Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
4
3
VerhandlungDrucksache:
865/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 25.01.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Personal- und Sachmittelbedarf des Baurechtsamts für die Umsetzung des novellierten Zweckentfremdungsverbots und die Überwachung des Außenbereichs

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 579
Ergebnis: Zurückstellung
Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung des Gemeinderats auf den 21.12.2020
Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 392
Ergebnis: Zurückstellung
Gemeinderat vom 25.01.2021, öffentlich, Nr. 1
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 16:30 Uhr


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 10.12.2020, GRDrs 865/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Verfolgung illegaler Bauten im Außenbereich durch das Baurechtsamt wird zugestimmt. Es werden dafür jeweils die illegalen Objekte eines abgrenzbaren Bereichs aufgenommen und mit dem Ziel der Beseitigung aufgegriffen.

2. Der Verfolgung rechtswidriger Schottergärten durch das Baurechtsamt mit dem Ziel, die Beseitigung der nach August 2020 verbotswidrig hergestellten Schottergärten herbeizuführen, wird zugestimmt.
3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden dafür beim Baurechtsamt insgesamt 5,0 Stellen geschaffen, davon
- 3,0 Stellen in A 11 (Sachbearbeitung),
- 1,0 Stelle in EG 9b (Baukontrolle),
- 0,5 Stelle in EG 8 (Geschäftszimmer) und
- 0,5 Stelle in A 14 (juristische Sachbearbeitung).
Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

4. Vom Bericht über die Entwicklung der Rechtslage auf dem Gebiet des Zweckentfremdungsrechts und die daraus folgenden Stellenplanmaßnahmen wird Kenntnis genommen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
zum Seitenanfang