1. Allgemeines
Das „Familienbauprogramm“ ist ein wichtiger Baustein der städtischen Wohnungsbaupolitik. Es werden Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende mit jeweils mindestens einem im Haushalt wohnenden Kind unter 18 Jahren mit Zuschüssen gefördert. Über die Entwicklung des Förderprogramms wurde zuletzt im Rahmen des Jahresberichts 2009 Wohnungswesen (GRDrs 89/2010) am 5. März 2010 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen berichtet. Von 1988 bis 2009 wurden 2.300 Familien mit 43 Mio. Euro Zuschüssen gefördert. Im letzten Jahr wurden 180 Familien mit 3,1 Mio. Euro Zuschüssen gefördert. Dies entspricht einer durchschnittlichen Förderung von 17.200 Euro/Wohnung. In den beiden unteren Einkommensgruppen werden die städtischen Zuschüsse mit den zinsverbilligten Darlehen aus den jeweiligen Landeswohnungsbauprogrammen gekoppelt. Meist sind die städtischen Zuschüsse Voraussetzung, damit die Antragsteller die Förderungen aus den Landeswohnungsbauprogrammen überhaupt in Anspruch nehmen können, da sie nur mit Hilfe der städtischen Förderung das notwendige Eigenkapital nachweisen oder die Belastung tragen können. So ist es mit Hilfe des Familienbauprogramms und des Preiswerten Wohneigentums auch im letzten Jahr wieder gelungen, einen der Einwohnerzahl entsprechenden Teil der Fördermittel des Landes in Stuttgart zu binden (252 Förderfälle, 5,2 Mio. Euro), obwohl das Bauen und Kaufen in Stuttgart wesentlich teurer und schwieriger ist als außerhalb des Ballungsraums. Im Doppelhaushalt 2010/2011 stehen für das Familienbauprogramm jährlich 1,8 Mio. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Reduzierung um 1,3 Mio. Euro (42%) gegenüber der bisherigen Veranschlagung. Zur Vermeidung einer unterjährigen Schließung des Programms müssen die Fördersätze reduziert werden, um trotzdem möglichst alle Anträge bewilligen zu können. Dies ist auch deshalb wichtig, da aus heutiger Sicht die Landesförderung auch ohne Unterbrechung dieses und nächstes Jahr weiterlaufen wird. Der Fördersatz soll dabei von bisher 17.200 Euro/Wohnung auf 15.000 Euro/Wohnung reduziert werden. Zuzüglich eines Haushaltsrests von 0,3 Mio. Euro aus Vorjahren stehen in 2010 insgesamt 2,1 Mio. Euro zur Verfügung. Bis Ende Juli rechnet die Verwaltung mit 80 Förderfällen mit einem Bewilligungsvolumen von 1,4 Mio. Euro. Das bedeutet, dass ab August bis Jahresende noch 0,7 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Bei dem reduzierten durchschnittlichen Fördersatz können damit 47 weitere Wohnungen gefördert werden (2010 gesamt: 127 Wohnungen).
2. Wesentliche Änderung der Richtlinien
2.1 Absenkung der Fördersätze Alle Zuschüsse werden um 2.000 Euro abgesenkt. Dies gilt sowohl für die Neubau- als auch für die Bestandsförderung. Zum Beispiel reduziert sich der Zuschuss für eine Familie mit zwei Kindern in der unteren Einkommensgruppe im Neubau von bisher 22.000 auf 20.000 Euro. Diese Reduzierung gilt analog auch für die Förderung mit Zinszuschüssen, die hin und wieder alternativ anstelle der Zuschüsse zur Reduzierung der Belastung eingesetzt werden.
Entfall des bisherigen Förderzuschlages für energiesparendes und ökologische Bauen für KfW-Effizienzhaus 55 und 70 (EnEV2007), da dies inzwischen überholt ist. Künftig soll es nur noch einen Förderzuschlag für das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009) und das Passivhaus geben, da diese dem vorgeschriebenen neuen städtischen Standard entsprechen oder diesen überschreiten (GRDrs 165/2010). Der Förderzuschlag wird von 5.000 auf 4.000 Euro reduziert. Außerdem werden die Förderrichtlinien redaktionell geändert und der geänderten Rechtslage angepasst. Finanzielle Auswirkungen 2010: 2,1 Mio. Euro 127 Förderfälle
2011: 1,8 Mio. Euro 120 Förderfälle
Beteiligte Stellen - Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Michael Föll Erster Bürgermeister Anlagen 1 Synopse der alten/neuen Richtlinien 2 Richtlinientext in der Neufassung zum Seitenanfang