Herr Prof. Dr. Lothar Maier ist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und zudem auch schon aufgrund seines Alters gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 6 GemO zum Ausscheiden aus dem Gemeinderat berechtigt.
Nachdem seine Erklärung am 6. März 2018 per Fax bei der Landeshauptstadt Stuttgart erstmals eingegangen ist, scheidet er damit mit Ablauf dieses Tages aus dem Gemeinderat aus.
Der Gemeinderat hat gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GemO in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 GemO das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und das Vorliegen der Voraussetzungen dafür, hier in Form eines wichtigen Grundes, festzustellen. Finanzielle Auswirkungen Keine Beteiligte Stellen nicht erforderlich Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Fritz Kuhn Anlagen keine <Anlagen> zum Seitenanfang