Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
141
11
Verhandlung
Drucksache:
424/2023
GZ:
SI
Sitzungstermin:
22.06.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Sicherstellung des Dienstbetriebs im Sozialamt
- Ermächtigungen
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 19.06.2023, öffentlich, Nr. 67
Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 10.05.2023, öffentlich, Nr. 192
Gemeinderat vom 11.05.2023, öffentlich, Nr. 111
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 19.06.2023, öffentlich, Nr. 90
Verwaltungsausschuss vom 21.06.2023, öffentlich, Nr. 329
jeweiliges Ergebnis einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 15.05.2023, GRDrs 424/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Von den aktuellen Entwicklungen im Sozialamt aufgrund diverser Reformprozesse und den Auswirkungen aus der Bewältigung multipler Krisen wird Kenntnis genommen.
2. Mehrere zum Teil sehr kurzfristige und komplexe Reformprozesse sowie die Bewältigung multipler Krisen (Flüchtlingskrise, Energiekrise, etc.) und damit verbundene verwaltungsinterne Organisationänderungen führen in den nachstehenden Abteilungen des Sozialamts zu einem vordringlichen Personalmehrbedarf im Umfang von insg. 5,0 VZK. Diese verteilen sich folgendermaßen:
2.1 In der Abteilung Verwaltung
1,0 VZK in EG 11 TVöD für die Personalentwicklung
1,0 VZK in EG 10 TVöD für die Sachbearbeitung Organisation
2.2 In der Abteilung Flüchtlinge
1,0 VZK in EG 13 TVöD für die Koordination Geflüchteter und Wohnungsnotfallhilfe
2.3 In der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe
1,0 VZK in EG 11 TVöD für die Sachbearbeitung Recht, Qualität und Vergütung
1,0 VZK in EG 11 TVöD für die Sachbearbeitung Verträge und Vergütungen
3. Von diesen vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt,
ab sofort
Personal im Umfang von insg. 5,0 VZK
(Beschlussziffer 2.1 - 2.3)
außerhalb des Stellenplans einzustellen. Alle Ermächtigungen sind bis 31.12.2023 befristet. Über etwaige Stellenschaffungen ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 zu entscheiden.
4. Eine unbefristete Ausschreibung und Besetzung aller Ermächtigungen ist möglich, sofern das Amt eine weitere Beschäftigung der Mitarbeiter/-innen nach dem 31.12.2023 gewährleisten kann.
5. Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 197.550 EUR werden im THH 500, Sozialamt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen gedeckt.
Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Personalaufwand in Höhe von bis zu 197.550 EUR wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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