Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0344-01
GRDrs 315/2024
Stuttgart,
05/03/2024



Änderung der Geschäftskreise des OBM und der Beigeordneten:
Zuordnung der Fachdienste AKR-AM, AKR-SI sowie der zentralen Koordinierungsstelle für Arbeitssicherheit und betrieblichen Gesundheitsschutz zum Geschäftskreis des OBM




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.05.2024
16.05.2024



Beschlußantrag:

1. Der Übertragung der Fachdienste Arbeitsmedizinischer Dienst (AKR-AM) und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst (AKR-SI) sowie der Übertragung der zentralen Koordinierungsstelle für die Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz mit den in der Begründung beschriebenen Aufgaben mit sofortiger Wirkung vom Geschäftskreis AKR zum Geschäftskreis des Oberbürgermeisters und der damit einhergehenden Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 GemO wird zugestimmt.

2. Von den Umbenennungen der betroffenen Organisationseinheiten und der konkreten neuen Zuordnung wird Kenntnis genommen:
AKR-AM und AKR-SI erhalten die Bezeichnung OB-AM und OB-SI und sind dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordnet. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz wird dem Referat Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales (L/OB) zugeordnet (L/OB-ZKA).




Begründung:


Derzeit sind die Bereiche AKR-AM und AKR-SI dem Geschäftskreis I, Referat AKR, als Fachdienste zugeordnet. Aufgrund der rechtlichen Vorschriften, die sich aus § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der dazu ergangenen Rechtsprechung ergeben, sind die Fachdienste Arbeitsmedizinischer Dienst und Arbeitssicherheitstechnischer Dienst direkt dem „Betriebsleiter“ (=OBM) zuzuordnen. Eine Zuordnung zu einem Referat im Geschäftskreis des OBM (bspw. L/OB) ist damit nicht möglich. Daher werden diese Fachdienste mit sofortiger Wirkung unmittelbar dem OBM zugeordnet.

Die Koordinierung referatsübergreifender Arbeitgeberaufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Verwaltungsunterstützung der beiden Fachdienste nach §§ 2 und 5 ASiG war bisher der zentralen Koordinierungsstelle für die Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz zugeordnet, die bisher in der Referatsabteilung AKR-BGM angesiedelt war. Für die organisatorische Zuordnung einer zentralen Koordinierungsstelle Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz gibt es keine entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Zur Unterstützung der dem Oberbürgermeister obliegenden Arbeitgeberaufgaben, wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Gesamtverwaltung und weil von dort auch Aufgaben der Verwaltungsunterstützung für die Fachdienste (OB-AM und OB-SI) wahrgenommen werden, sollte diese einem Referat im Bereich des OBM zugeordnet werden. Insbesondere obliegt der Koordinierungsstelle für die Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz die Zuständigkeit für folgende Aufgaben: Geschäftsführung für den Arbeitsschutzausschuss im Auftrag des Oberbürgermeisters, Federführung bei Themen der Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz nach Entscheidung und in Abstimmung mit dem OBM sowie den weiteren Beteiligten, Ansprechstelle der Arbeitgeberin für die beiden Fachdienste OB-AM und OB-SI, Koordination/Initiierung für Themen der Gefährdungsbeurteilung, ARGUS und Gesundheitsbericht in den Bereichen BMA, GPR und Fraktionen. Hierfür erachtet die Verwaltung organisatorisch einen eigenen Bereich beim Referat L/OB für sinnvoll, da sich dieser Bereich zentral mit den grundsätzlichen Aufgaben der Verwaltungskoordinierung beschäftigt. Es handelt sich um die Verschiebung von 2,0 Stellen für diese zentrale Koordinierungsstelle Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz.

Damit geht eine Änderung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramtes einher, welch die Abgrenzung der Geschäftskreise der Beigeordneten gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) berührt, so dass das Einvernehmen des Gemeinderats erforderlich ist.

Für die übrigen Aufgaben der derzeitigen Referatsabteilung AKR-BGM gibt es keine entsprechende Vorschrift, sodass über deren Zuordnung – innerhalb der organisatorischen Grenzen des Referats AKR - frei entschieden werden kann. Aufgrund der inhaltlich oftmals zusammenhängenden Themen (Personalfürsorge, Betriebliches Eingliederungsmanagement usw.) ist es organisatorisch sinnvoll, diesen Bereich dem Amt 10 als neue Abteilung 10-4 BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) zuzuordnen. Die dazugehörigen Sachgebiete sind BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement), BSB (Betriebliche Sozialberatung) und BGF (Betriebliche Gesundheitsförderung). Dies wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.


Die Änderungen werden bei der Fortschreibung des Verwaltungsgliederungsplanes, des Aufgabengliederungsplans und der jeweiligen Dienstverteilungspläne berücksichtigt.

Der Personalrat wurde über diese Veränderungen informiert.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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