Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 425/2010
Stuttgart,
07/07/2010



Städtisches Energiesparprogramm
Änderung der Förderrichtlinien




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:


1.Die Förderrichtlinien zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung im Gebäudebestand (Kommunales Energiesparprogramm) werden entsprechend
Anlagen 1 - 2 geändert.
2.Die neuen Richtlinien gelten für alle Anträge, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (In-Kraft-Treten) beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen. Zeitgleich treten die Richtlinien in der Fassung vom 24. Mai 2007 außer Kraft.



Begründung:


1. Allgemeines Als konkreten Betrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Stuttgart (KLIKS) hat der Gemeinderat am 18. Juni1998 ein kommunales Energiesparprogramm für Wohngebäude beschlossen. Die Förderrichtlinien wurden mehrfach, zuletzt am 24. Mai 2007 geändert.

Über die Gesamtentwicklung des Förderprogramms wurde zuletzt im Rahmen des Jahresberichts 2009 Wohnungswesen (GRDrs 89/2010) berichtet.

Die wesentlichen Gründe für die große Akzeptanz des Programms sind:

- die städtischen Zuschüsse für die energetische Sanierung von privaten Wohngebäuden werden seit 12 Jahren ununterbrochen bereitgestellt;
- die Gebäudeeigentümer haben die Wahl zwischen einer prozentualen Bezuschussung von umfassenden Maßnahmen, so genannten Maßnahmenpaketen (Regelförderung) oder der Pauschalförderung für Einzelmaßnahmen an den Bauteilen Dach, Fassade bzw. Fenster;
- die städtische Bezuschussung unterstützt die private und freiwillige energetische Sanierungsbereitschaft der Gebäudeeigentümer. Schwerpunktmäßig werden umfassende Gebäudesanierungsmaßnahmen bezuschusst. D.h. 4/5 der verausgabten Zuschüsse entfallen auf diese. Die pauschale Förderung von Einzelmaßnahmen (Dach und/oder Fassade und/oder Fenster), die seit 2003 möglich ist, wird dann beantragt, sofern aus baulichen, eigentumsrechtlichen oder finanziellen Aspekten eine umfassende Lösung ausgeschlossen ist;
- über das Förderprogramm werden nur energetische Verbesserungen berücksichtigt, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind;
- eine Kumulierung mit Förderrangeboten des Bundes und des Landes ist möglich. Gegebenenfalls werden die städtischen Zuschüsse gekürzt. Die Antragseingänge bis Juni 2010 sind trotz der Finanzkrise im Vergleich zum Vorjahr unverändert hoch.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010/2011 hat der Gemeinderat für die Fortsetzung des Programms Haushaltsmittel von jährlich 2,3 Mio. Euro bereitgestellt. Zusätzlich stehen 0,2 Mio. Euro Haushaltsreste aus den Programmjahren 2006 und 2007 zur Verfügung (freigewordene Mittel aufgrund Fristablauf für Auszahlungsanträge). Das Fördervolumen 2010 beträgt somit 2,5 Mio. Euro.

Wie im Jahresbericht 2009 Wohnungswesen (Anlage 1 zu GRDrs 89/2010) berichtet, wurden im vergangenen Jahr mit den genehmigten 2,5 Mio. Euro 1.530 Wohnungen in 445 Wohngebäuden bezuschusst. Bezogen auf die zwei Förderalternativen bedeutet dies, dass über die Regelförderung durchschnittlich 3.940 Euro je Wohnung und in der Pauschalförderung durchschnittlich 380 Euro je Wohnung ausgezahlt worden sind.

Erfahrungsgemäß werden weiterhin schwerpunktmäßig umfassende Sanierungen beantragt. Nach der nun vorgeschlagenen Absenkung der Förderprozente ergibt sich für die Variante Regelförderung rechnerisch ein Durchschnitt von rund 3.630 Euro je Wohnung, so dass künftig jährlich rund 1.600 Wohnungen bzw. ca. 70 zusätzliche, energetisch sanierte Wohnungen eine Förderung erhalten können.


2. Änderung der Richtlinien Die Änderung der Richtlinien ist aus folgenden Gründen erforderlich:

- Anpassung an die EnEV 2009, die am 01.10.2009 in Kraft getreten ist. Dadurch wurden die technischen Standards und die Mindestanforderungen weiter erhöht.
- Reduzierung der Zuschüsse, um mit den vorhandenen Mitteln mehr Wohnungen fördern zu können.
- Redaktionelle Änderungen und Verbesserungen.

Das Prinzip des städtischen Programms ist stets gewesen, dass lediglich energetische Gebäudesanierungen (nicht allgemeine Modernisierungen) bezuschusst wurden, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus reichen.

Unter diesem Aspekt haben die Experten des Energieberatungszentrums Stuttgart e.V., der TÜV SÜD Industrie Service GmbH und der Abteilung Energiewirtschaft (Amt für Umweltschutz) die bautechnischen Qualitätsanforderungen und das entsprechende Fördersatzsystem neu formuliert (siehe Anlagen 1 - 2).


3. Anpassung an die EnEV 2009 und Reduzierung der Zuschüsse

Durch die neue EnEV wurden die technischen Standards für den Wärmschutz der Gebäudehülle um 15% erhöht. Die Anforderungen an den Primärenergiebedarf wurden sogar um 30% erhöht. Diese gestiegenen Anforderungen sind der künftige Maßstab für die Berechnung der städtischen Zuschüsse bei der umfassenden Sanierung.

Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, die Förderquoten für die Gebäudehülle, die bisher 8-18% der förderfähigen Kosten betragen haben, künftig auf 6-16% der förderfähigen Kosten zu reduzieren. Ziel ist, mit den vorhandenen Mitteln mehr Wohnungen fördern zu können. Dabei muss das Programm ausreichend attraktiv bleiben, um die Gebäudeeigentümer zur Durchführung der Maßnahmen zu motivieren.

Im Falle der heizungstechnischen Erneuerung muss der Primärenergiebedarf um 30% gegenüber der EnEV 2007 verbessert werden. Der maximal 4%ige Förderzuschlag bleibt unverändert.

Nachfolgendes Beispiel soll die vorgeschlagenen Änderungen veranschaulichen:


Auswirkung der Richtlinienänderung 2010 am Beispiel eines freistehenden,
zu sanierenden Wohnhauses mit 4 Wohnungen, Baujahr 1960

EnEV 2007EnEV 2009
MaßnahmenFassade, Dach, Fenster, Kellerdecke, Gas-Brennwertkessel, Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung
Erreichte technische Standards
(Bezugsgrößen)

- Wärmeschutz Gebäudehülle

- Primärenergiebedarf
-13% (Neubaustandard)

-24%
+4% (Neubaustandard)

+10%
Gesamtkosten €
150.000
Fördersätze in %20,416,6
Städtische Zuschüsse €
aus förderfähigen Kosten von 21.000 € je Wohnung
17.13613.944
Eigenfinanzierungsanteil des
Eigentümers €
132.864136.056


Fazit
Bei identischen Maßnahmen und Kosten verschlechtern sich die Bezugsgrößen der EnEV 2009 gegenüber der EnEV 2007. Die städtischen Zuschüsse reduzieren sich - wie das Beispiel zeigt - um 3.192 Euro. Wenn der Eigentümer mehr Förderung erhalten will, muss er auch das höhere Anforderungsniveau der EnEV 2009 voll realisieren, bekommt aber trotzdem 2 Prozentpunkte weniger Förderung als bisher.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe Begründung Ziffer 1.


Beteiligte Stellen

Ref. StU hat der Vorlage zugestimmt, macht aber den Vorschlag, in der Pauschalförderung erstmalig thermische Solaranlagen bis maximal 60 Euro/qm Kollektorfläche zu fördern. Das Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. und die TÜV SÜD Industrie Service GmbH haben Bedenken gegen die Ausweitung des Förderprogramms, da die Fördergelder für die bisherigen Maßnahmen wichtiger und die Einhaltung der technischen Anforderungen nur aufwendig prüfbar wären. Deshalb enthält die Vorlage keinen Vorschlag zur Förderung thermischer Solaranlagen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

./.

Erledigte Anträge/Anfragen

./.



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1 Synopse (Gegenüberstellung von bisherigen und zukünftigen Textpassagen)
2 Richtlinientext in der Neufassung





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425-2010 Anlage1 Synopse.pdf 425-2010 Anlage 2 RL.pdf