Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 3432-00
GRDrs 74/2021
Stuttgart,
01/29/2021



Erhöhung der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei den Philharmonikern



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich04.02.2021



Beschlußantrag:

Der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die Musiker*innen der Stuttgarter Philharmoniker von 95 % auf 98 % des für den Vergleichszeitraum maßgeblichen monatlichen Nettoentgelts wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aufgrund der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) hat die Landesregierung erhebliche Beschränkungen für Kulturveranstaltungen angeordnet. Dadurch ist das Kerngeschäftsfeld der Stuttgarter Philharmoniker (nach derzeitigem Stand sind 85 Musiker*innen betroffen) auf nicht absehbare Zeit stark eingeschränkt. Daher sind sich Arbeitgeber und Örtlicher Personalrat einig, dass vorübergehend ab 01. Februar 2021 Kurzarbeit eingeführt wird. Ziel ist stets, das Angebot soweit möglich weiterzuführen und baldmöglichst den Spielbetrieb wieder aufzunehmen. Zumindest im Februar ist jedoch von weitgehender Reduzierung auf reinen individuellen Übebetrieb auszugehen (Umfang: 20% der jeweiligen individuellen Arbeitszeit).

§ 5 Absatz 1 des 2. TV COVID-TVK setzt eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 95% des für den Vergleichszeitraum maßgeblichen monatlichen Nettoentgelts fest. Analog zum Vorgehen des Landes bei den Staatstheatern, bei denen ebenfalls seit längerem Kurzarbeit eingeführt ist, soll der Betrag auch bei den Stuttgarter Philharmonikern auf 98% des monatlichen Nettoentgelts festgesetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Angesichts der Komplexität der Berechnungen ist eine konkrete Angabe derzeit nicht möglich.






Anlagen

<Anlagen>



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