungen der Organisationsuntersuchung Personalsachbearbeitung mit
23,3 Mio. EUR im Finanzplanungszeitraum 2020 – 2024 für insgesamt 53,6 neue Stellen, vgl. GRDrs 1051/2019

- die Mehrkosten der Baumaßnahmen zum Rosensteintunnel (34,7 Mio. EUR), vgl. GRDrs 860/2019

- die Generalsanierung des Hallenbads Zuffenhausen mit weiteren 27,7 Mio. EUR





Eckwerte zum Finanzstatus

Die wesentlichen Eckwerte zum Finanzstatus im Finanzplanungszeitraum stellen sich wie folgt dar:

2020
2021
2022
2023
2024
- in 1.000 EUR -
Geplantes ordentliches Ergebnis
Stand Einbringung
14.938,0
13.520,5
-25.896,0
-57.184,0
-71.351,0
Veränderungen
-27.867,5
-54.518,8
-34.832,0
-33.437,0
-25.457,0
Zinsaufwendungen
-156,0
-1.351,0
-3.410,0
-5.141,0
Stand vor 2. Lesung
-12.929,5
-41.154,3
-62.079,0
-94.031,0
-101.949,0
unter Anrechnung der
davon-Positionen
2.901,6
-23.989,7
-44.903,0
-75.815,0
-92.271,0
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Stand Einbringung
177.887,8
179.119,5
145.472,0
119.116,0
109.242,0
Veränderungen
-27.867,5
-54.518,8
-34.832,0
-33.437,0
-25.457,0
Zinsauszahlungen
-310,0
-2.330,0
-4.370,0
Stand vor 2. Lesung
150.020,2
124.600,7
110.330,0
83.349,0
79.415,0
Finanzierungsmittelfehlbetrag
Stand Einbringung
-65.867,6
-100.548,8
-119.524,2
-116.474,5
-79.227,6
Veränderungen
-260.603,0
-321.182,8
-96.390,0
-98.331,0
-46.207,0
Zinsauszahlungen
0,0
0,0
-310,0
-2.330,0
-4.370,0
Stand vor 2. Lesung
-326.470,6
-421.731,6
-216.224,2
-217.135,5
-129.804,6
Finanzierungstätigkeit
Stand Einbringung
Kreditaufnahmen
0,0
0,0
25.500,0
83.200,0
55.500,0
Tilgung
0,0
0,0
0,0
-1.300,0
-5.400,0
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
0,0
0,0
25.500,0
81.900,0
50.100,0
Änderungen Kreditbedarf
+20.800,0
+113.200,0
+61.000,0
+48.800,0
Änderungen Tilgung
-1.000,0
-6.700,0
-9.800,0
Stand vor 2. Lesung
Kreditaufnahmen
0,0
20.800,0
138.700,0
144.200,0
104.300,0
Tilgung
0,0
0,0
-1.000,0
-8.000,0
-15.200,0
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
0,0
20.800,0
137.700,0
136.200,0
89.100,0
Stand der freien Liquidität
zu Jahresbeginn
Stand Einbringung
72.500,0
109.081,0
61.820,0
0,0
0,0
Stand vor 2. Lesung
90.800,0
94.109,0
0,0
0,0
0,0



Zusammenfassung

Die Fortschreibung führt insgesamt in den Ergebnishaushalten 2020/2021 zu einer Verschlechterung von 27,9 Mio. EUR bzw. 54,7 Mio. EUR gegenüber dem Stand der Einbringung des Haus­haltsplanentwurfs.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass 14,3 Mio. EUR bzw. 16,8 Mio. EUR davon durch Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz stammen, für die im Jahresabschluss 2018 Mittel in der entsprechenden davon-Position zweckgebunden bereitgestellt wurden.

Das Investitionsvolumen ist durch die 1. Änderungsliste um 341,3 Mio. EUR (ohne Ausleihungen) gestiegen.

Im Finanzhaushalt führen die zahlungswirksamen Veränderungen des Ergebnishaushalts und die Mehrauszahlungen für investive Maßnahmen in Summe zu einem höheren Finanzierungsmittelbedarf von 260,6 Mio. EUR bzw. 321,2 Mio. EUR im Doppelhaushaltsplan 2020/2021, die mit 227,3 Mio. EUR bzw. 252,4 Mio. EUR aus gebundener Liquidität aus Vorjahren finanziert werden können (insb. davon-Position Klimaschutzfonds und Finanzierungsmittel für Ausleihungen).

Durch die in GRDrs 1409/2019 dargestellten voraussichtlichen Verbesserungen im Haushaltsjahr 2019 kann nunmehr von einer zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 freien Liquidität von knapp 90,8 Mio. EUR ausgegangen werden.

Dennoch kann bereits zum Haushaltsjahr 2021 nach der 1. Lesung nicht auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden. Bis Ende des Finanzplanungszeitraums ist vor 2. Lesung eine Nettokreditaufnahme von 383,8 Mio. EUR vorzusehen.

Noch nicht berücksichtigt sind die zu erwartenden Zuweisungen des Landes im Rahmen des BTHG und für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung. Hier konnten die Finanzverhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land noch nicht abgeschlossen werden. Auch bei der geplanten Einführung eines Flächenfaktors im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs gibt es noch keine Einigung, sodass die zu erwartenden Belastungen hieraus noch nicht bekannt sind.

Die sich abzeichnende Entwicklung mit voraussichtlichen Unterdeckungen im ordentlichen Ergebnis von -12,9 in 2020, -41,2 Mio. EUR in 2021, -62,1 Mio. EUR in 2022,
-94,0 Mio. EUR in 2023 und -101,9 Mio. EUR in 2024 sowie den einzuplanenden Kreditaufnahmen von insgesamt 408,0 Mio. EUR im gleichen Zeitraum ist besorgniserregend. Selbst unter Berücksichtigung der eingeplanten ergebniswirksamen Mittelverwendungen aus davon-Positionen ergeben sich rechnerisch negative ordentliche Ergebnisse ab 2021 von -24,0 Mio. EUR / -44,9 Mio. EUR / -75,8 Mio. EUR und -92,3 Mio. EUR, die auf strukturell unausgewogene Aufwandsentwicklungen zurückzuführen sind.


Ziel der weiteren Beratungen muss es deshalb sein, sich an den geltenden gemeinde-wirtschaftsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere an § 80 Abs. 2 GemO und
§ 24 GemHVO auszurichten, wonach das ordentliche Ergebnis ausgeglichen werden soll. Insbesondere die in den Jahren 2022 ff. unter Berücksichtigung der Inanspruchnahmen aus davon-Positionen errechneten Unterdeckungen in den Ergebnishaushalten sowie die



ausgewiesenen Kreditbedarfe sollten deutlich reduziert werden, weshalb über den Zeitraum des Doppelhaushalts 2020/2021 wirkende Verpflichtungen auf den Prüfstand gestellt werden müssten. Dies ist auch vor allem deshalb geboten, weil aufgrund der bereits eingetretenen Eintrübung der Konjunktur sowie den bekannten Risiken in den kommenden Jahren nicht mit einer Verbesserung der Ertragssituation zu rechnen ist.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage
1. Änderungsliste














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