In den letzten zwei Jahren haben im Schnitt 45% der Interessenten letztlich eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen.
Somit wäre davon auszugehen, dass bis Sommer 2023 85 Personen gerne eine Altersteilzeitvereinbarung schließen würden.
Wenn pro ATZ-Fall 4.470 € Mehrkosten pro Jahr entstehen, wären das bei 85 Fällen insgesamt rund 379.950 € Mehrkosten pro Jahr.
Da eine Altersteilzeitvereinbarung im Durchschnitt etwa drei Jahre andauert, muss in Folge der Anhebung der ursprünglich tariflich festgelegten Quote von 2,5% auf maximal 5% mit jährlichen Mehrbelastungen des städtischen Haushalts von bis zu rd. 1.200.000 € gerechnet werden (vgl. GRDrs 816/2021). Diese Mehraufwendungen werden aus dem Gesamtpersonalkostenbudget gedeckt. Die Anhebung der tariflichen Quote steht daher unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Dabei wird vom Haupt- und Personalamt regelmäßig geprüft und sichergestellt, dass der Abschluss von zusätzlichen Vereinbarungen nur dann erfolgt, wenn und solange das Gesamtpersonalkostenbudget nicht überschritten wird. Beteiligte Stellen WFB Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dr. Fabian Mayer Erster Bürgermeister Anlagen keine <Anlagen> zum Seitenanfang