Ergebnis: Einbringung Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.07.2014, öffentlich, Nr. 279 Verwaltungsausschuss vom 02.07.2014, öffentlich, Nr. 190
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.05.2014, GRDrs 181/2014, mit folgendem Beschlussantrag: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am ……. 2014 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Möhringen 1 -Ortsmitte- beschlossen: