Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 695/2016
Stuttgart,
10/07/2016



Nachrücken von Herrn Markus Bott (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.10.2016
20.10.2016



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Herrn Markus Bott in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.



Begründung:


Mit Ablauf des 14. Oktober 2016 ist Herr Dr. Fabian Mayer, der über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union (CDU) in den Gemeinderat gewählt worden war, aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschieden (vgl. GRDrs. 693/2016).

Entsprechend dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25. Mai 2014 ist Frau Tatjana Strohmaier die erste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU). Nachdem Frau Tatjana Strohmaier aufgrund des mit GRDrs. 694/2016 gefassten Beschlusses des Gemeinderats nicht in den Gemeinderat nachrückt, rückt gemäß § 31 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die nächste Ersatzperson nach. Dies ist Herr Markus Bott.

Herr Markus Bott rückt daher für den aus dem Gemeinderat ausscheidenden Stadtrat Dr. Fabian Mayer mit Wirkung zum 15. Oktober 2016 in den Gemeinderat nach.

Herr Markus Bott hat erklärt, dass er die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihm keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.

Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Herrn Markus Bott keine Hinderungsgründe vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

keine

<Anlagen>



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