Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9011-02.03/-05
GRDrs 1560/2023
Stuttgart,
12/15/2023



Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung
des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 und der Finanzplanung bis 2028 am 15. Dezember 2023




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich15.12.2023



Beschlußantrag:

I. Zustimmung

Dem am 21. September 2023 eingebrachten Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 und der Finanzplanung 2023 bis 2028 wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 13. November bis 15. Dezember 2023 ergeben haben.

II. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß Anlage 1 beschlossen.

In den Ergebnishaushalten wird ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von 4.548.872 EUR in 2024 und ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von -506.624.637 EUR in 2025 festgesetzt.

Im Haushaltsjahr 2025 wird eine Kreditermächtigung von 770.200.000 EUR veranschlagt.

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert.

III. Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art

Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird.
70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.


IV. Übertragbarkeitsvermerke

Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen Übertragbarkeitsvermerke werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. § 21 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2024/2025 angebracht.

Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei Ermächtigungsübertragungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.

V. Deckungsvermerke

Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen allgemeinen Grundsätze, Haushalts- und Deckungsvermerke - mit den in Anlage 4 enthaltenen Ergänzungen - werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. §§ 19 und 20 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2024/2025 angebracht.

Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Haushaltsvollzug erforderliche Korrekturen (insbesondere zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltsführung) zu den ausgewiesenen Deckungsbeziehungen vorzunehmen, worüber im Rahmen des Jahresabschlusses dem Gemeinderat zu berichten ist.

Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei den Deckungsbeziehungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.

VI. Anträge aus der Mitte des Gemeinderats

Mit der Verabschiedung sind alle zum Haushaltsplan 2024/2025 und zur Finanzplanung bis 2028 gestellten Anträge, soweit sie nicht an einen Ausschuss oder an die Verwaltung zur Weiterbehandlung verwiesen wurden, als erledigt zu betrachten.

VII. Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen wird ermächtigt, noch erforderliche Änderungen in den Haushaltsplänen im Rahmen des beschlossenen Gesamtvolumens vorzunehmen. Darunter fallen insbesondere auch die Abbildung von Beschlüssen zu den Stellenplänen im Haushaltsplan, Umsetzungen von zentral geplanten Teilansätzen sowie Verpflichtungsermächtigungen in die Teilhaushalte und eventuelle Ansatzkorrekturen innerhalb der Teilhaushalte in den ausgewiesenen Amtsbereichen und Schlüsselprodukten.


VIII. Erarbeitung von Konzepten für eine nachhaltige Haushaltsplanung

Die Verwaltung wird beauftragt, erste Vorschläge für eine nachhaltige Haushaltsplanung zu erarbeiten. In diesem Rahmen sind dem Gemeinderat möglichst kurzfristig Ideen und Konzepte zur Verbesserung der Haushaltsstruktur sowie Maßnahmen zur Straffung und Erleichterung des Planaufstellungs- und -beratungsverfahrens noch vor Beginn der Arbeiten zum Doppelhaushaltsplan 2026/2027 vorzulegen.


Begründung:


Auf den Vorbericht im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2024/2025, den Erläuterungsbericht zur Finanzplanung 2023 bis 2028, die GRDrs 959/2023 zur Einbringung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 sowie die GRDrs 1544/2023 mit 1. Ergänzung zur 1. und 2. Änderungsliste wird verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen

s. GRDrs 1544/2023 mit 1. Ergänzung beigefügte Anlage 2






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

1) Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
2) 3. Änderungsliste Ergebnis- und Finanzhaushalte
3) Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen
4) Ergänzung von Haushaltsvermerken


<Anlagen>



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