Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
41
10
Verhandlung
Drucksache:
44/2014
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
27.03.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Nachsubventionierung von Sozialmietwohnungen
mit städtischem Belegungsrecht
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 21.03.2014, öffentlich, Nr. 31
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.03.2014, GRDrs 44/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Landeshauptstadt gewährt bei 2.200 bestehenden Sozialmietwohnungen im Rahmen einer Subjektförderung an die Mieter eine Nachsubventionierung für neu zu vermietende Wohnungen nach folgenden Grundsätzen:
a. Die Subjektförderung erfolgt auf eine vom Mieter zu bezahlende Ausgangsmiete von
7,00 Euro/m²/Monat
(Netto-Kaltmiete). Steigerungen der Ausgangsmiete sind auf dieser Basis entsprechend den Steigerungen bei den künftigen Mietspiegeln zulässig.
b. Die Nachsubventionierung gilt für
neue
Mietverhältnisse.
c. Die Subjektförderung wird gewährt, wenn die zum Bezug einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung jeweils gültigen Einkommensgrenzen nach § 30 Abs. 5 LWoFG (ohne Zuschlag) nicht überschritten werden.
d. Ausgenommen sind Mieter im Transferleistungsbezug nach SGB II und SGB XII, solange der Bund die Kosten der Unterkunft ganz oder teilweise trägt.
e. Die Einkommen der subventionierten Mieterhaushalte werden
alle 2 Jahre
überprüft.
f. Die Nachsubventionierung gilt zunächst für den Zeitraum 2014 - 2018 (je einschließlich).
2. Der Gesamtaufwand von 2,7 Mio. Euro wird im Teilhaushalt 230 7220 (Wohnraumversorgung) beim Sachkonto 4318 0000 Zuschüsse gedeckt.
3. Die Wirksamkeit der Nachsubventionierung wird evaluiert und mögliche finanzielle Anpassungen werden zum Doppelhaushalt 2018/2019 überprüft.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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