Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0330-06
GRDrs 873/2021
Stuttgart,
10/11/2021



Ausscheiden von Herrn Stadtrat Maximilian Mörseburg (CDU) aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.10.2021
28.10.2021



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Herrn
Maximilian Mörseburg vorliegt und dass er aufgrund seines Antrags mit Ablauf des 26. Oktobers 2021 aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschieden ist.




Begründung:


Herr Stadtrat Maximilian Mörseburg (CDU) bat mit Schreiben vom 30. September 2021 (Anlage 1) um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit Ablauf des 26. Oktobers 2021. Er begründet diesen Antrag mit seiner bevorstehenden Tätigkeit für den Wahlkreis Stuttgart II im 20. Deutschen Bundestag, der spätestens am 26.10.2021 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten wird, und der damit ab diesem Zeitpunkt zu erwartenden häufigen und lang dauernden beruflichen Abwesenheit von der Gemeinde.

Herr Maximilian Mörseburg ist dementsprechend gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4
GemO zum Ausscheiden aus dem Gemeinderat berechtigt.


Der Gemeinderat hat gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GemO in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 GemO das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und das Vorliegen der Voraussetzungen dafür, hier in Form eines wichtigen Grundes, festzustellen.

Im Falle der Anerkennung des wichtigen Grundes rückt gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1
GemO die dann als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerberin des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU), Frau Bianka Durst, in den Gemeinderat nach, sofern diese keinen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend macht und keine Hinderungsgründe vorliegen.



Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

nicht erforderlich

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper

Anlagen

Anlage 1 - Schreiben des Herrn StR Mörseburg vom 30. September 2021




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