Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
263
13
Verhandlung
Drucksache:
228/2021
GZ:
T
Sitzungstermin:
14.10.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
pö
Betreff:
Neubau städt. Tageseinrichtung für Kinder, Typenbau Hausenring 32E in S-Weilimdorf - Baubeschluss
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.10.2021, öffentlich, Nr. 144
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 12.10.2021, öffentl., Nr. 335
Verwaltungsausschuss vom 13.10.2021, öffentlich, Nr. 396
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats, GRDrs 228/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau der 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Hausenring 32E in Stuttgart-Weilimdorf, in Typenbauweise
nach den Plänen der Architekten
Michel + Wolf Architekten (Anlage 4) vom 15.07.2021
der Baubeschreibung (Anlage 5) vom 15.07.2021
und dem durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 08.09.2021
mit voraussichtlichen Gesamtkosten der
Baumaßnahme einschließlich Abbruch und Einrichtung
bei Fertigstellung in Höhe von 4.318.000 EUR
wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten enthalten sind Kosten für die Photovoltaikanlage (inkl. Nebenkosten) in Höhe von 48.000 EUR, die Außenanlagen in Höhe von 349.100 EUR (inkl. Nebenkosten) und Einrichtungskosten in Höhe von 175.000 EUR.
2. Die Gesamtkosten in Höhe von 4.318.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233239 Kita Weilimdorf, Hausenring 32E, Neubau, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, gedeckt. Davon stehen 3.917.000 EUR beim Projekt 7.233239 bereit und 48.000 EUR werden aus Contracting-Mitteln im THH 360 - Amt für Umweltschutz sowie 288.000 EUR aus dem THH 510 - Jugendamt, Projekt 7.519365 - Sonstige Investitionen Kitas finanziert. Der zusätzliche Mittelbedarf von 65.000 EUR wird als Vorbelastung bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2022/2023 bereitgestellt.
3. Folgelasten
Den jährlichen Folgelasten von insgesamt 589.957 EUR wird zugestimmt. Davon sind 423.567 EUR für die Folgelasten (ohne Abschreibung und Verzinsung) bei der Kita-Betriebskostenpauschale 2018/2019, Ergebnishaushalt, Teilhaushalt 510- Jugendamt, Amtsbereich 5103651 - Förderung von Kindern in Städtischen Tageseinrichtungen, Kontengruppe 42510 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt und werden mit Inbetriebnahme der Einrichtung entsprechend in den Ämterbudgets umgesetzt.
4. Personalbedarf
Vom zusätzlichen, zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der Einrichtung im Sommer 2023, entstehenden Personalbedarf im Umfang von 6,3799 VZK wird Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, ab Inbetriebnahme der Einrichtung bis zum 31.12.2023 außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 6,3799 VZK zu beschäftigen (davon 3,4595 VZK in Entgeltgruppe S 8b TVöD SuE, 1,4640 VZK in Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE, 1,2000 VZK in Entgeltgruppe S 3 TVöD SuE und 0,2564 VZK in Entgeltgruppe EG 3 TVöD). Über die Stellenschaffung ist im Stellenplanverfahren zum Doppelhaushalt 2024/2025 zu entscheiden.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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