Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 4611-00
GRDrs 680/2019
Stuttgart,
06/28/2019



Kooperationsvereinbarung "Bewegungspass Baden-Württemberg"
zwischen der AOK Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung;
hier: Umsetzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2019
18.07.2019



Beschlußantrag:

1. Von der Kooperation der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung, mit der AOK Baden-Württemberg im Rahmen des Präventionsgesetzes im Bereich der frühkindlichen Bewegungsförderung wird Kenntnis genommen. Der Förderzeitraum umfasst vier Jahre von 2019 bis 2022, der jährliche Förderbetrag beläuft sich auf 95.000 Euro.

2.1 Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung durch das Amt für Sport und Bewegung löst einen zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von insgesamt 48 Personenmonaten einer Vollzeitkraft in TVöD Entgeltgruppe 11 aus. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung in den Jahren 2019 bis 2023 Personal im Umfang von insgesamt bis zu 48 Personenmonaten einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe TVöD Entgeltgruppe 11 zu beschäftigen.

2.2 Der Mehraufwand wird in den Teilergebnishaushalten 2019 bis 2022 THH 520 – Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen gedeckt. Die Finanzierung erfolgt für die Stadt kostenneutral durch Fördermittel der AOK Stuttgart-Böblingen, THH 520 in den Jahren 2019 bis 2022, Kontengruppe 350 – Sonstige ordentliche Erträge“.






Begründung:


Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz: PrävG) verabschiedet. Die Krankenkassen und Pflegekassen können dadurch mehr als 500 Mio. Euro in Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt des Präventionsgesetzes liegt in den Lebenswelten Kita, Schule, Betrieb und Kommune.

Zu diesem Zweck geht die AOK - Baden-Württemberg mit der Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Sport und Bewegung, eine Kooperationsvereinbarung ein. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann das Gesamtkonzept Bewegungspass Stuttgart landesweit in den interessierten Stadt- und Landkreisen als „Bewegungspass Baden-Württemberg“ eingeführt werden.

Der Bewegungspass Stuttgart
Kommunen und Landkreise stehen vor der Herausforderung, gesundheitliche Chancengleichheit, die Förderung von Bildung durch Bewegung und einen dauerhaft gesunden Lebensstil im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Um dieser Herausforderung in Stuttgart zu begegnen und flächendeckend ein qualitätsgesichertes Angebot in der frühen Kindheit anbieten zu können, hat das Amt für Sport und Bewegung den Stuttgarter Bewegungspass entwickelt und im Jahr 2016 in das kitafit-Programm integriert. Dank der engen Kooperation mit dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt konnte der Bewegungspass Stuttgart in den vergangenen drei Jahren in knapp 300 Kitas eingeführt werden. Ziel des Bewegungspasses in Stuttgart ist es, alle Kitas zu erreichen und die motorische Auffälligkeit im Rahmen der Einschulungsuntersuchung von 28% (2016) auf weniger als 20% zu reduzieren.

Die Entwicklung des Stuttgarter Bewegungspasses wurde bisher ausschließlich über externe Mittel einer Stiftung und der regionalen AOK Stuttgart-Böblingen, die bis Ende 2019 gesichert sind, finanziert. Das Amt für Sport und Bewegung hat den Bewegungspass Stuttgart zum Doppelhaushalt 2020/2021 als Sondereinfluss angemeldet und den dafür erforderlichen Finanzmittel- und Personalbedarf in der GRDrs 497/2019 dargestellt.

Starke Nachfrage von Stadt- und Landkreisen außerhalb Stuttgarts
Aufgrund der einfachen und kostengünstigen, aber hinsichtlich der Förderung der Motorik sehr wirksamen Umsetzung des Bewegungspasses in Stuttgart, gingen zahlreiche Anfragen von Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg zum Transfer des Bewegungspasses beim Amt für Sport und Bewegung ein. Im Zollernalbkreis, der in der Statistik des Landesgesundheitsamts (Gesundheitsatlas BW) bei der Kindermotorik deutlich unterdurchschnittlich abschneidet, wurde der Bewegungspass im Jahr 2018 als Pilotprojekt erfolgreich eingeführt. Derzeit liegen dem Amt für Sport und Bewegung Anfragen aus nahezu allen weiteren 42 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs vor.

Landesweite Einführung und Umsetzung des Bewegungspasses
Zielsetzung ist auch auf Landesebene die Stärkung der Motorikförderung in den Kitas und daraus resultierend die Senkung der motorischen Auffälligkeit im Rahmen der Einschulungsuntersuchung. Um die große Nachfrage der Stadt- und Landkreise nach dem Bewegungspass Stuttgart bedienen zu können, wurden in einem Netzwerkansatz mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Landesgesundheitsamt, dem Landessportverband und dem Stuttgarter Amt für Sport und Bewegung Strukturen und Rollen vereinbart, mit denen der Bewegungspass Stuttgart als Bewegungspass Baden-Württemberg in den nächsten vier Jahren in den interessierten Stadt- und Landkreisen eingeführt werden soll.

Dem Landesgesundheitsamt obliegt dabei die Rolle, die verantwortlichen Personen in den Gesundheitsämtern der Landkreise einzubinden, die vor Ort für die Einführung und Umsetzung des Bewegungspasses Baden-Württemberg verantwortlich sind. Mit Hilfe der lokalen Kreisstrukturen werden die Kitas in den Gemeinden über den Bewegungspass informiert und deren Mitarbeiter*innen dafür qualifiziert.

Dem Amt für Sport und Bewegung Stuttgart kommt in dieser Projektstruktur die Rolle des Koordinators zu, der die Verbreitung und Umsetzung des Bewegungspasses Baden-Württemberg steuert und seine Erfahrungen einbringt. Das Amt für Sport und Bewegung ist außerdem für die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung des Bewegungspasses verantwortlich. Der durch diese Rolle entstehende personelle und finanzielle Aufwand wird im Rahmen des Präventionsgesetzes über die AOK Baden-Württemberg vollumfänglich abgedeckt. Die in den einzelnen Stadt- und Landkreisen für die Einführung des Bewegungspasses Baden-Württemberg entstehenden Sach- und Personalkosten werden von den Institutionen vor Ort getragen.

Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart
Bestandteil der Kooperationsvereinbarung zur landesweiten Einführung des Bewegungspasses Baden-Württemberg ist die Durchführung einer Studie zur Qualität und zur Wirksamkeit des Bewegungspasses. Diese Studie wird in Stuttgart durchgeführt, da der Bewegungspass hier den größten Verbreitungsgrad hat. Die aus dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung und Optimierung des Bewegungspasses ein und dienen damit der städtischen Zielsetzung, den Anteil der motorisch auffälligen Kinder deutlich abzusenken.

Nicht Bestandteil der Kooperationsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg ist die Weiterführung und flächendeckende Einführung des Bewegungspasses Stuttgart in allen Stuttgarter Kitas. Dafür müssen im Doppelhaushalt 2020/2021 seitens der Stadt Stuttgart Mittel bereitgestellt werden (GRDrs 497/2019).

Finanzielle Auswirkungen

Zur Deckung des erhöhten Personalbedarfs wird die Verwaltung ermächtigt, in den Jahren 2019 bis 2023 außerhalb des Stellenplans zusätzliches Personal im Umfang von bis zu 48 Personenmonaten in der Entgeltgruppe 11 TVöD zu beschäftigen. Ein eingerichteter Arbeitsplatz ist beim Amt für Sport und Bewegung vorhanden. Die anfallenden Personalkosten werden aus den Fördermitteln des Kooperationsvertrages zwischen der AOK Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart vollständig gedeckt. Die zweckgebundenen Erträge werden im Wege der unechten Deckungsfähigkeit budgeterhöhend umgesetzt.

Die Kooperationsvereinbarung mit der AOK Baden-Württemberg wurde am 20. Mai 2019 geschlossen. Insgesamt beläuft sich die Förderung für die Jahre 2019-2022 auf 380.000 EUR (95.000 EUR/Jahr) und wird im THH 520 vereinnahmt.



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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