Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
647/2011
GZ:
AK/WFB 7651-04.00
Sitzungstermin: 06.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Projekt Jobcenter - Umsetzung der Option
in der LHS Stuttgart
Stadtweite Stellenbedarfe im Zusammenhang
mit Option

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 30.09.2011, öffentlich, Nr. 139
Verwaltungsausschuss vom 05.10.2011, öffentlich, Nr. 390

Ergebnis: einmütige Zustimmung (2 Enthaltungen) zu dem in Ziffer 1 ergänzten Beschlussantrag


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 19.09.2011, GRDrs 647/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die Erledigung nicht nur vorübergehender Aufgaben entstehen über die GRDrs 156/2011 hinaus weitere Personalbedarfe beim Jobcenter und anderen Ämtern der Stadtverwaltung. Vom weiteren Personalbedarf im Jahr 2011 in Höhe von 2,0 Stellen sowie ab 01.01.2012 in Höhe von 11,5 Stellen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits 2011 die Personalauswahlverfahren für folgendes Personal durchzuführen und das Personal ab sofort bzw. zum 01.01.2012 unbefristet einzustellen (siehe auch Anlage 1):
- 50 % Sachbearbeitung Aus-, Fort- und Weiterbildung, EG 9
- 100 % Sachbearbeitung Finanzen (inkl. Finanzcontrolling), A 12
- 100 % Sachbearbeitung Einkauf Arbeitsmarktdienstleistungen, Vertragswesen, - 100 % Sachbearbeitung Steuerungsunterstützung, A 13 hD
- 100 % Sachbearbeitung Zentrales Controlling, EG 11
- 100 % Sachbearbeitung Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen, Wissens- - 50 % Sachbearbeitung Zentraler Einkauf, EG 9
- 30 % Sachbearbeitung Aus- und Fortbildung, A 12
- 30 % Sachbearbeitung Personalwirtschaft, A 12
- 10 % Mitarbeiter/-in Personalaktei, EG 6
- 30 % Sachbearbeitung Bezügeabrechnung, A 8 - 50 % Sachbearbeitung Haushaltsabteilung (Stellungnahmen, Kostenabschätzungen, Haushaltsüberwachungen), A 12
- 100 % Sachbearbeitung Kreditorenbuchhaltung (stellv. Teamleitung), A 11 - 100 % Sachbearbeitung Kreditorenbuchhaltung, A 8
- 100 % Sachbearbeitung Kreditorenbuchhaltung, EG 6
- 100 % Sachbearbeitung Beitreibung, Innen- und Außendienst, EG 8 - 100 % Sachbearbeitung Prüfung (Sicherung Lebensunterhalt, Eingliederungs- - 100 % Sachbearbeitung Führungsunterstützung (Zentrale Steuerung und
Controlling), A 14

2. Zur Finanzierung der bereits absehbaren Kosten werden ab 01.01.2012 im Teilhaushalt 290 - Jobcenter, im Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, im Teilhaushalt 200 - Stadtkämmerei, im Teilhaushalt 140 - Rechnungsprüfungsamt und im Teilhaushalt - 810 Bürgermeisteramt Mittel für Personalausgaben in Höhe von rund 1.682.510 EUR bewilligt. Die Erstattung bei den Verwaltungskosten des Jobcenters durch den Bund beträgt hierbei 84,8%.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit der Kommunalen Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) über den zentralen Druck, die Kuvertierung und den Versand von Bescheiden des Jobcenter Stuttgart abzuschließen. Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt entsprechend dem Leistungskatalog der KDRS und der tatsächlich erbrachten Leistung (insbesondere entsprechend der Anzahl der Bescheide). Der jährliche Ausgabenbedarf hierfür wird nach aktuellem Stand auf ca. 480.000 EUR geschätzt. Dieser Betrag kann sich ggf. durch zusätzliche Anforderungen an die Servicequalität noch erhöhen.


OB Dr. Schuster stellt den Beschlussantrag mit folgender Ergänzung in Ziffer 1 entsprechend der Vorberatung im Verwaltungsausschuss zur Abstimmung:

Beim Jobcenter sollen die nachstehenden drei weiteren Stellen eingerichtet werden:

- 50 % Sekretariat, Abt. Verwaltung, EG 5
- 50 % Sachbearbeitung, Personal Zentraler Dienst, Abt. Verwaltung, EG 8
- 100 % Sachbearbeitung, Richtlinien Fachberatung Vordrucke, Abt. Grundsatz und Recht, EG 10
- 100 % Sachbearbeitung Richtlinien Fachberatung Vordrucke, Abt. Markt und
Integration, EG 10

Diese Stellen sollen einen kw-Vermerk für das Jahr 2014 erhalten.

Der Vorsitzende hält fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie oben beantragt.

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