Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
181/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 03.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Sanierung Möhringen 1 -Ortsmitte-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.06.2014, nicht öffentlich,
Nr. 271

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.07.2014, öffentlich, Nr. 279
Verwaltungsausschuss vom 02.07.2014, öffentlich, Nr. 190

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.05.2014, GRDrs 181/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am ……. 2014 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Möhringen 1 -Ortsmitte- beschlossen:

§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebiets Möhringen 1 -Ortsmitte- vom 24. April 1997, in Kraft getreten am 28. August 1997 und die Satzung über die Erweiterung des Sanierungs- gebiets Möhringen 1 -Ortsmitte- vom 25. November 1999, in Kraft getreten am 16. Dezember 1999, werden aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 17. April 2014. Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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